Gerade heute morgen ist es mir wieder passiert. Ich fahre auf der Autobahn, komme in einer der vielen Baustellen. Fahrbahn wird "umgeleitet", 80 km/h Höchstgeschwindigkeit und Auto-Überholverbot. Vor mir, auf der rechten Spur fährt ein AUTO, maximale Geschwindigkeit dieses Fahrers: 60 km/h. Da ja Überholverbot besteht, überhole ich erstmal nicht. Nach längerer Zeit hinterhergezockelei, reichts aber auch mir: Ich überhole!
Hätte es dafür tatsächlich ein Knöllchen geben können?
Wie macht ihr es?
Oder gilt: Da ich schneller fahren durfte, durfte ich diesen Langsamfahrer (Knöllchenfrei) überholen?
Danke schön für eure Meinung/Erfahrung/Einschätzung, tergenna
Autobahn--Baustelle-Überholverbot
Antworten (10)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
murphyHHmurphyHH
Nützt nichts, wenn das Überholverbot ausgeschildert ist, muß Du hinter dem Fahrzeug bleiben, auch wenn es 60 fährt. Wenn Du beim überholen erwischt wirst, kostet das richtig Geld und gibt Punkte ein Flensburg, auch wenn ich selbst weiß, wie nervig das alles sein kann !!
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weberwfweberwf
Menschlich verständlich aber polizeilich deliktfähig, was denn sonst???
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Guppy194Guppy194
wenn es sich um einen reinen Überholvorgang handelt, kann es sich um eine Owi handeln; sollten sich aber auf beiden Fahrspuren Fahrzeuge "in Schlange" bewegen, liegt kein Fall des Überholens vor; dann kann sowohl "normal" als auch rechts überholt werden.
Einzelheiten siehe § 7 StVO (Fahren auf mehreren Fahrspuren)
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1Antwort von
ypradayprada
Dieses Überholverbot hat, wie Du es erfahren hast, eine geschwindigkeitsbegrenzende Wirkung! Es ist nur schwerer, ein Fehlverhalten nachzuweisen. Da müsste die Polizei schon mit der Kamera hinterher fahren. Blitzen geht da einfacher. Mir fällt es aber ebenso schwer, mich an das Schild zu halten, vor allem bei freier Strecke auf der Autobahn.
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physicusphysicus
Wenn das Überholverbot uneingeschränkt gilt, dann darfst du deinen "Vordermann" auch nicht überholen, selbst wenn der 40 km/h langsam ist.
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Melek1Melek1
Du hast nicht mitgeteilt, was für ein Fahrzeug Du fährst...das Überholverbot gilt in der Regel doch nur für Fahrzeuge ab 2,81 Tonnen
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tergennatergenna ne, ne...fahre schon ein Auto. Und das Überholverbot galt für Autofahrer. Überholt werden durften nur: Autos mit Anhänger, Lkw`s und...das Dritte fällt mir nicht ein (auf jeden Fall Autos durften NICHT überholt werden)
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Melek1Melek1 Dann gilt das Überholverbot...auch wenn Du ne Schnecke vor Dir hast...ist leider so...Logik und Gesetze kollidieren manchmal.
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Guppy194Guppy194 mit der Einschränkung, dass in entsprechender Anwendung von § 7 StVO sowohl das Rechtsfahrgebot aufgehoben ist als auch das Überholverbot, wenn sich auf beiden Fahrspuren eine "Schlange" gebildet hat.
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Melek1Melek1 aber das ist in diesem Fall nicht gegeben :-)
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regideurregideur
Wenn Überholverbot ist darfst Du nicht überholen oder Du musst mit einer Strafe rechnen. Mir will aber überhaupt kein Beispiel einfallen wo auf einer Autobahn für einen PKW ein Überholverbot währe wenn nicht so wie so ein Überholen völlig unmöglich ist.
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knautschknautsch
Dafür hättest du ein Knöllchen bekommen. Irgendwann wird die 80er Zone auch aufgehoben bzw. das Überholverbot, solange hättest du warten müssen.
Man kann den Fahrer mit 60 kmh ja auch mal per kleinem Huperlein darauf aufmerksam machen.
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rumpirumpi
Ist da tatsächlich Auto-Überholverbot oder nur LKW-Überholverbot? Im ersten Fall ja im zweiten Nein.
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lenticularislenticularis
überholverbot ist überholverbot. ...allerdings ist es irgendwie komisch dass bei 2 spuren ein überholverbot existiert
Danke...habs ja geahnt (aber gehofft, ich hätte aus der Fahrschulzeit irgendwas vergessen...)