Hallo zusammen! Ich plane eine (Auto-)Biografie zu verfassen und stehe vor der Frage/dem Problem, ob es zulässig/rechtens ist, ehemalige Arbeitgeber namentlich zu nennen? Oder deren Namen mit dem ersten Buchstaben abzukürzen, oder darf die Firma, auch wg. eventuell negativer Momente/Berichte (nicht ausschließlich), in keinem Fall zu erkennen sein?
Wäre froh über gesicherte Antworten, evtl. auch aus juristischer Hand, die mir hier weiterhelfen!
Vielen Dank euch allen!
Grüße René
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