Ahhhhh, Hilfe. Märchen und Scheinwahrheiten, dass es die Sau graust.
Geeichte Tachos in allen Polizeifahrzeugen - völliger Unfug. Das ist eine Sage wie die, das die Dinger frisiert sind. Geeicht sind die Dinger nur in Fahrzeugen mit Videoanlage, ansonsten nicht.
Und das spaßige "Keine Messung - Keine Beweise - Schätzen in Deutschland verboten - Mach dir keine Sorgen", von Hasirs, Mann, Mann, Mann, woher kommt die Binsenweisheit. Das ist zwar nett gemeint, aber leider völlig falsch.
Schau mal hier nach: http://www.verkehrslexikon.de/Module/GSNachFahren.php
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren auch mit ungeeichtem Tacho geht selbstverständlich, der Beweis sind die Aussagen der Polizeibeamten.
Selbstverständlich sind die Abzüge erheblich höher als die übrigen 3 km/h - bzw. 3 % über 100 km/h, aber bei 100 zu schnell kommt garde noch genug dabei raus.
Woher ich das weiß? Das weißt Du auch, wenn Du ein bischen logisch nachdenkst. Überleg mal, wenn die Dich anhalten, meinst Du die machen das just for fun oder weil die was auf der Hand haben?
Alla, klarer Menschenverstand und weniger Sagen im Rechtsbereich einiger Antwortgeber wäre gut.
Und ganz klar muss das auch funktionieren, oder meist Du Du kannst an einem Polizeifahrzeug vorbeirauschen und die können nur zukucken? Was sollte das für einen Sinn haben, wenn die Leute eigentlich für Ordnung sorgen sollten und das gar nicht könnten oder dürften?
Aber in sofern jedoch hat 1hoss43 hier wirklich recht, mit beiden Händen die A...karte im XXL Format gezogen.
Ich befinde mich auch täglich auf deutschen Autobahnen. Dann erklär mir folgende Situation: DU fährst auf der Autobahn. Hinter dir ein Polizeifahrzeug. Scheißegal ob geeichter Tacho oder nicht. Du fährst 140 anstatt erlaubten 80 (z.B.) Der Polizist hält dich an. Schon JEMALS den Satz gehört: "Wir sind ihnen hinterher gefahren mit Tempo 140, sie waren genauso schnell, desshalb zeigen wir Sie an die zul. Höchstgeschwindigkeit um (abzgl iwelcher Toleranzen) 50 km/h überschritten zu haben???? NIEMALS! Wenn dann heißt es: "Wir haben Sie mit Tempo 140 bei erlaubten 80 GEMESSEN" FAKT ist, und bleibt: KEINE MESSUNG - Keine BEWEISE! Bin selber aufgrund einer solchen Geschichte (allerdings mit weit weniger Geschwindigkeitsabweichung) mit nem blauen Auge davon gekommen.
"Woher ich das weiß? Das weißt Du auch, wenn Du ein bischen logisch nachdenkst. Überleg mal, wenn die Dich anhalten, meinst Du die machen das just for fun oder weil die was auf der Hand haben?"
Es tut mir ja leid, aber dem ist genau eben anders.
Du hast ja soweit recht, schätzen ist nicht erlaubt. Aber das ist nicht geschätzt, das ist bereits gemessen und der Beweis ist die Aussage der Polizeibeamten.
Ich hab mich nochmal aus erster Hand schlau gemacht, mit Deinen Beispildaten, 140 Sachen bei 80 Maximum kommen bei einem Dienstfahrzeug ab dem 01.01.1991 zugelassen, günstigen Messbedingungen und Sichtverhältnissen, 300 Meter Nachfahrstrecke und NICHT GEEICHTEM Tacho eine vorwerfabre Geschwindigkeitsüberschreitung von 35,3 km/h aus.
Nochmals, das ist keine Schätzung, zugrunde liegt eine Dienstanweisung, welche das MESSEN durch Nachfahren regelt, die Abzüge sind recht kompliziert und einigermaßen erheblich, aber dennoch ist es möglich.
Ein sog. Sachbeweis, Film oder Foto, das ist letztlich gar nicht notwendig, zumal selbst vor Gerischt eine Zeugenaussage mehr zählt, als es ein Sachbeweis tut.
Also versteh bitte, die Polizei kann, auf rechtlicher Grundlage, auch ohne Film und Foto nurch durch Nachfahren auch mit ungeeichtem Tachometer Geschwindigkeitsverstöße ahnden.
Selbstverständlich können die nicht wie in Österreich am Fahrbahnrand stehen, Fahrzeuge über den Daumen Peilen und Geschwindigkeiten annehmen. Nachfahren ist jedoch keine Annahme, sondern Messung.
Wenn Du, wie Du sagst, schonmal davongekommen bist, jedoch mit geringerer Übertretung, dann eventuell deshalb, da die Abzüge bereits die Überschreitung nahezu auffressen.
Mit Deinen Daten beispielsweise, jedoch mit 110 km/h kommen 9,15 km/h Überschreitung raus, deswegen schreibt da keiner eine Anzeige.
Das macht man mit Helldrivern wie dem Fragesteller. 180km/h bei 80 bedeuten 70,3 km/h Überschreitung, das lohnt sich dann doch.
Da muss ich dir dann leider klein beigeben. Vielen Dank für deine ausführliche Aufklärung! Wieder ein bisschen schlauer! Gruß