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Autofahrer lehnt Roller gegen eine Häuserwand um besser parken zu können? Kratzern verursacht.

gefragt von memo05 am 11.11.2007 um 21:32 Uhr

Ein Freund hat mir heute erzählt, dass ein großer Lieferwagenfahrer seinen Roller gegen eine Wand gelehnt haben muss, weil sein Roller ihn wohl dabei gestört hat (er stand auf dem Bürgersteig am Straßenrand und der Lieferwagen ragte dort nun raus), hat der Fahrer den Roller wohl einfach weggeschoben und gegen eine Häuserwand gelehnt. Dabei ist seine schwarze glänzende Verkleidung zerkratzt worden. Kann man den Lieferwagenfahrer anzeigen? Eine Oma auf dem Nebenhaus hat wohl alles mitbekommen.


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. November 2007 21:52
5x
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Was hat Dein Freund davon, ihn anzuzeigen? Es wäre doch vernünftiger, den aus dem Kratzer resultierenden Schadenersatzanspruch zu realisieren.

Wenn die alte Dame sich das Kennzeichen gemerkt hat, kann man natürlich die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen, um über den Halter den Fahrer zu ermitteln und dort den Anspruch - ggfls. klageweise - geltend zu machen.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 11. November 2007 23:39

Eben!


Knochenstrauss
beantwortet von Knochenstrauss am 11. November 2007 21:55
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Können kann man immer. Ob man Aussichten auf Erfolg hat ist die andere Sache. Wenn die Oma es bezeugen kann, warum nicht? Nur brauchst du einen Schuldigen, wenigstens 'ne Autonummer wäre nicht schlecht.


dock69
beantwortet von dock69 am 11. November 2007 21:47
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Ja, natürlich kann er ihn anzeigen. Ob man beweisen kann, dass der Lieferwagenfahrer die Kratzer verursacht hat, steht auf einem anderen Blatt.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 11. November 2007 22:11
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Was ist es nur in diesem Land, dass immer alle gleich alle anzeigen wollen?

Die Polizei wird sich einen Mordgaudi draus machen, wenn er mit dieser Geschichte dort ankommt. Sie wird nicht einmal die Anzeige entgegennehmen, weil ganz offensichtlich keine Straftat gegeben ist. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar (wäre auch noch schöner!).

Wenn an dem Rolle natürlich ein Schaden entstanden ist, der beseitigt werden muss, kann man natürlich über den Zentralruf der Haftpflichtversicherer den Halter des LKW ausfindig machen, über den den Fahrer herausbekommen und auf diesem Weg möglicherweise den Schaden ersetzt bekommen. Wie gut die Erfolgsaussichten sind, hängt vom Schaden und vom Verschulden im Einzelfall ab.


Wenne
beantwortet von Wenne am 11. November 2007 21:46
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Ich würde mal schlichtweg sagen: Ja!

Wenn der Lastwagenfahrer mit fremden Eigentum hantiert und dabei nachweislich einen Schaden verursacht dann ist das Sachbeschädigung. Egal ob es sich 'nur' um ein paar Kratzer handelt oder schlimmeres.

Selbst wenn der Roller unvorschriftsmässig geparkt gewesen wäre gibt ihm nicht das Recht diesen zu bewegen.

Dein Freund müsste nur nachweisen können dass der Schaden bei dieser Aktion entstanden ist. Eventuell durch Lackabrieb an der Hausmauer, der ja dann vorhanden sein müsste.




Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 11. November 2007 21:58

Anmerkung: Nur die vorsätzliche Sachbeschädigung (d.h. Vorsatz bezüglich der Schadenseintrittes) ist - als Antragsdelikt - strafbar. Es bleibt natürlich der Schadenersatzanspruch.



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