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Autofahren mit Flip Flops erlaubt???

Frage von noraneu noraneu

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Franticek Franticek

    Anscheinend wissen hier nur zwei Leute, was wirklich im Gesetz steht. (DH an beide) Grundsaetzlich ist naemlich kein bestimmtes Schuhwerk vorgeschrieben. Man muss nur dafuer sorgen, dass man das Fahrzeug stets in seiner Gewalt hat. Das ist in der Regel mit festem Schuhwerk der Fall, das kann bei dem einen oder anderen aber auch mit Flip-Flops oder barfuss sein. Das muss jeder selbst beurteilen koennen; bestraft wird man nicht.
    .
    Etwas anders sieht die Lage aus, wenn es zu einem Unfall kommt. Was das falsche Schuwerk daran schuld, dann kann man durchaus Schwierigkeiten bekommen. Besonders Versicherungen neigen dazu, davon auszugehen, dass nur feste geschlossene Schuhe geeignet sind. Daher werden die sich immer straeuben zu zahlen. Es gab aber auch schon die Faelle, in denen die Versicherung zahlen MUSSTE, weil nachgewiesen wurde, dass die FlipFlops oder was es war mit dem Unfallhergang nichts zu tun hatten. .
    Alles in allem - ich wuerde beim Autofahren auf geeignetes Schuhwerk achten, und zwar aus Sicherheitsgruenden aber auch, um eventuellen Schwierigkeiten von vorne herein aus dem Weg zu gehen.

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    Antwort von primelchen primelchen

    ja, solange nichts passiert. Wenn du einen Unfall hast und du Flip Flops getragen hast wirst du zur Verantwortung gezogen. Habe beruflich genug damit zu tun, würde es dir deshalb nicht raten

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    Antwort von crazyrat crazyrat

    Das iat leider verkehrt.

    Es gibt keine Regeleung in der StVO, die ein festes Schuhwerk vorschreibt.

    Du darfst mit Flipflops aber auch barfuss fahren.

    Wenn etwas passiert, so kann der entsprechende evtl. auch zur Verantwortung gezogen werden, wenn sich herausstellt, dass das an den FlipFlops lag.

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    Antwort von holsch holsch
    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Man darf mit Ihnen fahren, da es keine Regelung in der STVO zu Schuhwerken gibt.

    Das Problem tritt nur auf, wenn es zum Schadensfall aufgrund falschen Schuhwerkes kommt.

    Kommentar von Sparpolo SparpoloSparpolo

    Der Link passt nicht zu der Antwort "Nein". Wie ich aus dem Fachartikel entnehmen kann sind Berufskraftfahrer dazu verpflichtet festes Schuhwerk zu tragen, aber PKW Fahrer haben diese Verpflichtung NICHT. Die Haftpflichtversicherung tritt in jedem Fall ein, bei der (Voll)kaskoversicherung kann das unterschiedlich ausgelegt werden. Wenn ein Unfall passiert kann man eine Teilschuld bekommen falls der Richter nachweislich einen Zusammenhang von Unfallursache und dem Tragen von "ungeeignetem Schuhwerk" feststellen kann. Generell verboten ist es dennoch als privater Kraftfahrzeugführer nicht.

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Berufskraftfahrer sind aber nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift zum Tragen von geeignetem Schuhwerk verpflichtet, sonder durch die Berufsgenossenschaft, die ja für Folgeschäden nach einem Unfall aufkommen würde.

    Von Gesetzgeberseite dürfe also der Berufskraftfahrer auch mit FlipFlops oder so fahren.

    Die Berufsgenossenschaft hat in ihren Bedingungen das Schuhwerk allerdings genauer definiert als es bei den meisten KFZ-Versicherungen der Fall ist und kann die Zahlungen für Schäden beim Fahrer (und auch Folgeschäden) leichter verweigern.

    Das Risiko des Fahrers, auf seinem eigenen Schaden sitzen zu bleiben, ist also um einiges höher!

    Haftpflichtschäden (Schäden die also anderen zugefügt werden) sind davon aber unberührt, die werden gezahlt.

    Folglich fährt also ein FlipFlop-Fahrer zwar nicht verbotenerweise, aber hat ein viel höheres Risiko. Nicht nur das erhöhte Risiko damit einen Unfall zu verursachen, sondern auch das Risiko im Schadensfalle plötzlich mit leeren Händen da zu stehen.

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    Antwort von Lana8756 Lana8756

    Nein. Festet, geschloßenes und rutschfestes Schuhwerk ist vorgeschrieben.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Das ist falsch!

    Kommentar von Lana8756 Lana8756Lana8756

    Im Schadensfall bist du der Gelackmeierte. Und damit ist es verboten.

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Verboten würde heißen dass man im Falle einer Verkehrskontrolle deswegen ein Ordnungsgeld oder Bußgeld abdrücken müsste. (In der StVO wird auf das Schuhwerk nicht eingegangen!)

    Das ist aber nicht der Fall!

    Man bekommt vielleicht (fast sicher sogar ;-)) eine Belehrung von der Polizei, dass es im Schadensfalle zu Schwierigkeiten mit der Versicherung kommen könnte. Das hat aber nicht damit zu tun dass es laut StVO oder einer anderen gesetzlichen Grundlage verboten ist, sondern damit dass die Versicherungen darin teilweise einen Verstoß gegen ihre Vertragsbedingungen sehen. (Sorgfaltspflicht etc.). Diese Vertragsbedingungen sind allerdings keine Ge- oder Verbote im Sinne einer Allgemein gültigen Vorschrift, sondern nur Bestandteile eines Vertrages zwischen zwei Partnern (Versicherung und Autobesitzer).

    Das betrifft nicht die Zahlungen des Haftpflichtfalles (Schaden der anderen zugefügt wurde) sondern nur den eigenen Schaden (Kaskoschaden)!

    Bei Berufskraftfahrern kommt neben der KFZ-Versicherung noch die Berufsgenossenschaft hinzu. Die kann nämlich, aus den selben Gründen wie die KFZ-Versicherung, sich auf ihre Vertragsbedingungen berufen und im Falle des Falles eine Zahlung verweigern. Die Berufsgenossenschaften haben in ihren Bedingungen das Schuhwerk für den Fahrer genauer definiert und da kommt es auch viel schneller zu einer Zahlungsverweigerung.

    Fazit: Es ist nicht verboten, aber kann im Schadensfalle zu erheblichen Nachteilen für den betreffenden Fahrer führen, wenn er selber oder sein KFZ dabei Schaden erleidet.

    Kommentar von Lana8756 Lana8756Lana8756

    Du wirst es wissen!

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    Antwort von marleah marleah

    nein nur festes schuhwerk,

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Das ist falsch!

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    Antwort von wernilein wernilein

    Nein,ist es nicht.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Falsch

  • 1
    Antwort von Molocay Molocay

    nein das ist verboten

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Falsch

    Kommentar von Molocay MolocayMolocay

    dann frag mal die polizei!!! Hatte ich selbst bei einer Kontrolle wo meine freundin gefahren ist

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    Antwort von maxi6 maxi6

    Ich persönlich trage ja das ganze Jahr hindurch praktisch ausschliesslich Flip-Flops, könnte mit denen allerdings nicht Auto fahren, also fahre ich barfuss, egal ob erlaubt oder verboten. Hier hat sich jedenfalls noch nie ein Polizist aufgeregt, wenn er meine Schuhe neben mir auf dem Sitz gesehen hat.

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    Antwort von hattu53 hattu53

    Ist nicht verboten.Baust Du aber einen Unfall kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Das heist: Im Extremfall zahlst Du alle Schäden selbst. Also: Besser keine Flip Flops!

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    Antwort von x5005w x5005w

    Darfst sogar nackt fahren

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    Antwort von Tanith4 Tanith4

    ich denke nicht das es erlaubt ist aber es kann ja nichts so schlimes pasieren mit flip flops beim autofahren!!!!

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Es ist weder erluabt noch verboten! Es wird in der StVO garnicht darauf eingegangen.

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