Oder ist das streng verboten?
Danke.
Oder ist das streng verboten?
Danke.
Ja darf man natürlich, aber bitte zunächst an die "Eigensicherung" denken, Warndreieck in 250 bis 300 Meter Entfernung, Warnweste, nicht auf der Fahrbahn umherlaufen, unbeteiligte Personen warten jenseits der Fahrbahn.
Ja darf man natürlich, aber bitte zunächst an die "Eigensicherung" denken, Warndreieck in 250 bis 300 Meter Entfernung, Warnweste, nicht auf der Fahrbahn umherlaufen, unbeteiligte Personen warten jenseits der Fahrbahn.
Ja, das darf man.
Wichtigster Aspekt:
EIGENSCHUTZ VOR FREMDENSCHUTZ !!!!!
Wenn man helfen kann, so dient es der Entfernung jenes Schadenfahrzeugs und somit folglich der Sicherheit aufgrund fließenden Verkehrs den anderen Verkehrsteilnehmern.
Kurz: Frei Bahn mit Marzipan ^^
Helfen darf man schon und wenn es die Situation zulässt sollte man auch anhalten, aber halt auf dem Seitenstreifen und die Gefahrenstelle sehr gut durch Warndreieck absichern.
Man darf, so ein Seiten-/Standstreifen vorhanden ist. Aber immer unter dem höchsten Sicherheitsaspekt: sich selbst und andere nicht in Gefahr bringen.
Man muss es tw sogar, um nicht in den Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung zu geraten.
Man darf anhalten, um zu helfen. Aber immer zuerst absichern, auch im eigenen Interesse!
Vor dem Absichern muss man aber anhalten ;-)
Yepp, das empfiehlt sich... ;-)
hab es nicht gut formuliert:
ich meinte zum beispiel auch im fall, dass einer einfach ne motorpanne hat oder so...
dann ists wahrscheinlich verboten, oder?