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Autodurchsuchung Legal ?

gefragt von wisenheimer am 12.05.2009 um 23:13 Uhr

Einem Bekannten wurde das Auto durchsucht, überall reingeschaut usw. Er hatte nichts und war auch kein Verdacht berechtigt. Ist das eigentlich Legal, dürfen die das einfach so ? Sind ja schließlich private Dinge die man so mit sich rumschleppt ( siehe Damenhandtasche :) )


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anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 12. Mai 2009 23:14
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wenn die cops nen verdacht haben dürfen die das

Kommentar von wisenheimer am 12. Mai 2009 23:30

Hab auch schon anders gehört, und was für ein Verdacht bitte ? Kein Eintrag, keine auffällige Fahrweise usw. Wo ist da der Verdacht ? Der Bart ?


anonym
beantwortet von narcotik90 am 12. Mai 2009 23:14
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soweit ich weiß ist das bei verdacht berechtigt, und verdacht besteht immer

Kommentar von firepower am 12. Mai 2009 23:38

So ein Quatsch, wir sprechen von der Polizei nicht von der SS.

Kommentar von narcotik90 am 13. Mai 2009 10:29

naja, möglicherweise hat jemand drogen dabei, oder eine waffe unter seinem sitz, selbst wenn nichts darauf hinweist kann die polizei dich verdächtigen und mal nachsehen, wenn da nichts ist, glück gehabt


anonym
beantwortet von firepower am 12. Mai 2009 23:34
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So, mal ne Antwort, der mal bei dem Verein war. Kurz gefasst, der Zoll darf verdachtsunabhängig Kfz durchsuchen. Die Polizei ist gem. StPO zur Durchsuchung des Tatverdächtigen und seiner mitgeführten Sachen (wozu auch das Auto zählt) ermächtigt. Tatverdächtiger ist aber derjenige, der einer Straftat konkret verdächtigt wird. D.h. es liegen ausreichend Anhaltspunkte vor, dass diese Person eine bestimmte Straftat begangen haben könnte.

Hält Dich die Polizei, nicht der Zoll, also an, und die Beamten wollen Dein Auto nur mal so durchsuchen, ohne konkreten Tatvorwurf, ist diese Maßnahme rechtswidrig. Aber zu beachten, nach den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der Länder kann eine Durchsuchung der Person (was auch die mitgeführten Sachen betrifft) legitimiert sein, jedoch müssen die Beamten dies dann begründen. Das deutsche Gesetz ist so konstruiert, dass es der Bürger verstehen muss.

Kommentar von 26f8ff3f55be003f9071c781d144be8esmallmonika73 am 12. Mai 2009 23:36

DH

Kommentar von F55cebf157b62ebd181b7a84658edecfsmallFigther am 12. Mai 2009 23:44

DH

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 13. Mai 2009 10:32

Gute Antwort!

Ergänzung:
In Hessen ist die Polizei gem. §§ 36 u. 37 HSOG (Gefahrenabwehr- / Polizeigesetz in Hessen) ermächtigt unter bestimmten Voraussetzungen eine Person und die mitgeführten Sachen zu durchsuchen. Ein konkreter Verdacht gegen diese Person muss bei diesen Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht vorliegen!


Ghost696
beantwortet von Ghost696 am 12. Mai 2009 23:14
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der zoll darf das schon bei einreise aus dem ausland


ZweiMeter
beantwortet von ZweiMeter am 12. Mai 2009 23:14
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100%tige Frechheit des deutschen Staates!

Kommentar von F55cebf157b62ebd181b7a84658edecfsmallFigther am 12. Mai 2009 23:16

Wieso????

Kommentar von 26f8ff3f55be003f9071c781d144be8esmallmonika73 am 12. Mai 2009 23:22

Hallo ZweiMeter. Solche wie du sind die ersten die nach der Polizei schreien, wenn`s brennt.

Kommentar von F55cebf157b62ebd181b7a84658edecfsmallFigther am 12. Mai 2009 23:31

DH

Kommentar von C2742f5671f4f126d3aba52f581e9a4bsmallZweiMeter am 12. Mai 2009 23:36

stimmt, woher weißt du das?

Kommentar von F55cebf157b62ebd181b7a84658edecfsmallFigther am 12. Mai 2009 23:41

ERFAHRUNG Junge!


bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 12. Mai 2009 23:14
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mir haben sie mal in rosenheim auf der fahrt aus dem urlaub in italien das auto auseinander genommer,koffer au, alles raus, etc und dann haben sie gesagt, danke alles in ordnung und ich durfte den ganzen mist wieder zusammenräumen...hat 30min gedauert

Kommentar von Tsuyoshi am 12. Mai 2009 23:17

wennn alles okay müssen die bullen das machen, ist im deutschen gesetz verankert

Kommentar von 2e9e26898ed50b1e724ecf4e9f27068dsmallglasheuler am 12. Mai 2009 23:20

Vorsicht !das Wort Bulle wird als persönliche Beleidigung gehandelt und kann Dich ein paar Scheinchen kosten.

Kommentar von F55cebf157b62ebd181b7a84658edecfsmallFigther am 12. Mai 2009 23:21

jep...hier sind welche live dabei :-)))

Kommentar von 0f99dbdb675db17851c72cb1ec3f07cdsmallbkinnsbruck am 12. Mai 2009 23:21

echt??? sag mal genau wo

Kommentar von Felixguido am 12. Mai 2009 23:27

...schau ich mir an, wenn du das verlangst, ob die das auch machen. Ist mir auch passiert. Die haben alles umgedreht und sind dann grusslos abgefahren. Das war hier in Österreich.

Kommentar von F55cebf157b62ebd181b7a84658edecfsmallFigther am 12. Mai 2009 23:28

Figther.... :-)

Kommentar von Be24bc455b5320c12556d810e0f5e613smallmagura99 am 13. Mai 2009 04:58

Ich schmeiß ich weg, wo steht denn dieser Unsinn.

Kommentar von Be24bc455b5320c12556d810e0f5e613smallmagura99 am 13. Mai 2009 05:00

Ich hoffe du weißt warum zu den netten Damen und Heren "Bullen" genannt werden?


Idnalb
beantwortet von Idnalb am 12. Mai 2009 23:14
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Die Polizei muss einen begründeteten Anfangsverdacht haben. Eine solche Begründung ist allerdings leicht zu finden. Also im endeffekt: ja es ist erlaubt!


Figther
beantwortet von Figther am 12. Mai 2009 23:15
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Ja, das ist legal...bei Verdachtsmomenten (selbst, wenn die sich dann als unbegründet rausstellen) dürfen Gegenstände, bzw. Fahrzeuge durchsucht werden.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 12. Mai 2009 23:16
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ja, polizei darf das


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 13. Mai 2009 00:07
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Es gibt täglich Fahndungen nach Personen und Kraftfahrzeugen. Sei es, dass ein PKW einer bestimmten Marke / Farbe als Fahrzeug bei einer Straftat erkannt wurde oder andere Hinweise, die ein bestimmtes Fahrzeug einschließen. Es ist also möglich, dass deine Bekannten angehalten wurden, weil ein PKW, wie sie ihn fahren, gesucht wurde. Daraufhin wurde verdachtsabhängig eine entsprechende Kontrolle der Fahrzeuginsassen, sowie des PKW durchgeführt. Kann jedem passieren. Nach der Maßname wäre es höflich, sich für die kurzzeitige Fahrtunterbrechung zu entschuldigen und eine gute Weiterfahrt zu wünschen.


glasheuler
beantwortet von glasheuler am 12. Mai 2009 23:18
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Eine Durchsuchung ist nur bei begründetem Verdacht zulässig. Beweise es mal den Grünen dass es nicht so ist-das wird garantiert eine Bauchlandung für Dich. Ausserdem macht man sich sicher noch mehr verdächtig indem man die besagte verweigert.

Kommentar von F55cebf157b62ebd181b7a84658edecfsmallFigther am 12. Mai 2009 23:23

Die "Grünen" heissen Polizisten :-)

Kommentar von 26f8ff3f55be003f9071c781d144be8esmallmonika73 am 12. Mai 2009 23:24

Genau :-) !!!

Kommentar von F55cebf157b62ebd181b7a84658edecfsmallFigther am 12. Mai 2009 23:34

Und Kunden wie "ZweiMeter" lassen mich manchmal meinen Job hassen!!!

Kommentar von firepower am 12. Mai 2009 23:36

Fighter, lass Dich durch so welche Personen nicht reizen.


anonym
beantwortet von meisterHONZ am 12. Mai 2009 23:36
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Ja, bei uns in Deutschkrank gilt die Schuldsvermutung. Unschuld muß vorab bei diversen Gerichten, Gutachtern etc. bewiesen werden. Am Besten früh anfangen mit den Unschuldsbeweisen, Mühlen der Bürokratie mahlen langsam. Ich schlage vor mit 1,5 Jahren den ersten Gutachter aufzusuchen...

Kommentar von firepower am 12. Mai 2009 23:49

Hast schon recht......

ruf nur nicht an, falls Du Hilfe brauchst!!!


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