Heute habe ich mir mal wieder die Frage gestellt, ob es eigentlich verboten ist,entgegenkommende Fahrzeuge bei Radarkontrollen zu warnen. Sicherlich wird es nie gerne gesehen, aber kann einem da Strafe drohen?
Antworten (9)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
MaibergerMaiberger
wie warst du den Gegenverkehr, mit Lichthupe? Ja das ist strafbar und bei uns in CB kasiert die Polizei dafür kräftig ab. Haben nach meinem Wissen auch bisher jeden Prozess gewonnen!!!!!!!!! Bei LKW Fahrern ist unter anderem das zeigen einer Tachoscheibe als Warnung zu verstehen - nicht strafbar- das zeigen von fünf Fingern( volle Hand) für 50 oder drei Finger für 30 - nicht strafbar - ein besonderer Finger ist dann wieder strafbar
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QuestorQuestor
Benutze das allseits bekannte Zeichen mit dem Arm aus dem Fenster, so kannst Du immer behaupten du hättest den Außenspiegel abgewischt.
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VampirjaegerVampirjaeger
Es wird dich sicher keiner verklagen wenn du aus versehen auf das Fernlicht gekommen bist oder ;-)
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Terbite666Terbite666
20,- euro busgeld
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QuestorQuestor Bei euch ist es aber teuer mit dem Bus zu fahren.
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Terbite666Terbite666 Strafe
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QuestorQuestor Das wäre dann Bußgeld!
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Terbite666Terbite666 genau
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FenchurchFenchurch
Wenn man erwischt wird, ja. Aber ich würde dann sagen, ich bin mit dem Ärmel am Hebel hängengeblieben... Ich warne die anderen, wenn mir die Stelle mehr nach Piraterie aussieht. Nicht, wenn am Kindergarten geblitzt wird.
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crazyone1989crazyone1989 Da kannst du eh in 99% der Fälle warnen.
Wenn bei uns geblitzt wird dann ganz fies am Ortsein- und Ausgang, wo man noch Schwung hat oder holt.
Gleich bei mir sind zwei Schulen und ein paar Meter weiter ein Kindergarten, da hab ich noch nicht einmal einen Blitzer gesehen. Is denen wohl zu blöde sich da zwischen 07:00 und ca. 14:00 da mal hinzustellen, wäre zu viel Arbeit.
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Mausi2548Mausi2548
Ja. Aber es muss Dir nachgewiesen werden, daß Du den entgegenkommenden Fahrer gewarnt hast und ihm nicht nur gewunken hast, weil Du der Meinung warst, daß Du ihn kennst.
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ersatzfahrer24ersatzfahrer24
Nicht wegen des Warnens, aber wegen mißbrüchlicher Benutzung der Lichthupe. Aber wo kein Kläger auch kein Richter.
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crazyone1989crazyone1989
Ja, kann schon.
Aber wer kann dir nachweisen dass du nicht aus Versehen an den Fernlicht-Hebel gekommen bist....
Wer fährt denn auch 10KmH.... :-)