Einem Bekannten wurde das Auto durchsucht, überall reingeschaut usw. Er hatte nichts und war auch kein Verdacht berechtigt. Ist das eigentlich Legal, dürfen die das einfach so ? Sind ja schließlich private Dinge die man so mit sich rumschleppt ( siehe Damenhandtasche :) )
Autodurchsuchung Legal ?
Antworten (13)
-
3Antwort von
firepowerfirepower
So, mal ne Antwort, der mal bei dem Verein war. Kurz gefasst, der Zoll darf verdachtsunabhängig Kfz durchsuchen. Die Polizei ist gem. StPO zur Durchsuchung des Tatverdächtigen und seiner mitgeführten Sachen (wozu auch das Auto zählt) ermächtigt. Tatverdächtiger ist aber derjenige, der einer Straftat konkret verdächtigt wird. D.h. es liegen ausreichend Anhaltspunkte vor, dass diese Person eine bestimmte Straftat begangen haben könnte.
Hält Dich die Polizei, nicht der Zoll, also an, und die Beamten wollen Dein Auto nur mal so durchsuchen, ohne konkreten Tatvorwurf, ist diese Maßnahme rechtswidrig. Aber zu beachten, nach den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der Länder kann eine Durchsuchung der Person (was auch die mitgeführten Sachen betrifft) legitimiert sein, jedoch müssen die Beamten dies dann begründen. Das deutsche Gesetz ist so konstruiert, dass es der Bürger verstehen muss.
Kommentar von
FigtherFigther DH
Kommentar von
PepsiMasterPepsiMaster Gute Antwort!
Ergänzung:
In Hessen ist die Polizei gem. §§ 36 u. 37 HSOG (Gefahrenabwehr- / Polizeigesetz in Hessen) ermächtigt unter bestimmten Voraussetzungen eine Person und die mitgeführten Sachen zu durchsuchen. Ein konkreter Verdacht gegen diese Person muss bei diesen Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht vorliegen! -
3Antwort von
narcotik90narcotik90
soweit ich weiß ist das bei verdacht berechtigt, und verdacht besteht immer
Kommentar von
firepowerfirepower So ein Quatsch, wir sprechen von der Polizei nicht von der SS.
Kommentar von
narcotik90narcotik90 naja, möglicherweise hat jemand drogen dabei, oder eine waffe unter seinem sitz, selbst wenn nichts darauf hinweist kann die polizei dich verdächtigen und mal nachsehen, wenn da nichts ist, glück gehabt
-
3Antwort von
gibtsdochnichgibtsdochnich
wenn die cops nen verdacht haben dürfen die das
Kommentar von
wisenheimer Hab auch schon anders gehört, und was für ein Verdacht bitte ? Kein Eintrag, keine auffällige Fahrweise usw. Wo ist da der Verdacht ? Der Bart ?
-
-
1Antwort von
harryohnetotoharryohnetoto
Es gibt täglich Fahndungen nach Personen und Kraftfahrzeugen. Sei es, dass ein PKW einer bestimmten Marke / Farbe als Fahrzeug bei einer Straftat erkannt wurde oder andere Hinweise, die ein bestimmtes Fahrzeug einschließen. Es ist also möglich, dass deine Bekannten angehalten wurden, weil ein PKW, wie sie ihn fahren, gesucht wurde. Daraufhin wurde verdachtsabhängig eine entsprechende Kontrolle der Fahrzeuginsassen, sowie des PKW durchgeführt. Kann jedem passieren. Nach der Maßname wäre es höflich, sich für die kurzzeitige Fahrtunterbrechung zu entschuldigen und eine gute Weiterfahrt zu wünschen.
-
1Antwort von
FigtherFigther
Ja, das ist legal...bei Verdachtsmomenten (selbst, wenn die sich dann als unbegründet rausstellen) dürfen Gegenstände, bzw. Fahrzeuge durchsucht werden.
-
1Antwort von
IdnalbIdnalb
Die Polizei muss einen begründeteten Anfangsverdacht haben. Eine solche Begründung ist allerdings leicht zu finden. Also im endeffekt: ja es ist erlaubt!
-
-
1Antwort von
bkinnsbruckbkinnsbruck
mir haben sie mal in rosenheim auf der fahrt aus dem urlaub in italien das auto auseinander genommer,koffer au, alles raus, etc und dann haben sie gesagt, danke alles in ordnung und ich durfte den ganzen mist wieder zusammenräumen...hat 30min gedauert
Kommentar von
TsuyoshiTsuyoshi wennn alles okay müssen die bullen das machen, ist im deutschen gesetz verankert
Kommentar von
glasheulerglasheuler Vorsicht !das Wort Bulle wird als persönliche Beleidigung gehandelt und kann Dich ein paar Scheinchen kosten.
Kommentar von
FigtherFigther jep...hier sind welche live dabei :-)))
Kommentar von
bkinnsbruckbkinnsbruck echt??? sag mal genau wo
Kommentar von
FelixguidoFelixguido ...schau ich mir an, wenn du das verlangst, ob die das auch machen. Ist mir auch passiert. Die haben alles umgedreht und sind dann grusslos abgefahren. Das war hier in Österreich.
Kommentar von
FigtherFigther Figther.... :-)
Kommentar von
magura99magura99 Ich schmeiß ich weg, wo steht denn dieser Unsinn.
Kommentar von
magura99magura99 Ich hoffe du weißt warum zu den netten Damen und Heren "Bullen" genannt werden?
-
1Antwort von
ZweiMeterZweiMeter
100%tige Frechheit des deutschen Staates!
Kommentar von
FigtherFigther Wieso????
Kommentar von
monika73monika73 Hallo ZweiMeter. Solche wie du sind die ersten die nach der Polizei schreien, wenn`s brennt.
Kommentar von
FigtherFigther DH
Kommentar von
ZweiMeterZweiMeter stimmt, woher weißt du das?
Kommentar von
FigtherFigther ERFAHRUNG Junge!
-
0Antwort von
webos polizei hinzurufen , anzeige wegen falscher verdächtigung. während der kontrolle adac hinzurufen, du fährst nicht weiter,bis pkw untersucht wurde.(du braust da keinen zeugen weiter] war hund drin,anzeige wegen sachbeschädigung /innenraumreinigung. das sitzt
-
0Antwort von
meisterHONZ Ja, bei uns in Deutschkrank gilt die Schuldsvermutung. Unschuld muß vorab bei diversen Gerichten, Gutachtern etc. bewiesen werden. Am Besten früh anfangen mit den Unschuldsbeweisen, Mühlen der Bürokratie mahlen langsam. Ich schlage vor mit 1,5 Jahren den ersten Gutachter aufzusuchen...
Kommentar von
firepowerfirepower Hast schon recht......
ruf nur nicht an, falls Du Hilfe brauchst!!!
-
0Antwort von
glasheulerglasheuler
Eine Durchsuchung ist nur bei begründetem Verdacht zulässig. Beweise es mal den Grünen dass es nicht so ist-das wird garantiert eine Bauchlandung für Dich. Ausserdem macht man sich sicher noch mehr verdächtig indem man die besagte verweigert.
Kommentar von
FigtherFigther Die "Grünen" heissen Polizisten :-)
Kommentar von
monika73monika73 Genau :-) !!!
Kommentar von
FigtherFigther Und Kunden wie "ZweiMeter" lassen mich manchmal meinen Job hassen!!!
Kommentar von
firepowerfirepower Fighter, lass Dich durch so welche Personen nicht reizen.
DH