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Autofinanzierung für Freundin

Frage von peterma23 peterma23

Hallo, meine Freundin benötigt ein Auto. Da es ihr nicht möglich ist dieses direkt zu finanzieren, soll die Finanzierung über mich laufen. Sie zahlt aber die monatlichen Raten und alle anfallenden Kosten. Meine Frage ist, wie das ganze abläuft, steh ich im Fahrzeugbrief und/oder -schein, betrifft es meine Versicherung usw.? Ich möchte eigentlich so wenig wie möglich da mitdrin hängen. Vielen Dank für eine Antwort.

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Antworten (15)

  • 7
    Antwort von Sascher Sascher

    Den Brief behält die Bank. Derjenige, auf den das Auto angemeldet wird, steht drin. Wie ist der Plan, sollten Du und Deine Freundin euch trennen? (Ja, sowas kann passieren)Versichern kann sie das Auto auch auf sich.

    Kommentar von kiramarie kiramariekiramarie

    Genauso ist es! Um wenn sie nicht mehr zahlen kann, gehört dir rein rechtlich noch nicht mal das Auto, weil du nicht im Brief stehst.Dann bleibst du auf den Schulden sitzen u. hast nicht mal einen Gegenwert. Bei aller Liebe: regelt das alles schriftlich. Sonst schaust du u.U. in die Röhre!

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Das ist totaler Quatsch.
    Im Brief kann Erwin Koslowski stehen, das spielt überhaupt keine Rolle.
    Eigentümer des Fahrzeug ist der, der im Kaufvertrag steht. Im Brief steht lediglich der Besitzer.
    Also lass den Kaufvertrag auf Deinen Nahmen ausstellen. Der Brief geht ja eh erstmal zur Bank, da kann sie als Halterin ruhig drinstehen.

  • 4
    Antwort von Neufiliebe Neufiliebe

    du stehst voll in der schuld mit allen konsequenzen..willst du das wirklich? lass sie doch lieber ein günsriges auto kaufen, welches sie sich leisten kann. wenn sie kein auto finanziert bekommt, ist sie vielleicht schon als unzuverlässig aufgefallen?! ich würde es nicht machen, das gibt nur streit und ärger.

  • 4
    Antwort von kikkerl kikkerl

    sie sollte die finanzierung selber übernehmen. ich würde nichts über mich laufen lassen für fremde, auch wenn es freunde sind. gott beh´üt sie hat einen unfall und dann bleibt die ganze last an dir hängen??? deine freundin sollte sich lieber einen wagen nehmen den sie wirklich bezahlen kann. es ist doch keine schande wenn man nicht einen neuwagen hat. vorsicht ist besser.

  • 4
    Antwort von Nellina Nellina

    Wenn Du fuer die Finanzierung angegeben wirst, dann laeuft das Auto mal auf Dich. Ich wuerde mich auch nicht drauf einlassen.

  • 3
    Antwort von Kapstadt Kapstadt

    Wenn Du nicht mit drinhängen willst, dann halt Dich vorsichtshalber ganz raus. Was ist, wenn Deine Frendin nicht mehr Deine Freundin ist und die Raten auch nicht mehr bezahlt ? Dann hat sie ein Auto und Du die Schulden. Eine solche Vereinbarung würde ich N I E eingehen ! Wenn sie selber keinen Kredit bekommt, dann würde mir das schon zu denken geben !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • 3
    Antwort von diemeggie diemeggie

    wenn du den wagen kaufst, gehört er dir. das steht dann auch in den papieren.

    aber bei geld hört die freundschaft auf...^^

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    DH!

    Kommentar von Perle0106 Perle0106Perle0106

    stimmt, DH !

  • 2
    Antwort von Simone01 Simone01

    Ich wäre an Deiner Stelle ganz vorsichtig mit so einem Freundschaftsdienst. Wenn Deine Freundin die Raten nicht mehr zahlt, musst Du es übernehmen. Es hat mit Sicherheit einen Grund, warum sie keine Finanzierung für ein Auto bekommt. Meistens stecken diese Leute schon in finanziellen Schwierigkeiten. Daran sind schon so manche Freundschaften gescheitert.

  • 2
    Antwort von Morti Morti

    Kannst du nicht als Bürge auftreten? Dann hast du nur im Falle eine ausbleibenden Rückzahlung was damit zu tun. Aber Vorsicht, es heißt nicht umsonst, bei Geld hört die Freundschaft auf.

    Kommentar von Kapstadt KapstadtKapstadt

    Ich würde niemals für jemanden bürgen. Mit Bürgschaften kann viel Schaden - für den Bürgen - angerichtet werden.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    ;o) Ich auch nicht, würde mir aber auch keine Finanzierung für andere an die Backe nageln

  • 1
    Antwort von Kronkorkenkugel Kronkorkenkugel

    Ich kenne deine finanzielle Situation nicht. Wenn es dir möglich ist, einen Wagen zu kaufen bzw. zu finanzieren, dann sollte das Fahrzeug auf deinen Namen laufen und auch dir gehören. Du könntest den Wagen dann deiner Freundin zur Verfügung stellen - gegen die Kosten für Versicherung, Steuer,Sprit usw. Dann könntest du das Fahrzeug im Falle einer evtl. Trennung auch wieder veräussern. Das wär ein Vorschlag von mir.

  • 1
    Antwort von Bause2404 Bause2404

    Die Finanzierung läuft über dich und Sie zahlt alle Raten und sonstige Kosten? Warum läuft die Finanzierung dann nicht direkt über deine Freundin??? Bei Geld scheiden sich alle Geister, da wird die Freundin ganz flott zur Feindin. Im Fahrzeugbrief steht derjenige, auf den der Wagen zugelassen wird. Deine Freundin kann den Wagen selbst versichern, hast du nix mit zu tun.

  • 1
    Antwort von PeterSchmitt2 PeterSchmitt2

    Das Auto kann auf deine Freundin laufen, aber du behältst den Fahrzeugbrief. Auch die Versicherung läuft über deine Freundin, das ist überhaupt kein Problem. Als Sicherheit hast du ja den Brief. Das genügt. Daher kann sie das Auto auch nicht verkaufen.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    Nein, du kannst auch sie in den Breif eintragen lassen und das Auto auf sie anmelden sowie ihre Versicherung nehmen. Das geht. Trotzdem haftest du wenn sie nicht zahlen kann. Überlege dir gut ob du das tun willst, denn was ist wenn ihr euch trennt, dann hast du die Probleme nicht sie!!!

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Die Versicherung kann Deine Freundin auf jeden Fall direkt selbst übernehmen.

    Wer in den Fahrzeugbrief eingetragen wird, solltet Ihr mit dem Händler und/oder Kreditgeber klären. Auf jeden Fall bleibt der Brief ja als Sicherheit für den Kredit beim Kreditgeber.

    Wenn es dem Kreditgeber reicht, wenn Du als Bürge eintrittst, wäre das noch eine sehr sauber Lösung.

    Sonst solltest Du auf jeden Fall einen Vertrag mit Deiner Freundin machen, damit Du nicht irgendwann auf den Raten sitzen bleibst und sie mit dem Auto davonbraust...

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    Antwort von MadRampage MadRampage

    gegenvorschlag: tut es nicht auch ein altes, gebrauchtfahrzeit für 2000.-€ die man vielleicht so privat zusammenkratzen könnte? Dann zahlt Sie direkt an Dich, die Bank bleibt außen vor und Du hast (fast) kein Risiko: Wenn Sie nicht mehr zahlt gehört Dir das Auto :)

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    Antwort von Edevy Edevy

    Ich würde dir in diesem Falle aber auf alle Fälle von einer Bürgschaft abraten. Mal angenommen, du bürgst für deine Freundin, ihr trennt euch aber nach einiger Zeit, hast du nichts gewonnen außer Schulden. Dir gehören weder der Wagen, noch kannst Du Ansprüche geltend machen.

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