2

Autobahn--Baustelle-Überholverbot

Frage von tergenna tergenna

Gerade heute morgen ist es mir wieder passiert. Ich fahre auf der Autobahn, komme in einer der vielen Baustellen. Fahrbahn wird "umgeleitet", 80 km/h Höchstgeschwindigkeit und Auto-Überholverbot. Vor mir, auf der rechten Spur fährt ein AUTO, maximale Geschwindigkeit dieses Fahrers: 60 km/h. Da ja Überholverbot besteht, überhole ich erstmal nicht. Nach längerer Zeit hinterhergezockelei, reichts aber auch mir: Ich überhole!
Hätte es dafür tatsächlich ein Knöllchen geben können?
Wie macht ihr es?
Oder gilt: Da ich schneller fahren durfte, durfte ich diesen Langsamfahrer (Knöllchenfrei) überholen?
Danke schön für eure Meinung/Erfahrung/Einschätzung, tergenna

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von murphyHH murphyHH

    Nützt nichts, wenn das Überholverbot ausgeschildert ist, muß Du hinter dem Fahrzeug bleiben, auch wenn es 60 fährt. Wenn Du beim überholen erwischt wirst, kostet das richtig Geld und gibt Punkte ein Flensburg, auch wenn ich selbst weiß, wie nervig das alles sein kann !!

  • 2
    Antwort von weberwf weberwf

    Menschlich verständlich aber polizeilich deliktfähig, was denn sonst???

    Kommentar von tergenna tergennatergenna

    Danke...habs ja geahnt (aber gehofft, ich hätte aus der Fahrschulzeit irgendwas vergessen...)

  • 1
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    wenn es sich um einen reinen Überholvorgang handelt, kann es sich um eine Owi handeln; sollten sich aber auf beiden Fahrspuren Fahrzeuge "in Schlange" bewegen, liegt kein Fall des Überholens vor; dann kann sowohl "normal" als auch rechts überholt werden.

    Einzelheiten siehe § 7 StVO (Fahren auf mehreren Fahrspuren)

  • 1
    Antwort von yprada yprada

    Dieses Überholverbot hat, wie Du es erfahren hast, eine geschwindigkeitsbegrenzende Wirkung! Es ist nur schwerer, ein Fehlverhalten nachzuweisen. Da müsste die Polizei schon mit der Kamera hinterher fahren. Blitzen geht da einfacher. Mir fällt es aber ebenso schwer, mich an das Schild zu halten, vor allem bei freier Strecke auf der Autobahn.

  • 1
    Antwort von physicus physicus

    Wenn das Überholverbot uneingeschränkt gilt, dann darfst du deinen "Vordermann" auch nicht überholen, selbst wenn der 40 km/h langsam ist.

  • 1
    Antwort von Melek1 Melek1

    Du hast nicht mitgeteilt, was für ein Fahrzeug Du fährst...das Überholverbot gilt in der Regel doch nur für Fahrzeuge ab 2,81 Tonnen

    Kommentar von tergenna tergennatergenna

    ne, ne...fahre schon ein Auto. Und das Überholverbot galt für Autofahrer. Überholt werden durften nur: Autos mit Anhänger, Lkw`s und...das Dritte fällt mir nicht ein (auf jeden Fall Autos durften NICHT überholt werden)

    Kommentar von Melek1 Melek1Melek1

    Dann gilt das Überholverbot...auch wenn Du ne Schnecke vor Dir hast...ist leider so...Logik und Gesetze kollidieren manchmal.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    mit der Einschränkung, dass in entsprechender Anwendung von § 7 StVO sowohl das Rechtsfahrgebot aufgehoben ist als auch das Überholverbot, wenn sich auf beiden Fahrspuren eine "Schlange" gebildet hat.

    Kommentar von Melek1 Melek1Melek1

    aber das ist in diesem Fall nicht gegeben :-)

  • 0
    Antwort von regideur regideur

    Wenn Überholverbot ist darfst Du nicht überholen oder Du musst mit einer Strafe rechnen. Mir will aber überhaupt kein Beispiel einfallen wo auf einer Autobahn für einen PKW ein Überholverbot währe wenn nicht so wie so ein Überholen völlig unmöglich ist.

  • 0
    Antwort von knautsch knautsch

    Dafür hättest du ein Knöllchen bekommen. Irgendwann wird die 80er Zone auch aufgehoben bzw. das Überholverbot, solange hättest du warten müssen.

    Man kann den Fahrer mit 60 kmh ja auch mal per kleinem Huperlein darauf aufmerksam machen.

  • 0
    Antwort von rumpi rumpi

    Ist da tatsächlich Auto-Überholverbot oder nur LKW-Überholverbot? Im ersten Fall ja im zweiten Nein.

  • 0
    Antwort von lenticularis lenticularis

    überholverbot ist überholverbot. ...allerdings ist es irgendwie komisch dass bei 2 spuren ein überholverbot existiert

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.