Einem Bekannten wurde das Auto durchsucht, überall reingeschaut usw. Er hatte nichts und war auch kein Verdacht berechtigt. Ist das eigentlich Legal, dürfen die das einfach so ? Sind ja schließlich private Dinge die man so mit sich rumschleppt ( siehe Damenhandtasche :) )
soweit ich weiß ist das bei verdacht berechtigt, und verdacht besteht immer
So ein Quatsch, wir sprechen von der Polizei nicht von der SS.
naja, möglicherweise hat jemand drogen dabei, oder eine waffe unter seinem sitz, selbst wenn nichts darauf hinweist kann die polizei dich verdächtigen und mal nachsehen, wenn da nichts ist, glück gehabt
So, mal ne Antwort, der mal bei dem Verein war. Kurz gefasst, der Zoll darf verdachtsunabhängig Kfz durchsuchen. Die Polizei ist gem. StPO zur Durchsuchung des Tatverdächtigen und seiner mitgeführten Sachen (wozu auch das Auto zählt) ermächtigt. Tatverdächtiger ist aber derjenige, der einer Straftat konkret verdächtigt wird. D.h. es liegen ausreichend Anhaltspunkte vor, dass diese Person eine bestimmte Straftat begangen haben könnte.
Hält Dich die Polizei, nicht der Zoll, also an, und die Beamten wollen Dein Auto nur mal so durchsuchen, ohne konkreten Tatvorwurf, ist diese Maßnahme rechtswidrig. Aber zu beachten, nach den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der Länder kann eine Durchsuchung der Person (was auch die mitgeführten Sachen betrifft) legitimiert sein, jedoch müssen die Beamten dies dann begründen. Das deutsche Gesetz ist so konstruiert, dass es der Bürger verstehen muss.
monika73 am 12. Mai 2009 23:36 DH
Figther am 12. Mai 2009 23:44 DH
PepsiMaster am 13. Mai 2009 10:32 Gute Antwort!
Ergänzung:
In Hessen ist die Polizei gem. §§ 36 u. 37 HSOG (Gefahrenabwehr- / Polizeigesetz in Hessen) ermächtigt unter bestimmten Voraussetzungen eine Person und die mitgeführten Sachen zu durchsuchen. Ein konkreter Verdacht gegen diese Person muss bei diesen Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht vorliegen!

100%tige Frechheit des deutschen Staates!
Figther am 12. Mai 2009 23:16 Wieso????

mir haben sie mal in rosenheim auf der fahrt aus dem urlaub in italien das auto auseinander genommer,koffer au, alles raus, etc und dann haben sie gesagt, danke alles in ordnung und ich durfte den ganzen mist wieder zusammenräumen...hat 30min gedauert
wennn alles okay müssen die bullen das machen, ist im deutschen gesetz verankert
glasheuler am 12. Mai 2009 23:20 Vorsicht !das Wort Bulle wird als persönliche Beleidigung gehandelt und kann Dich ein paar Scheinchen kosten.
Figther am 12. Mai 2009 23:21 jep...hier sind welche live dabei :-)))
bkinnsbruck am 12. Mai 2009 23:21 echt??? sag mal genau wo
...schau ich mir an, wenn du das verlangst, ob die das auch machen. Ist mir auch passiert. Die haben alles umgedreht und sind dann grusslos abgefahren. Das war hier in Österreich.
Figther am 12. Mai 2009 23:28 Figther.... :-)
magura99 am 13. Mai 2009 04:58 Ich schmeiß ich weg, wo steht denn dieser Unsinn.
magura99 am 13. Mai 2009 05:00 Ich hoffe du weißt warum zu den netten Damen und Heren "Bullen" genannt werden?
Die Polizei muss einen begründeteten Anfangsverdacht haben. Eine solche Begründung ist allerdings leicht zu finden. Also im endeffekt: ja es ist erlaubt!

Ja, das ist legal...bei Verdachtsmomenten (selbst, wenn die sich dann als unbegründet rausstellen) dürfen Gegenstände, bzw. Fahrzeuge durchsucht werden.

Es gibt täglich Fahndungen nach Personen und Kraftfahrzeugen. Sei es, dass ein PKW einer bestimmten Marke / Farbe als Fahrzeug bei einer Straftat erkannt wurde oder andere Hinweise, die ein bestimmtes Fahrzeug einschließen. Es ist also möglich, dass deine Bekannten angehalten wurden, weil ein PKW, wie sie ihn fahren, gesucht wurde. Daraufhin wurde verdachtsabhängig eine entsprechende Kontrolle der Fahrzeuginsassen, sowie des PKW durchgeführt. Kann jedem passieren. Nach der Maßname wäre es höflich, sich für die kurzzeitige Fahrtunterbrechung zu entschuldigen und eine gute Weiterfahrt zu wünschen.

Eine Durchsuchung ist nur bei begründetem Verdacht zulässig. Beweise es mal den Grünen dass es nicht so ist-das wird garantiert eine Bauchlandung für Dich. Ausserdem macht man sich sicher noch mehr verdächtig indem man die besagte verweigert.
Figther am 12. Mai 2009 23:23 Die "Grünen" heissen Polizisten :-)
Ja, bei uns in Deutschkrank gilt die Schuldsvermutung. Unschuld muß vorab bei diversen Gerichten, Gutachtern etc. bewiesen werden. Am Besten früh anfangen mit den Unschuldsbeweisen, Mühlen der Bürokratie mahlen langsam. Ich schlage vor mit 1,5 Jahren den ersten Gutachter aufzusuchen...
Hast schon recht......
ruf nur nicht an, falls Du Hilfe brauchst!!!
Hab auch schon anders gehört, und was für ein Verdacht bitte ? Kein Eintrag, keine auffällige Fahrweise usw. Wo ist da der Verdacht ? Der Bart ?