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Autofahrer warnen??

Frage von heivo heivo

Heute habe ich mir mal wieder die Frage gestellt, ob es eigentlich verboten ist,entgegenkommende Fahrzeuge bei Radarkontrollen zu warnen. Sicherlich wird es nie gerne gesehen, aber kann einem da Strafe drohen?

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Antworten (9)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Maiberger Maiberger

    wie warst du den Gegenverkehr, mit Lichthupe? Ja das ist strafbar und bei uns in CB kasiert die Polizei dafür kräftig ab. Haben nach meinem Wissen auch bisher jeden Prozess gewonnen!!!!!!!!! Bei LKW Fahrern ist unter anderem das zeigen einer Tachoscheibe als Warnung zu verstehen - nicht strafbar- das zeigen von fünf Fingern( volle Hand) für 50 oder drei Finger für 30 - nicht strafbar - ein besonderer Finger ist dann wieder strafbar

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Wer fährt denn auch 10KmH.... :-)

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    Antwort von Questor Questor

    Benutze das allseits bekannte Zeichen mit dem Arm aus dem Fenster, so kannst Du immer behaupten du hättest den Außenspiegel abgewischt.

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    Antwort von Janine1991 Janine1991

    Wo kein Kläger, da kein Richter ;)

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    Antwort von Vampirjaeger Vampirjaeger

    Es wird dich sicher keiner verklagen wenn du aus versehen auf das Fernlicht gekommen bist oder ;-)

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    Antwort von Terbite666 Terbite666

    20,- euro busgeld

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Bei euch ist es aber teuer mit dem Bus zu fahren.

    Kommentar von Terbite666 Terbite666Terbite666

    Strafe

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Das wäre dann Bußgeld!

    Kommentar von Terbite666 Terbite666Terbite666

    genau

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    Antwort von Fenchurch Fenchurch

    Wenn man erwischt wird, ja. Aber ich würde dann sagen, ich bin mit dem Ärmel am Hebel hängengeblieben... Ich warne die anderen, wenn mir die Stelle mehr nach Piraterie aussieht. Nicht, wenn am Kindergarten geblitzt wird.

    Kommentar von crazyone1989 crazyone1989crazyone1989

    Da kannst du eh in 99% der Fälle warnen.

    Wenn bei uns geblitzt wird dann ganz fies am Ortsein- und Ausgang, wo man noch Schwung hat oder holt.

    Gleich bei mir sind zwei Schulen und ein paar Meter weiter ein Kindergarten, da hab ich noch nicht einmal einen Blitzer gesehen. Is denen wohl zu blöde sich da zwischen 07:00 und ca. 14:00 da mal hinzustellen, wäre zu viel Arbeit.

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    Antwort von Mausi2548 Mausi2548

    Ja. Aber es muss Dir nachgewiesen werden, daß Du den entgegenkommenden Fahrer gewarnt hast und ihm nicht nur gewunken hast, weil Du der Meinung warst, daß Du ihn kennst.

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    Antwort von ersatzfahrer24 ersatzfahrer24

    Nicht wegen des Warnens, aber wegen mißbrüchlicher Benutzung der Lichthupe. Aber wo kein Kläger auch kein Richter.

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    Antwort von crazyone1989 crazyone1989

    Ja, kann schon.

    Aber wer kann dir nachweisen dass du nicht aus Versehen an den Fernlicht-Hebel gekommen bist....

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