Hi habe heute einen Brief bekommen, weil ich mit meinen Mofa schwarzgefahren bin neben einen Bußgeld bekomme ich auch noch 3 Punkte. Ich hatte vor den Autoführerschein mit 17 zu machen. Bekomm ich da schwierigkeiten bei der Prüfungszulassung für das Auto?
Danke für jedes sinnvolle Antwort.

das kann gut möglich sein das du nun erst mal ne sperre bekommst und ihn erst später machen kannst

Davon kannst du ausgehen - so ist das mit der Verantwortung!!! Und wir wollen doch alle verantwortungsvolle Autofahrer auf unseren Staßen...LG

Jap, das nennt mann auch Hauptgewinn. Ist aber auch dämlich!
Kannst du nicht lesen???? Zitat: Danke für jedes sinnvolle Antwort. ---------
Freddie76 am 13. August 2008 20:59 Gibt schon genug Chaoten mit Führerschein...
Hey, das ist natürlich pech für dich, weil das ist nicht so gut. Ich würde mal bei der Polizei nachfragen oder beim TÜV. Haben die Polizisten nichts darüber erzählt mit Führerschein? Ich würde mich auf jeden Fall mal erkundigen. Ich meine wenn man im Strassenverkehr aufgefallen ist und man hat noch nicht den Führerschein, dann darf man den Führerschein nicht mit 18 machen sonder man hat so eine (art warte Frist) von 2 Jahren, aber erkundige dich mal. Bin mir nicht mehr so sicher, meine hätte das mal gehört..viel Glück dabei, das für dich eventuell es nicht eintrifft.
Für ein Mofa braucht man keinen Führerschein, siehe auch hier:
Verkehrsrecht - Online
Führerschein Info by
Mofa-Führerschein - Was man wissen muß. Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu braucht er eigentlich keinen Führerschein. Seit dem 01. April 1980 muß er aber eine sog. Mofa-Prüfbescheinigung bei sich haben (§ 4 a StVZO). Diese Prüfbescheinigung ist keine echte Fahrerlaubnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften (das ist besonders wichtig für jemanden, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde - er darf nämlich dann immer noch Mofa fahren).
Gleichwohl muß man, wenn man die Bescheinigung haben will, eine Prüfung ablegen. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, muß man bei einer Fahrschule theoretischen Unterricht (mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten; Versäumung von nicht mehr als einer Doppelstunde ist unschädlich) genommen haben. Machen Sie gleichzeitig einen anderen Führerschein, dürfen Sie die theoretische Ausbildung für die Mofa-Prüfbescheinigung leider nicht mit dem theoretischen Unterricht für den Führerschein kombinieren. Ferner müssen Sie eine praktische Ausbildung (also Mofa-Fahrunterricht) absolvieren und zwar entweder eine Doppelstunde à 90 Minuten Einzelunterricht oder zwei Doppelstunden Gruppen- unterricht.
Haben Sie die Ausbildung absolviert, stellt Ihnen die Fahrschule eine Bescheinigung darüber aus. Mit dieser Bescheinigung werden Sie dann zur Mofa-Prüfung zugelassen. Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden.
Sie dürfen ein Mofa auch ohne Mofa-Prüfbescheinigung fahren, wenn Sie irgendeine andere Fahrerlaubnis (Klassen 1 bis 5) besitzen. Wird Ihnen die Fahrerlaubnis aber entzogen, müssen Sie die Mofa-Prüfbescheinigung erwerben, um ein Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, also am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt waren. Dann dürfen Sie generell, egal ob Sie sonst eine Fahrerlaubnis haben oder nicht oder ob Ihnen diese entzogen wurde, ein Mofa auch ohne die Mofa-Prüfbescheinigung fahren.
ICH HABE DEN MOFA FÜHRERSCHEIN BEREITS NUR MEIN ROLLER WAR ZU SCHNELL !!!!!!!
Nachgefragt am 13. August 2008 21:27 noch schlechter, denn dann wirste auch noch einen Idiotentest machen dürfen, und der kostet ordentlich - übrigens: sehr beruhigend für uns Autofahrer ist, dass da wenigstens viele bei durchfallen und so der Straße fernbleiben ..

Da gibt es so einen schönen Spruch in Deutschland: Jeder ist seines Bußgelds eigener Schmied, verstehst Du das? REPRO