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Autodurchsuchung Legal ?

Frage von wisenheimer wisenheimer

Einem Bekannten wurde das Auto durchsucht, überall reingeschaut usw. Er hatte nichts und war auch kein Verdacht berechtigt. Ist das eigentlich Legal, dürfen die das einfach so ? Sind ja schließlich private Dinge die man so mit sich rumschleppt ( siehe Damenhandtasche :) )

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Antworten (13)

  • 3
    Antwort von firepower firepower

    So, mal ne Antwort, der mal bei dem Verein war. Kurz gefasst, der Zoll darf verdachtsunabhängig Kfz durchsuchen. Die Polizei ist gem. StPO zur Durchsuchung des Tatverdächtigen und seiner mitgeführten Sachen (wozu auch das Auto zählt) ermächtigt. Tatverdächtiger ist aber derjenige, der einer Straftat konkret verdächtigt wird. D.h. es liegen ausreichend Anhaltspunkte vor, dass diese Person eine bestimmte Straftat begangen haben könnte.

    Hält Dich die Polizei, nicht der Zoll, also an, und die Beamten wollen Dein Auto nur mal so durchsuchen, ohne konkreten Tatvorwurf, ist diese Maßnahme rechtswidrig. Aber zu beachten, nach den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der Länder kann eine Durchsuchung der Person (was auch die mitgeführten Sachen betrifft) legitimiert sein, jedoch müssen die Beamten dies dann begründen. Das deutsche Gesetz ist so konstruiert, dass es der Bürger verstehen muss.

    Kommentar von monika73 monika73monika73

    DH

    Kommentar von Figther FigtherFigther

    DH

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Gute Antwort!

    Ergänzung:
    In Hessen ist die Polizei gem. §§ 36 u. 37 HSOG (Gefahrenabwehr- / Polizeigesetz in Hessen) ermächtigt unter bestimmten Voraussetzungen eine Person und die mitgeführten Sachen zu durchsuchen. Ein konkreter Verdacht gegen diese Person muss bei diesen Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht vorliegen!

  • 3
    Antwort von narcotik90 narcotik90

    soweit ich weiß ist das bei verdacht berechtigt, und verdacht besteht immer

    Kommentar von firepower firepowerfirepower

    So ein Quatsch, wir sprechen von der Polizei nicht von der SS.

    Kommentar von narcotik90 narcotik90narcotik90

    naja, möglicherweise hat jemand drogen dabei, oder eine waffe unter seinem sitz, selbst wenn nichts darauf hinweist kann die polizei dich verdächtigen und mal nachsehen, wenn da nichts ist, glück gehabt

  • 3
    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    wenn die cops nen verdacht haben dürfen die das

    Kommentar von wisenheimer wisenheimer

    Hab auch schon anders gehört, und was für ein Verdacht bitte ? Kein Eintrag, keine auffällige Fahrweise usw. Wo ist da der Verdacht ? Der Bart ?

  • 1
    Antwort von harryohnetoto harryohnetoto

    Es gibt täglich Fahndungen nach Personen und Kraftfahrzeugen. Sei es, dass ein PKW einer bestimmten Marke / Farbe als Fahrzeug bei einer Straftat erkannt wurde oder andere Hinweise, die ein bestimmtes Fahrzeug einschließen. Es ist also möglich, dass deine Bekannten angehalten wurden, weil ein PKW, wie sie ihn fahren, gesucht wurde. Daraufhin wurde verdachtsabhängig eine entsprechende Kontrolle der Fahrzeuginsassen, sowie des PKW durchgeführt. Kann jedem passieren. Nach der Maßname wäre es höflich, sich für die kurzzeitige Fahrtunterbrechung zu entschuldigen und eine gute Weiterfahrt zu wünschen.

  • 1
    Antwort von ziuwari ziuwari

    ja, polizei darf das

  • 1
    Antwort von Figther Figther

    Ja, das ist legal...bei Verdachtsmomenten (selbst, wenn die sich dann als unbegründet rausstellen) dürfen Gegenstände, bzw. Fahrzeuge durchsucht werden.

  • 1
    Antwort von Idnalb Idnalb

    Die Polizei muss einen begründeteten Anfangsverdacht haben. Eine solche Begründung ist allerdings leicht zu finden. Also im endeffekt: ja es ist erlaubt!

  • 1
    Antwort von bkinnsbruck bkinnsbruck

    mir haben sie mal in rosenheim auf der fahrt aus dem urlaub in italien das auto auseinander genommer,koffer au, alles raus, etc und dann haben sie gesagt, danke alles in ordnung und ich durfte den ganzen mist wieder zusammenräumen...hat 30min gedauert

    Kommentar von Tsuyoshi TsuyoshiTsuyoshi

    wennn alles okay müssen die bullen das machen, ist im deutschen gesetz verankert

    Kommentar von glasheuler glasheulerglasheuler

    Vorsicht !das Wort Bulle wird als persönliche Beleidigung gehandelt und kann Dich ein paar Scheinchen kosten.

    Kommentar von Figther FigtherFigther

    jep...hier sind welche live dabei :-)))

    Kommentar von bkinnsbruck bkinnsbruckbkinnsbruck

    echt??? sag mal genau wo

    Kommentar von Felixguido FelixguidoFelixguido

    ...schau ich mir an, wenn du das verlangst, ob die das auch machen. Ist mir auch passiert. Die haben alles umgedreht und sind dann grusslos abgefahren. Das war hier in Österreich.

    Kommentar von Figther FigtherFigther

    Figther.... :-)

    Kommentar von magura99 magura99magura99

    Ich schmeiß ich weg, wo steht denn dieser Unsinn.

    Kommentar von magura99 magura99magura99

    Ich hoffe du weißt warum zu den netten Damen und Heren "Bullen" genannt werden?

  • 1
    Antwort von ZweiMeter ZweiMeter

    100%tige Frechheit des deutschen Staates!

    Kommentar von Figther FigtherFigther

    Wieso????

    Kommentar von monika73 monika73monika73

    Hallo ZweiMeter. Solche wie du sind die ersten die nach der Polizei schreien, wenn`s brennt.

    Kommentar von Figther FigtherFigther

    DH

    Kommentar von ZweiMeter ZweiMeterZweiMeter

    stimmt, woher weißt du das?

    Kommentar von Figther FigtherFigther

    ERFAHRUNG Junge!

  • 1
    Antwort von Ghost696 Ghost696

    der zoll darf das schon bei einreise aus dem ausland

  • 0
    Antwort von webos webos

    polizei hinzurufen , anzeige wegen falscher verdächtigung. während der kontrolle adac hinzurufen, du fährst nicht weiter,bis pkw untersucht wurde.(du braust da keinen zeugen weiter] war hund drin,anzeige wegen sachbeschädigung /innenraumreinigung. das sitzt

  • 0
    Antwort von meisterHONZ meisterHONZ

    Ja, bei uns in Deutschkrank gilt die Schuldsvermutung. Unschuld muß vorab bei diversen Gerichten, Gutachtern etc. bewiesen werden. Am Besten früh anfangen mit den Unschuldsbeweisen, Mühlen der Bürokratie mahlen langsam. Ich schlage vor mit 1,5 Jahren den ersten Gutachter aufzusuchen...

    Kommentar von firepower firepowerfirepower

    Hast schon recht......

    ruf nur nicht an, falls Du Hilfe brauchst!!!

  • 0
    Antwort von glasheuler glasheuler

    Eine Durchsuchung ist nur bei begründetem Verdacht zulässig. Beweise es mal den Grünen dass es nicht so ist-das wird garantiert eine Bauchlandung für Dich. Ausserdem macht man sich sicher noch mehr verdächtig indem man die besagte verweigert.

    Kommentar von Figther FigtherFigther

    Die "Grünen" heissen Polizisten :-)

    Kommentar von monika73 monika73monika73

    Genau :-) !!!

    Kommentar von Figther FigtherFigther

    Und Kunden wie "ZweiMeter" lassen mich manchmal meinen Job hassen!!!

    Kommentar von firepower firepowerfirepower

    Fighter, lass Dich durch so welche Personen nicht reizen.

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