Bei diesen kalten Aussentemperaturen seh ich immer wieder mehr Fahrzeughalter die ihr Auto warm laufen lassen. Jetzt meine Frage, wenn ich nun ein Dieb wäre und mich diesem Fahrzeug annehmen würde, würde ich da falls es zum Rechtsstreit käme Strafminderung bekommen? Weil erstens darf der Halter ja sein Fahrzeug nicht warm laufen lassen und zweitens hat er es dem Dieb ja ziemlich leicht gemacht sein Fahrzeug zu klauen da er ja den Motor laufen hatte und demzufolge auch den Schlüssel stecken liess sowie das Kfz offen stand. Wie ist da die Rechtslage, mit welchen Konsequenzen hat der Fahrzeughalter und der Dieb zu rechnen?
Antworten (11)
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4Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
DerHansDerHans
Diebstahl ist Diebstahl. Für den Dieb ändert sich dadurch nichts.
Nur die Versicherung wird dem Halter den Vogel zeigen.
Den Tatbestand "Verführung zum Diebstahl" gibt es nicht
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2Antwort von
Doenertier98Doenertier98
Wenn das Auto dann mal weg sein sollte, kannste ja mal den Fahrzeughalter fragen, was für Strafen der Dieb bekommen hat.;)
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1Antwort von
doodle123doodle123
wen der halter einen 2. schlüssel hat kan kan er das auto ja abschliesen und wer macht das shcon bei meinem vater im auto ist mal die cola eingefrohren und andere getränke
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1Antwort von
BacetekerBaceteker
also ich denke diebstahl ist diebstahl aber der halter wird evtl auch noch etwas strafen bekommen,ich weiß es nich genau
am besten mal ausprobieren xD
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1Antwort von
polditierpolditier
Die Rechtslage ist klar-es ist Diebstahl und du kannst nicht als Entschuldigung anführen,daß du dich einem laufenden Fahrzeug nur angenommen hast,weil es warm gelaufen ist... Ist doch eigentlich ganz logisch oder?
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1Antwort von
mausi199mausi199
klar wer fragt sich DAS denn nicht der ein bisschen kole braucht ???? STELL NORMALE FRAGEN !!!!!
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011100011100
Sag mal,so blöd wird ja wohl keiner sein,das Auto mit laufendem Motor stehen lassen und weggehen.Er wird höchstwahrscheinlich währenddessen die Scheiben kratzen.Das ist doch die gängige Prozedur.Um auf deine Frage zu kommen.Wie wäre wohl die Rechtslage,wenn du ein Fahrrad klaust,was nicht angeschlossen ist?.Irgendwie ist die Frage sowas von absurd.und an den Haaren herbeigezogen,dass es schon bald nicht mehr zu toppen ist.
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cartman13579cartman13579
mnjapp mnjapp mnjapp, die frau hat nackt und betrunken vor mir gelegen, also wars keine vergewaltigung, njom njom njom
aber es gibt „normale" und grobe Fahrlässigkeit – und natürlich gibt es auch vorsätzliches (absichtliches) Fehlverhalten, hier Fahrzeugschlüssel stecken lassen.
Aber möglicherweise wäre die Nachweisführung eine versicherungstechnische Angelegenheit und/oder müsste vor Gericht geklärt werden.
Laufender Motor braucht ja nicht unbedingt bedeuten, dass das Fahrzeug unbeaufsichtigt bzw. unverschlossen ist.
Wenn ein KFZ mitsamt Schlüssel gestohlen wird, muss man schon beweisen, dass der Schlüssel vorher bei einem Einbruch gestohlen wurde. Die KFZ-Versicherung will den Verbleib der Originalschlüssel wissen, bevor sie zahlt.