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Autobahn Spurwechsler auf Überholspur Unfall

Frage von drentz drentz

Vor wenigen Tagen ereignete sich ein Unfall.

Auf einer 2 spurigen Autobahn fuhr das Auto XX mit erhöhter Geschwindigkeit, sagen wir 130 km/h auf der Überholspur und wolle an einem LKW mit einem folgendem Auto vorbei.

Nachdem das dem LKW folgende Auto nun einen Überholvorgang ankündigte konnte der Fahrer XX nicht bremsen da er ansonsten den nachfolgenden Verkehr gefährden würde.

Natürlich kam es nun zur Kollision - das einscherende Auto streifte das Auto XX auf der rechten Seite und drückte es mit der linken gegen einen Randstein der Autobahn.

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Bin ich richtig in der Annahme das der spurwechselnde Fahrer nicht auf die linke Spur wechseln durfte obwohl er es ankündigte? Der Nachfolgende Verkehr war ja deutlich schneller unterwegs.

Ist in diesem Fall eine Sorgfallspflicht verletzt worden bzgl. Schulterblick und Vorfahrt?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von allocigar78 allocigar78

    ja Du hast natürlich vollkommen recht. Der Spurwechsler kann ankündigen was er will, er darf in KEINEM Fall den anderen einfach vor die Linse fahren! Das ist eine Verletzung der Vorfahrt und somit hat der Spurwechsler Schuld! Er muß selbstverständlich auf den nachfolgenden Verkehr achten! - er darf die Fahrzeuge auf der linken Spur nicht zum starken Abbremsen nötigen - geschweige denn so knapp herausfahren, daß ein Abbremsen nicht mehr möglich ist.

    Kommentar von allocigar78 allocigar78allocigar78

    Vielen Dank für die Auszeichnung!

    Kommentar von allocigar78 allocigar78allocigar78

    noch als ergänzende Anmerkung zu meiner Antwort: der Spurwechsler muß auch ZUERST in den Spiegel sehen und DANN wenn der Spurwechsel möglich ist, den Blinker setzen und nicht umgekehrt, da ja sonst auch wieder ggf. Fahrzeuge zum starken Abbremsen genötigt werden, da diese ja nicht wissen, ob der andere gleich ohne zu schauen herauszieht!

    Kommentar von drentz drentz

    thx - der rechtsstreit hat genau deine Antwort bestätigt

    Kommentar von allocigar78 allocigar78allocigar78

    gerne, freut mich :)

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    Antwort von eureka1 eureka1

    der ausscherende Wagen hat die Vorfahrt des Überholenden mißachtet - allerdings darf dieser sich die Vorfahrt nicht erzwingen, er muß sein Möglichstes zur Unfallsvermeidung beitragen und dazu gehört auch das Bremsen! Der nachfolgende Verkehr muß Abstand und Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen!

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    Antwort von Rechtsaussen Rechtsaussen

    ja, der spurwechselnde ist schuld, erhöhte geschwindigkeit gibt es nicht, wenn keine begrenzung da, ich darf auch 300 fahren....

    der nachfolgende verkehr muss übrigens selber darauf achten den abstand groß genug zu wählen um auf alles vorbereitet zu sein....

    Kommentar von eureka1 eureka1eureka1

    allerdings wird bei Geschwindigkeiten über 130 eine Mitschuld angenommen!

    Kommentar von markus484 markus484

    wenn sich das jedoch beweisen lässt das der mehr als 130 drauf hatte...

    aber ich denke mal das der LKW Fahrer auch als Zeuge angehalten hatte und somit auch bestätigen kann, das das fehlverhalten bei deinem Gegener liegt

    Kommentar von drentz drentz

    nein der hat natürlich nicht angehalten und nachweisen wie schnell er war kann sowieso keiner mehr

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    Antwort von Gottschalk Gottschalk

    Welche Spur auf der Autobahn hat Vorrang? Die linke wie wir alle wissen! Somit hat der Rechtsfahrende die Pflicht sich zu vergewissern um ein gefahrloses Überholmanöver einzuleiten. Mir passiert es jeden Tag unzählige male, dass mich andere zu einer starken Bremsung nötigen. Hier steckt enormes Unfallpotential, da sollte unser Freund und Helfer mal genauer hinsehen! Anstatt im Zivilen Wagen kilometerlang hinter einem herfahren und abwarten bis rechts überholt wird.

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    Antwort von cat64k cat64k

    hört sich eher nach teilschuld an.

    also zunächst einmal hätte der pkw die spur nicht wechseln dürfen, da er den nachfolgenden verkehr gefährdet hat. dieser hat nämlich vorfahrt. Bei Tempo 130 auf der autobahn ohne geschwindigkeitsbegrenzung, liegt defintiv keine erhöhte geschwindigkeit vor. Auf deutschen autobahnen gilt 130 km/h als Richtgeschwindigkeit. Allerdings hätte der Fahrer auf der überholspur versuchen müssen den unfall zu vermeiden und bremsen müssen.

    Kommentar von drentz drentz

    Er hat versucht zu bremsen, erst um Sie ausscheren zu lassen als das nicht passierte wieder Überholvorgang fortgesetzt - auf gleicher Höhe hat dann das Auto ausgeschert

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    Antwort von crashlady crashlady

    Kommt wohl auf den Abstand des folgenden PKW zu denen auf der linken Seite an.

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