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Autofahren ohne Führerschein...

Frage von koofenix koofenix

... ist meines wissens erlaubt, wenn die kiste nicht schneller als 6 km/h ist. darf ich aber nun auch den 12jährigen damit losschicken oder gibt es eine altersbeschränkung ?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Justinianus Justinianus

    Die Alterbeschränkung beträgt 15 Jahre gem. §10 Abs. 3 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr:

    Text:

    § 10 Mindestalter (1) Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt

    1. 25 Jahre für Klasse A bei direktem Zugang oder bei Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Absatz 2 Satz 1, 2. 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE und D1E, 3. 18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, BE, C, C1, CE und C1E, 4. 16 Jahre für die Klassen A1, M, S, L und T.

    ......

    ** (3) Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre**. Dies gilt nicht für das Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen.

    Viele Grüssle & gute Fahrt!

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    Antwort von tradaix tradaix

    Autofahren ohne Führerschein ist nur auf einem abgeschlossenen Privatgelände erlaubt.

  • 1
    Antwort von 19Steffi95 19Steffi95

    wenns eh nicht schneller als 6 km/h ist, dann geh lieber zu fuß, oder fahr mit dem rad, dann bist du schneller am ziel ^^

    Kommentar von koofenix koofenixkoofenix

    mit drei kisten bier auf dem buckel 8-(

    Kommentar von 19Steffi95 19Steffi9519Steffi95

    achso.. ^^ ja das ist was anderes..

  • 1
    Antwort von Benadino Benadino

    Das stimmt nicht das mit unter 6 Kmh? was ist es den für ein Fahrzeug? Selbst der berühmte AOK Shopper bedarf einer Führerscheinklasse M !

    Kommentar von koofenix koofenixkoofenix

    ein ganz langsamer traktor. der fährt wirklich nicht schneller.

    Kommentar von Nils2 Nils2Nils2

    Hat er auch eine 6-km/h-Plakette? Bzw. existiert für ihn noch ein Fahrzeugschein und wenn ja, welche Höchstgeschwindigkeit ist dort eingetragen? Denn diese Geschwindigkeit ist für die Regelung ausschlaggebend.

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