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AUTOBAHN POLIZEI

Frage von Giuseppe2000 Giuseppe2000

Hallo habe ein problem,

ich wurde auf der Autobahn Von einer ziviel Streife bei der fahrt angehalen .

Die Polizei ist in der Meinung das ich 100 KMH zu schnell war und das hier 80KMH erlaubt wären.

Wie können sie mir beweißen das ich 100KMH zu schnell war? es war Nacht und es gibt keine Aufnahme, nach meiner meinung kann das unmöglich sein das ich 100 zu schnell war. aber diskutieren ist bei denen ja Sinnlos!

Da ich nicht in Deutschland wohne konten sie mir nich den Führerschein abnehmen :-) aber ein fahrverbot von 6 Monaten

DANKE FÜR ANTWORTEN

Ich denke nicht das ich bezahle

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Antworten (7)

  • 1
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von fastlink fastlink

    Ahhhhh, Hilfe. Märchen und Scheinwahrheiten, dass es die Sau graust.

    Geeichte Tachos in allen Polizeifahrzeugen - völliger Unfug. Das ist eine Sage wie die, das die Dinger frisiert sind. Geeicht sind die Dinger nur in Fahrzeugen mit Videoanlage, ansonsten nicht.

    Und das spaßige "Keine Messung - Keine Beweise - Schätzen in Deutschland verboten - Mach dir keine Sorgen", von Hasirs, Mann, Mann, Mann, woher kommt die Binsenweisheit. Das ist zwar nett gemeint, aber leider völlig falsch.

    Schau mal hier nach: http://www.verkehrslexikon.de/Module/GSNachFahren.php

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren auch mit ungeeichtem Tacho geht selbstverständlich, der Beweis sind die Aussagen der Polizeibeamten.

    Selbstverständlich sind die Abzüge erheblich höher als die übrigen 3 km/h - bzw. 3 % über 100 km/h, aber bei 100 zu schnell kommt garde noch genug dabei raus.

    Woher ich das weiß? Das weißt Du auch, wenn Du ein bischen logisch nachdenkst. Überleg mal, wenn die Dich anhalten, meinst Du die machen das just for fun oder weil die was auf der Hand haben?

    Alla, klarer Menschenverstand und weniger Sagen im Rechtsbereich einiger Antwortgeber wäre gut.

    Und ganz klar muss das auch funktionieren, oder meist Du Du kannst an einem Polizeifahrzeug vorbeirauschen und die können nur zukucken? Was sollte das für einen Sinn haben, wenn die Leute eigentlich für Ordnung sorgen sollten und das gar nicht könnten oder dürften?

    Aber in sofern jedoch hat 1hoss43 hier wirklich recht, mit beiden Händen die A...karte im XXL Format gezogen.

    Kommentar von hasirs hasirshasirs

    Ich befinde mich auch täglich auf deutschen Autobahnen. Dann erklär mir folgende Situation: DU fährst auf der Autobahn. Hinter dir ein Polizeifahrzeug. Scheißegal ob geeichter Tacho oder nicht. Du fährst 140 anstatt erlaubten 80 (z.B.) Der Polizist hält dich an. Schon JEMALS den Satz gehört: "Wir sind ihnen hinterher gefahren mit Tempo 140, sie waren genauso schnell, desshalb zeigen wir Sie an die zul. Höchstgeschwindigkeit um (abzgl iwelcher Toleranzen) 50 km/h überschritten zu haben???? NIEMALS! Wenn dann heißt es: "Wir haben Sie mit Tempo 140 bei erlaubten 80 GEMESSEN" FAKT ist, und bleibt: KEINE MESSUNG - Keine BEWEISE! Bin selber aufgrund einer solchen Geschichte (allerdings mit weit weniger Geschwindigkeitsabweichung) mit nem blauen Auge davon gekommen.

    "Woher ich das weiß? Das weißt Du auch, wenn Du ein bischen logisch nachdenkst. Überleg mal, wenn die Dich anhalten, meinst Du die machen das just for fun oder weil die was auf der Hand haben?"

    • Du sagst es selber "ODER WEIL SIE WAS AUF DER HAND HABEN" .. Ne Messung eventuell? Was sollten SIe sonst zur Hand haben? SCHÄTZUNG IST NICHT ERLAUBT!
    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Es tut mir ja leid, aber dem ist genau eben anders.

    Du hast ja soweit recht, schätzen ist nicht erlaubt. Aber das ist nicht geschätzt, das ist bereits gemessen und der Beweis ist die Aussage der Polizeibeamten.

    Ich hab mich nochmal aus erster Hand schlau gemacht, mit Deinen Beispildaten, 140 Sachen bei 80 Maximum kommen bei einem Dienstfahrzeug ab dem 01.01.1991 zugelassen, günstigen Messbedingungen und Sichtverhältnissen, 300 Meter Nachfahrstrecke und NICHT GEEICHTEM Tacho eine vorwerfabre Geschwindigkeitsüberschreitung von 35,3 km/h aus.

    Nochmals, das ist keine Schätzung, zugrunde liegt eine Dienstanweisung, welche das MESSEN durch Nachfahren regelt, die Abzüge sind recht kompliziert und einigermaßen erheblich, aber dennoch ist es möglich.

    Ein sog. Sachbeweis, Film oder Foto, das ist letztlich gar nicht notwendig, zumal selbst vor Gerischt eine Zeugenaussage mehr zählt, als es ein Sachbeweis tut.

    Also versteh bitte, die Polizei kann, auf rechtlicher Grundlage, auch ohne Film und Foto nurch durch Nachfahren auch mit ungeeichtem Tachometer Geschwindigkeitsverstöße ahnden.

    Selbstverständlich können die nicht wie in Österreich am Fahrbahnrand stehen, Fahrzeuge über den Daumen Peilen und Geschwindigkeiten annehmen. Nachfahren ist jedoch keine Annahme, sondern Messung.

    Wenn Du, wie Du sagst, schonmal davongekommen bist, jedoch mit geringerer Übertretung, dann eventuell deshalb, da die Abzüge bereits die Überschreitung nahezu auffressen.

    Mit Deinen Daten beispielsweise, jedoch mit 110 km/h kommen 9,15 km/h Überschreitung raus, deswegen schreibt da keiner eine Anzeige.

    Das macht man mit Helldrivern wie dem Fragesteller. 180km/h bei 80 bedeuten 70,3 km/h Überschreitung, das lohnt sich dann doch.

    Kommentar von hasirs hasirshasirs

    Da muss ich dir dann leider klein beigeben. Vielen Dank für deine ausführliche Aufklärung! Wieder ein bisschen schlauer! Gruß

  • 6
    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Junge, da hast Du aber die Ar...loch-Karte im XXL-Format gleich mit beiden Händen gezogen:

    Ein geeichter Tacho (alle Tachos in Polizeiautos sind geeicht!), 500m Meßstrecke und 2 Zeugen (die Polizisten) reichen für die Anzeige! Und die geht auch sicher durch!

    Nach 18 Jahren im Fernverkehr hab ich da so meine persönlichen Erfahrungen!

  • 3
    Antwort von stroemy stroemy

    Das heisst statt 80 bist du 180 gefahren?

    Hoffentlich

    -Geldstrafe (5-Stelliger bereich) -Lebenslanger führerscheinentzug -Anzeige -Einweisung in die Psychatrie

    Leider wird es soweit aber nicht kommen, leider

    Kommentar von 1337King 1337King1337King

    hahaha

    Kommentar von AriGold AriGoldAriGold

    how pathetic

    Kommentar von stroemy stroemystroemy

    Ich meinte das schon ernst

  • 2
    Antwort von romeo27 romeo27

    du gehörst aber sicher nicht auf die strasse !

    Kommentar von AriGold AriGoldAriGold

    Da gehört niemand hin. Gibt genug Wohnungen und Häuser.

    Kommentar von hasirs hasirshasirs

    gute antwort arigold =D

  • 2
    Antwort von 1337King 1337King

    in der schweiz zlb düfen die schätzen

  • 2
    Antwort von hasirs hasirs

    Keine Messung - Keine Beweise - Schätzen in Deutschland verboten - Mach dir keine Sorgen ;)

    Kommentar von AriGold AriGoldAriGold

    eben

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Falsch! Ein geeichter Tacho (alle Tacho in Polizeiautos sind geeicht!), 500m Meßstrecke und 2 Zeugen (Polizisten) reichen!

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Schätzen ist verboten ... aber wenn sie hinterher gefahren sind, mussten sie ja nicht schätzen :-)

  • 0
    Antwort von Giuseppe2000 Giuseppe2000

    DANKE hasirs

    Kommentar von hasirs hasirshasirs

    bedank dich mit "hilfreicheste antwort" gefälligst ^^ xD

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