Autobahn Blitzer auf der rechten Seite?

4 Antworten

Wenn es weißes Licht war ist es immer nur Abstand

Erklär bitte mal, inwiefern der Verstoß, der geahndet werden soll, Einfluss auf die Farbe des Blitzes haben soll?

abstand von was?

eventuell hatten sie nur Abstand gemessen sprich vor und hinter dir

Kann also kein Blitzer sein ?

@Denelen66

klar können sie geblitzt haben aber nicht Tempo sondern Abstand zum Vorderrmann

@newcomer

Ja ich hoffe es war der Abstand , denn auf Tempo könnte ich nicht gebrauchen.

@newcomer

Aber sie sind sich sicher  , so wie ich es geschrieben habe , das es kein Geschwindigkeitsblitzer war ?

Der Abstand wird durch ein Video dokumentiert.

@Crack

Allerdings kam das so wie ein Foto. 

Du hälst auf der Autobahn an und läufst dann als Fussgänger zu einem anderen Auto, nur um zu fragen, ob du geblitzt wurdest, obwohl du wusstest, dass du nicht zu schnell unterwegs warst? Du musst völlig schmerzbefreit sein!

Alleine dafür sollte man dir den Fürherschein abnehmen.

Anhalten auf der Autobahn ohne Grund: Verboten.

Auf der Autobahn zu Fuss unterwegs sein: Verboten

Anstatt über dein lebensgefährliches Verhalten im Strassenverkehr nachzudenken, stellst du hier die völlig sinnlose Frage, ob Irgendwer (du kannst es ja nicht gewesen sein) geblitzt wurde? Wie soll das hier Jemand wissen?

Du hältst auf einer Autobahn an um Polizisten nach dem Grund ihrer Anwesenheit zu fragen? Alle Achtung...

.

Das was Du vermutet hast war es wohl nicht. Wenn der Beamte aber garstig ist hast Du Dir damit ein Eigentum geschossen.

Wie Eigentor?  

Habe es nicht so kapiert.

Hab den Beamten gefragt das dort hinten ein Blitzlicht kam, von der rechten Seite , und was das Licht für eine Bedeutung hätte, weil ich mich irritiert gefühlt hab. Und das ein knacken von meinem Auto kam.

Ja ich weiß,  anhalten war eine doofe Idee!  

Ich hab nicht verstanden , was sie meinten.

@Denelen66

Er meint wahrscheinlich dein Anhalten AUF der Autobahn. Egal wie du dahin gekommen bist, etwas Verbotenes hast du gemacht, hier eine Auswahl:

  • Parken auf der Autobahn (ohne Behinderung/Gefährdung): 

B-Verstoß, 70,00 € und ein Punkt

  • Betreten der Autobahn als Fußgänger

B-Verstoß und 10,00 €

  • Sie benutzten verbotswidrig den Seitenstreifen

B-Verstoß und 10,00 €