Wir haben letztes Jahr einen Gebrauchtwagen gekauft,den wir bei der hauseigenen Bank des Autohauses monatlich abzahlen.Die Zentralfernbedienung funktionierte leider nicht. Nach mehreren Telefonaten und Diskusssionen,hat sich die Autofirma endlich bereiterklärt die Kosten für eine Reperatur zu übernehmen.(Zentralverriegelung mit Fernbedienung stand ja auch schließlich im Kaufangebot).Also,wir zur Werkstatt hin,und die haben dann die Rechnung zu der Autofirma geschickt.Das war schon vor ein paar Monaten.Heute bekommen wir eine Rechnung von der Werkstatt:Bitte bezahlen Sie die Rechnung,Die Autofirma hat Insolvenz angemeldet!Was kann ich denn jetzt tun?

Falls Du der Werkstatt den Auftrag erteilt hast,(unterschrieben ?) wirst Du bei Insolvenz des Autohauses die Rechnung zahlen müssen.
Wenn jedoch das Autohaus die Werkstatt beauftragt hat , bleibt die Werkstatt auf der Rechnung sitzen und muß hoffen eine Quote aus der Insolvenz zu erhalten.

Es kommt darauf an, wer der Werkstatt den Auftag erteilt hat. Wurde der Auftrag vom Autohändler erteilt, ist auch dieser Schuldner der Rechnung und die Werkstatt muss sich dorthin wenden, eventuell die Forderungnur zur Insolvenztabelle anmelden und vielleicht überwiegend verlieren. Habt Ihr den Auftrag erteilt, müsst Ihr die Rechnung der Werkstatt zahlen und Ihr seid dann in der traurigen Lage, die Ausgleichsforderung im Insolvenzverfahren anmelden zu müssen und vermutlich weitgehend damit auszufallen.

falls ihr Verkehrs-RS habt, dann würde ich die Sache eiem Anwalt übergeben oder ihr habt schriftlich, von der Firma, dass sie die Eeparaturkosten im Rahmen der Garantie/Gewährleistung übernehmen...ansonsten wird es schwierig, da der Insolvenzverwalter jeden Cent benötigt um sich und die Gläubiger zu befriedigen..
Eddy21 am 15. März 2008 18:50 Die Werkstatt hatte die Leistung für den Eigentümer des Autos erbracht und fordert den Ausgleich seiner Forderungen !
Ich an Stelle der Werkstatt hätte das Auto vor Begleichung der Rechnung nicht herausgegeben,, denn schließlich hätte der Kunde ja das Geld von der Firma die den Wagen verkaufte einfordern können , mich hätte das erst gar nicht interessiert !
Die Wekstatt hat das ja alles mit der Autofirma am Telefon vereinbart,dass die Rechnung zur Autofirma geschickt werder sool.Und die das dann bezahlt.
Ist die Werkstatt denn jetzt nicht auch ein Gläubiger?
Eddy21 am 16. März 2008 09:56 Die Werkstatt ist mit Ihrer Forderung zum Gläubiger geworden ! Aber bei einer Insolvenz wird die Forderung sicher nicht erfüllt ! Die Frage ist, ob Du die Forderung an die Werkstatt abgetreten hast, und die Werkstatt das annahm ! Und unter welchen Bedingungen eine Abtretung angenommen wurde !
Mit Sicherheit hätte etwas über den möglichen Ausfall der Werkstatt drin gestanden, zB. bei Nichterfüllung der Werkstatt setzt sich die Abtretung selbstständig außer Kraft !
Dann stellt sich die wichtigste Frage, hast Du oder die Werkstatt den Auftrag erteilt ?
Liegt von der Werkstatt ein verbindlicher Auftrag vor, brauchst Du die Rechnung nicht zu zahlen !
Das solltest Du als erstes klären, auch zu der Werkstatt fahren die nun insolvent geworden ist, vielleicht haben die noch eine Unterlage, Fax etc.

wenn nichts klappt würde ich den vertrag nochmal durchlesen wenn da drin steht übernehmen alle kosten dann würde ich die firma verklagen.sie sind im recht
Wir sollten nur die Werkstatt aussuchen!Ausschlaggebend war das letzte Telefonat zwischen der Werkstatt und der Autofirma die haben alles abgesprochen.