Hallo, wie ist das, ich habe ein Auto mit einem lustigen Kennzeichen (Elch) fotografiert, und nun habe ich die Frage, darf man das Bild online stellen, wenn man die Zahlen am hinteren Ende wegmacht?
Antworten (2)
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ChristianSNChristianSN
Äh ... Warum müsste er das andere Ende weg machen? Kannst Du mir bitte die Gesetzesgrundlage nennen, die es verbietet Fahrzeuge mit vollständigem Kennzeichen im Internet zu präsentieren?
Für Fotos von Personen ist die Rechtsgrundlage übrigens der §22 KunstUrhG (siehe auch hier: http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html).
Aber bevor hier etwas zu Fahrzeugen gesagt wird, möchte ich da erst die Begründung haben.
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0Antwort von
buckethead01 ja, aber du müsstest wirklich das andere ende weg machen und am besten (muss aber nicht sein) den besitzer des autos fragen
Diese Frage
Kann ich mich nur anschließen. Für mich als Kennzeicheninteressierten und auch -Sammler ist es eine Unsitte, Kennzeichen zu verfälschen oder zu anonymisieren, da gibt es keine rechtliche Notwendigkeit für - anders als bei Personen z.B.
Ausnahmen sind vielleicht Orte, an denen das Fahrzeug nicht zu sehen sein sollte oder Behördenfahrzeuge, die aus taktischen Gründen unerkannt bleiben sollen.