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Autofahren unter Drogeneinfluss - was bekommt sojemand vor Gericht als härteste Strafe?

gefragt von fussballer1983fussballer1983 am 02.08.2007 um 16:42 Uhr

Unser Nachbar ist in eine Kontrolle geraten. Dabei wurde festgestellt, dass er unter Drogeneinfluss unterwegs war (er hatte gekifft). Was ist hier die härteste Strafe?


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quiltrr
beantwortet von quiltrr am 2. August 2007 16:58
3x
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Laut aktuellem Bußgeldkatalog 2007:
Beim ersten Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG (Fahren unter Einfluss berauschender Mittel): 250,- €, 4 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.

Beim 2. Verstoß: 500,- €, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Beim 3. Verstoß: 750,- €, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Es kann aber auch entschieden werden, dass der Freund seinen Führerschein erst nach einer MPU (im Volksmund auch Idiotentest genannt) zurück erhält.
Je nach Verkehrsverstoß können auch Bußgelder von bis zu 1.500 € fällig werden. Also immer schön vorsichtig sein...


OwitO
beantwortet von OwitO am 2. August 2007 16:50
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Meinem Sohn ist das gleiche vor ca. 7 Jahren passiert. Er hat seinen Führerschein bis heute noch nicht zurück und musste damals 1500.-DM Strafe zahlen. Um den Führerschein wieder zu bekommen musste er den sogenannten Idiotentest machen. Den muss man aber erst einmal selber im Voraus bezahlen. Den hat er 3 mal gemacht und scheinbar bestehen den wirklich nur Idioten. Denn mein Sohn hat eine gute schulische Ausbildung gehabt und steht mittlerweile voll im Berufsleben. Aber das kommt bestimmt auf die Prüfer an. Die denken: Einmal Junkie immer Junkie. Auf jedenfall kann der Nachbar sich noch auf was gefasst machen. Viel Glück für ihn.

MfG OwitO

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 2. August 2007 17:04

Es geht beim "Idiotentest" ja nicht um schulische Bildung, sondern darum ob er eingesehen hat das Drogen und Alkohol im Straßenverkehr gefährlich sind und ob die Gefahr besteht das er Wiederholungstäter wird.

Kommentar von 83ab8bf8cf518e08ac8d502a7b2658b9smallOwitO am 2. August 2007 20:56

Das ist schon klar. Aber für viele Prüfer ist das, so glaube ich, wie ein Orga.... wenn die die Leute zappeln lassen können.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. August 2007 19:55
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Wer unter Einfluß von Alkohol oder anderer berauschenden Mittel ein Fahrzeug führt, obgleich er dazu nicht in der Lage ist, kann nach § 316 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Darüberhinaus wird dann nach §69a die Fahrerlaubnis entzogen.

Du hast nach der härtesten Strafe gefragt. Soweit muß es natürlich nicht kommen.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 2. August 2007 16:49
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Beim ersten mal:

250 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 2. August 2007 16:51
Kommentar von 83ab8bf8cf518e08ac8d502a7b2658b9smallOwitO am 2. August 2007 16:53

Das war aber dann ein sehr gnädiger Richter. Drogendelikte bestrafen die mittlerweile viel härter.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 2. August 2007 17:06

Wie gesagt laut Bussgeldkatalog. Er war ja wohl nicht durch vegehrswiedriges Verhalten aufgefallen sondern ist in eine allgemeine Kontrolle geraten. Wenn allerdings seine Fahrweise aufgefallen ist dann ist die Strafe deutlich höher.

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 9. August 2007 13:42

es gibt kein 1 monatigen führerscheinentzug. es gäbe vielleicht ein fahrverbot. in der regel ist aber der führerschein weg und muss neu gemacht werden nach der mpu (führerscheinentzug), weil sich der fahrer als ungeeignet herausgestellt hat einen führerschein zu besitzen



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