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Autofinanziert ist erlaubt in der Wohlverhaltensphase InSo?

gefragt von Napoleon1 am 04.05.2008 um 16:27 Uhr

ich bin seit 12.2005 in Wohlverhaltensphase und seit 8 monaten fahre ich ein Auto finanziert bei Santander Bank. Ich zahle meine Raten ohne problem. Nach mein Meinung gibt problem nur wenn ich schaft nicht die raten zu zahlen. Ist dass eine Betrug oder? bis jetzt ich weisse nicht warum diese bank hat mir das Auto finanziert problemlos.Soll ich meine Treuhänder informiert und warum? Bis jetzt hat mir auch keine wass gefragt. Ich bitte um hilfe was soll ich machen? Danke im voraus


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redbulldrinker
beantwortet von redbulldrinker am 4. Mai 2008 16:30
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Erst Schulden machen, dann werden die Kosten zu Lasten der Schuldner getilgt und jetzt machst du schon wieder neue Schulden? Schon mal nachgedacht?


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 4. Mai 2008 16:45
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Sag schön "Auf Wiedersehen" zu Deiner Restschuldbefreiung.

Gründe für das Versagen derselben sind u.a. unnötiges Schuldenmachen und Verstoß gegen Auskunfts- und Informationspflichten.

Ob die Anschaffung und Finanzierung notwendig war, hätte Dir Dein Treuhänder sagen können - den Du hättest informieren müssen; spätestens hier liegt der Versagensgrund.

Die Frage des Betruges prüfen wir jetzt mal lieber nicht; durchaus denkbar: Zu Lasten Deiner Gläubiger.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 4. Mai 2008 16:49

DH - Tatsachen in prägnanten Worten ;-)

Kommentar von 419b7fa225177f70aa63c6e4c6c52bb5smallgardeducorps am 4. Mai 2008 17:05

Das ist so nicht richtig. Und schon garnicht in dieser pauschalen Sichtweise.

Erläuterung:

Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner, der sich in der Wohlverhaltensphase befindet, nur dann versagt werden, wenn er gegen eine nach § 295 InsO bestehende Obliegenheit verstoßen hat.

Gem. § 295 Abs. 1 InsO hat der Schuldner folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

  1. Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit
  2. Herausgabe des hälftigen Vermögens, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt
  3. Anzeige jedes Wohnsitzwechsels oder der Beschäftigungsstelle, Offenlegung der Bezüge, Auskunftspflicht über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche
  4. Verbot Insolvenzgläubiger zu befriedigen

Die Versagungsgründe in § 295 InsO sind abschließend aufgeführt.

Nach herrschender Meinung sind daher die Versagungsgründe des § 290 InsO, die den Zeitraum vor der Wohlverhaltensphase abdecken, nicht auf die Wohlverhaltensphase anwendbar.

Damit findet auch der Versagungsgrund des § 290 Abs. Nr.4 InsO keine Anwendung. Hiernach darf der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger nicht dadurch beeinträchtigt haben, dass er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat.

Wenn Sie die Kreditraten für das Auto aus Ihrem unpfändbaren Einkommen begleichen, wird der Treuhänder ungefragt nicht über den Sachverhalt informiert werden müssen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 4. Mai 2008 17:50

In der sechsjährigen Wohlverhaltensphase darf der Schuldner keine weiteren Schulden machen.

Neben vielen siehe:

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/privatinsolvenz.html

Kommentar von 419b7fa225177f70aa63c6e4c6c52bb5smallgardeducorps am 4. Mai 2008 18:49

Ihr Link ist als Reverenz nicht zu gebrauchen. Es wird dort Laienhaft und auch falsches berichtet.

Es wird z.B. dort ausgeführt, dass während Restschuldbefreiung alle Einträge bei der Schufa gelöscht werden. Richtig ist, dass das InSo-Verfahren bei der Schufa gespeichert wird. Übrings 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung hinaus.

Aber in den angegebenen Link wird nur von "unnötig gemachten Schulden" gesprochen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 4. Mai 2008 19:13

"Unnötig" ist zugegebenermaßen Tatfrage.

Natürlich ist der Link keine Rechtsquelle; das weiß ich auch.

Tatsache ist, daß in der Wohlverhaltensphase eingegangene Verbindlichkeiten schon zum Scheitern der Privatinsolvenz geführt haben. (Nicht in meiner Praxis - ich arbeite nicht in diesem Bereich - aber im Kollegenkreis.)

Kommentar von Rolfe am 4. Mai 2008 21:53

Die Insolvenzgläubiger kann er nicht betrogen haben, weil die ihr Geld aus den pfändbaren Beträgen vom Insolvenzverwalter bekommen - der Schuldner kann die Raten an die Santander Bank sowieso nur aus seinen unpfändbaren Einkünften zahlen. Insoweit hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Betrogen haben könnte er aber die Santander Bank, wenn er die Insolvenz in der Selbstauskunft verschwiegen hat. Andererseits hat er ja die Zustimmung zur Einholung der Schufa gegeben - dort muss es ja drinstehen...


Samml
beantwortet von Samml am 4. Mai 2008 16:30
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Wenn Du das Auto für die Arbeit brauchst wird nichts dagegen sprechen, aber man sollte vorher informieren - es ist doch der selbe Weg wie so manche in die "Schuldenfalle" kommen.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 4. Mai 2008 16:28
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Es kann Dir passieren, dass Dir das Auto weggenommen wird, sobald es Dein Eigentum ist. Es wird dann zur Begleichung Deiner Schulden mit verwertet.

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 4. Mai 2008 16:36

Mit Recht finde ich, denn es sit ja dann in ca. 4 Jahren soviel Restwert, das die Schulden bedient werden können und ein altes Auto für die Arbeit gekauft werden kann.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 4. Mai 2008 16:29
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Dein Treuhänder ist eigentlich derjenige, der Deine Finazen im Überblick haben soll, weil Du es selber nicht schaffst bzw. in der Vergangeheit nicht geschafft hast.

Betrug kommt nur in Frage, wenn Du es finanziert hast und absehbar war, dass Du nicht zahlen kannst.





andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. Mai 2008 16:49
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mein Vertrauen in die Banken wird immer mehr erschüttert..und auf Gedankengänge, wie ich mache einen auf Privatinsolvenz und finaziere mir mein Auto...

noch ein Stoßgebet, möge einer deiner Schuldner dich ertappen..das war es dann für das Auto..


anonym
beantwortet von Rolfe am 4. Mai 2008 21:46
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Neue Verbindlichkeiten sind nicht verboten, solange man den neuen Gläubiger nicht über seine finanzielle Lage in Unkenntnis lässt (Betrugsverdacht). Aber ich gehe davon aus, dass die Bank die Schufa eingeholt hat - da muss die Insolvenz ja drinstehen. Im Übrigen haben neue Verbindlichkeiten nichts mit Versagung der Restschuldbefreiung zu tun. Die am Insolvenzverfahren beteiligten Gläubiger können definitiv nicht einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung damit begründen, dass der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode neue Schulden gemacht hat - schon gar nicht für ein Auto, dass er evtl. für den Job braucht. Die Insolvenzgläubiger haben nichts mit den neuen Schulden zu tun - und umgekehrt. Insofern ist die Wohlverhaltensphase keine Bewährungszeit, der sich der Schuldner zu unterziehen hat, wie viele vielleicht glauben. Die Versagungsgründe sind - wie gardeducorps zutreffend schreibt - abschliessend geregelt. Vielleicht ist das in Frankreich anders, Herr WolfRichter?



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