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Autofahren als Beifahrer. Gesetzlich verboten?

Frage von PiinkSun PiinkSun

Ich Versuchs zu beschreiben. Jemand sitzt auf dem Beifahrersitz und tut sein linkes Bein auf die Fahrerseite. Beim Automatik Auto würde es gehen, dass man so fahren kann. Also niemand sitzt auf dem Fahrersitz. Ist das Gesetzlich verboten? Welche Strafen würde man bekommen. Das würde mich mal sehr interessieren. Natürlich würde ich so was nicht machen :)

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Antworten (10)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Bruchpilot1982 Bruchpilot1982

    Prinzipiell eine ganz gute Frage. Also:

    Als Fahrzeugführer (der du ja in diesem Fall dann auch wärst), bist du natürlich verpflichtet, dich in eine ordnugsgemäße Fahrposition zu bringen, so wie du es in der Fahrschule gelernt hast. Also Anschnallen, Füße unten und nicht aus dem Fenster rausstrecken, Angurten, etc... In der Fahrschule wurde dir auch beigebracht, auf dem Fahrersitz zu sitzen.

    Also ein wirkliches Vergehen habe ich weder im STVG, der STVO noch der STVZO gefunden. Eine Straftat nach §315c StGB wie hier bereits erwähnt, ist es auch nicht, da keiner der angegebenen Tatbestände erfüllt wird. Möglicherweise aber dann nach §315b Abs.3 StGB:

    Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er...einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet

    Ebenfalls kommt aber in Betracht, dass die Grundregeln der STVO (Geregelt im §1) verstoßen wird. Absatz 2 besagt:

    Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Also käme hier auch eine Geldbuße in Betracht.

    Fakt ist, dass bei einem Unfall würde die Rechtssprechung zur "Groben Fahrlässigkeit" oder sogar dem "Vorsatz" tendieren...

    Echt schwierig zu beurteilen!

    Kommentar von darkstar3003 darkstar3003darkstar3003

    §23 StVO Absatz 1, Satz 2 wäre die richtige Antwort gewesen. BKatV Nr. 107.2, Bußgeld 25€.

    Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

    Der Begriff Besetzung ist allgemein, es wird nicht zwischen Fahrer, Beifahrer und Fahrgästen unterschieden.

    Vorschriftsmäßig heißt jeder sitzt oder steht (Stehplätze KOM) auf seinem Platz und vorhandene Rückhaltesysteme müssen genutzt werden (ebenfalls 25 € für den FZ Führer wenn ein Mitfahrer sich nicht anschnallt). Nur maximal so viele Personen wie Plätze in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter S.1 und S.2 vermerkt sind.

    Verkehrssicherheit muss jederzeit gewährleistet sein d.h. der FZ Führer muss die Bedieneinrichtungen seines FZ ungehindert benutzen können, vor allem in einer Notsituation.

    Kommentar von BesserWeiser BesserWeiserBesserWeiser

    Totaler Unsinn! § 315 b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) liegt nur dann vor, wenn mit verkehrsfeindlicher Absicht in den Verkehr eingegriffen wird. Das sind typischerweise Fälle, in denen jemand das Fahrzeug als Werkzeug benutzt, um z.B. absichtlich jemanden über den Haufen zu fahren. Außerdem muss da ein anderer Mensch konkret gefährdet werden. Dafür gibt deine Schilderung gar nichts her. darkstar hat absolut recht mit seiner Einschätzung (siehe unten).

  • 3
    Antwort von helrich helrich

    Niemand sitzt auf dem Fahrersitz? Wen interessierts, wo ein Beifahrer im parkenden PKW sein Gehgestell ablegt...

  • 0
    Antwort von PatrickLassan PatrickLassan

    Im Gegensatz zu einigen anderen halte ich das für eine der dümmsten Fragen, die hier je zu lesen waren. Die meisten modernen Autos haben derartig breite Mittelkonsolen, dass schon das Gasgeben vom Beifahrersitz aus praktisch unmöglich ist, vom Lenken und Bremsen gar nicht zu reden.

    Kommentar von PiinkSun PiinkSunPiinkSun

    Wer redet von Modernen Autos? Wenn dir die frage nicht gefällt, warum Antwortest du dann? Jeder hat so seine eigenen Interessen.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Seit wann muss einem eine Frage gefallen, um darauf zu antworten ? Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ich Deine Frage für ausgesprochen dumm halte. Was genau sind denn Deine Interessen ? Gefährdung des Straßenverkehrs oder etwas anderes ?

  • 0
    Antwort von volker3329 volker3329

    warum heißt der fahrersitz fahrersitz?weil dort der fahrer sitzt. alles andere ist verboten und kostet geld. und die versicherung zahlt auch nicht wegen grobem unfug,straßenverkehrsgefährdung und grober fahrlässigkeit.

  • 0
    Antwort von wollyuno wollyuno

    das merkst du spätestens wenn dich die sherrifs anhalten,würde mal behaupten straßenverkehrsgefährdung glaube §315c,da keine oder schlechte reaktionszeit.das strafmaß ist erheblich

    Kommentar von BesserWeiser BesserWeiserBesserWeiser

    Stimmt nicht. Wieso denkt eigentlich jeder, § 315 c StGB wäre bei jedem Sch... anwendbar. Dafür braucht es immer eine Gefährdungssituation und die entsteht ja nicht dadurch, dass man blöd auf dem Beifahrersitz sitzt. Ein anderer Mensch oder eine Sache von erheblichem Wert muss gefährdet sein und zwar nicht nur "rein theoretisch" sondern konkret.

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    Antwort von Wenne Wenne

    Und wer lenkt? ;-P Wenn du dein Bein so um die Mittelkonsole herumschlingst, damit du richtig an das Gaspedal kommst, dann kannst du ja gleich auf dem Fahrersitz Platz nehmen. :-)

    So ganz nebenbei solltest du auch dei Bremse richtig betätigen können.

    Kommentar von PiinkSun PiinkSunPiinkSun

    Man kann auch als Beifahrer lenken :)

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Lenken und Bremsen vom Beifahrersitz aus halte ich für so gut wie unmöglich.

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    Antwort von NelsonMandela NelsonMandela

    lach Das mal ne gute frage. Ich denke mal auch wenn man nicht auf dem fahrersitz sitzt ist man fahrzeugführer.

  • 0
    Antwort von Wasabicliochips Wasabicliochips

    Lach Lustige Idee. Aber du FÜHRst ja dennoch das Fahrzeug. Und das darfst du eben nicht ohne FÜHRerschein :)

    Kommentar von PiinkSun PiinkSunPiinkSun

    Ich meine4 natürlich mit Führerschein :)

    Kommentar von Wasabicliochips WasabicliochipsWasabicliochips

    Dann gefährdest du den Straßenverkehr :) Ist ja nicht so gaaanz Ordnungsgemäß :)

  • 0
    Antwort von Odin10Odin Odin10Odin

    mal ne frage was amcht das für ein sinn? anstadt auf den fahrer sitz zu sitzen sezt du dich daneben und fährst? was bringt das?

    Kommentar von PiinkSun PiinkSunPiinkSun

    Mir bringt das gar nichts. Würde aber lustig aussehen^^ ist ja nur ne Frage :D

  • 0
    Antwort von Runtimeerror Runtimeerror

    das ist gefährdung des straßenverkehrs weil du eine verminderte reaktionszeit hast und das auto ja fährst.

    Kommentar von MaxStuff MaxStuff

    kann *Runtimeerror nur Recht geben

    allerdings denk ich das es in der STVO nicht verboten ist aber bei einen unfall schauts wohl andester aus

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