Hallo, ich habe ein riesen Problem.
Ich habe mir letztes Jahr im August mit meinem Ex ein auto gekauft. Wir waren bei einem Gebrauchthändler und haben das Auto über eine Bank finanziert. Leider haben wir uns mit dem Auto ordentlich über den Tisch ziehen lassen, was jetzt erst zum Vorschein kommt. Technisch am Ende, wie es scheint wurde der TÜV letztes jahr nicht ganz legal absolviert, die Schäden sind zu krass. Allerdings ist das nicht nachweisbar!!!!
Ich kann die Raten nicht mehr zahlen und will das Auto eigentlich nur noch loswerden. Allerdings hat es längst nicht den Verkaufwert den ich bräuchte um das Auto bei der Bank auszulösen und die FInanzierung nimmt mit Sicherheit keiner auf sich.
Was kann ich machen um das Auto loszuwerden, ohne es erst zuende zu finanzieren und ohne auf den SChulden sitzen zu bleiben? Kann man zu Bank quasi sagen "ich kann es nicht mehr, nehmt es und ich bin es los?" (frei schnauze gesprochen)
Bitte um Hilfe!!!!
nein, vorschäden in dem Sinne liegen nicht vor. DIe Schäden kamen erst im Nachhinein. Mir wurde gesagt, dass wenn ich ordentlich mit dem Auto umgegangen bin, die Schäden noch nicht hätten kommen dürfen, bzw der TÜV kein OK gegeben hat, aber wenn ich mit anwalt vorgehen würde, würde sich der Verkäufer darauf beziehn, dass ich vielleicht nicht ordentlich mit dem Auto umgegangen bin. Das gegenteil kann ich nicht beweisen. Das maximale was man mir für mein Auto geben wollte waren etwa 2000,maximal 2500 Euro, der Kredit beträgt allerdings noch etwa 4500 euro. Es handelt sich um einen Ford Ka
Um was für Schäden soll es sich denn handeln???
naja, es waren stabilisatoren, querlenkerbuchsen und extremer rostbefall unter dem auto...welcher mit farbe überpinselt wurde, sodass man ihn auf den ersten blick nicht sieht.
Das grenzt an Betrug, es sei denn es steht eine gewisse Klausel im Kauvertrag, sprich Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung o.ä. Sprich definitiv mit einem Anwalt, den Tip kann ich dir geben!!!!!
Das grenzt an Betrug, es sei denn es steht eine gewisse Klausel im Kauvertrag, sprich Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung o.ä. Sprich definitiv mit einem Anwalt, den Tip kann ich dir geben!!!!!
imho kann man Arglist auch durch so eine Klauser nicht ausschließen. Arglist bleibt immer Arglist.