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Autobahn - links blinken

Frage von Tabaluga1961 Tabaluga1961

Stimmt es, das man links blinken darf wenn man auf der linken Spur auf der Autobahn fährt um den Vormann zu zeigen, daß er Platz machen soll. - Natürlich nur wenn er rechts Platz hat und keine Geschwindigkeitsbegrenzung ist.

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Antworten (11)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von juli5555 juli5555

    Ja, solange der nötige Sicherheitsabstand eingehalten wird und man deutlich schneller ist als der Vorfahrende, darf man von weitem mit Lichthupe ankündigen, dass man da vorbei möchte.

    Allerdings solltest du nicht übertreiben, einmal Blinken, wenn er stur ist einfach gelassen bleiben :P

    LG Julian

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    natürlich - bin ja kein Idiot.

    Kommentar von juli5555 juli5555juli5555

    weiß man`s? ;D

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    du nich - aber ich

  • 7
    Antwort von amdros amdros

    Darf man nicht..das ist Nötigung!!!

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Nicht unbedingt, wenn es nur kurz geschieht und der Sicherheitsabstand gewahrt wird.

    Als Alternative darf eine Überholabsicht auch mit der Lichthupe kurz angekündigt werden. Beides gleichzeitig sollte aber besser vermieden werden. Und die rechte Spur sollte auch frei sein.

    http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-verkehr-1012101.html

    Ich verwende beides nicht auf der BAB (na Blinker schon, z. B. beim Spurwechsel^^).

  • 6
    Antwort von schulle2 schulle2

    Hatte vor paar Tagen das erlebt, meine Zarte fährt auf der linken Spur mit etwa 160. Von hinten kam einer, meine Zarte eingeschert nach rechts und wollte nach dem Überholer wieder nach links, wegen Starkverkehr rechts. Was wir beide nicht sahen, hinter dem klebte so ca.1-2Meterdahinter einer dran, leicht versetzt nach links und blinkte auch links. Das war verdammt knapp. Wie die Rechtslage ist weiß ich nicht so recht. Aber sowas ist für mich Nötigung

    Kommentar von cat64k cat64kcat64k

    ja dieser Fall ist eindeutig Nötigung.

    allerdings bei genügendem Abstand wäre links blinken erlaubt.

  • 4
    Antwort von newcomer newcomer

    das bedeutet DRÄNGELN!

  • 3
    Antwort von Tux31 Tux31

    das ist Nötigung

  • 2
    Antwort von greimel greimel

    Nein, das ist eine Nötigung :-) Und somit auch Ordnungswidrig.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Nicht unbedingt. Rest siehe bei amdros Antwort. ;)

  • 1
    Antwort von PartyGirlMilka PartyGirlMilka

    Hi zusammen,

    natürlich ist das kurze anblinken und auch ein kurze Lichthupe aus sicherem Abstand erlaubt und dient im übrigen auch der Verkehrssicherheit!!!

    Mal ganz davon abgesehen, dass ich inzwischen jeden Anzeige, der auf die linke Spur wechselt, ohne auf eine ausreichend große Lücke zu warten. Dies ist nähmlich ebenfalls Nötigung, wenn hier mein Sicherheitsabstand missbraucht wird, anstatt zu bremsen.

    Allein aus diesem Grund gebe ich jedem zu verstehen, dass ich zügig unterwegs bin.

    Ich habe inzwischen auch eine Kamera einbauen lassen, ist zwar nicht möglich dieses als Beweis zuzulassen, aber die meisten von mir angezeigten knicken dann doch bei der Beweiskraft ein.

    Ich habe keine Lust mehr, dass immer wir Bösen linksfahrer Schuld sein sollen. Wenn es mir möglich ist, und es frei ist, dann fahre ich auch mit 230 km/h auf der rechten Spur, schließlich haben wir ein rechtsfahr Gebot, dass haben aber einige immer noch nicht verstanden. Ich hoffe ich leiste einen Beitrag dazu, dass die Leute mal umsichtiger fahren.

    Übrigens fahre ich ca. 5000 bis 6000 km pro Monat, also so um die 50000 km im Jahr und seit 20 Jahren unfallfrei.... Also keine dummen Sprüche ;-))

    Also fahrt schön vorsichtig und drängelt bitte nicht, dass ist das schlimmste was Ihr machen könnt. Ihr gefährdet damit auch mich und dass ist nicht gut ;-)))

    Bye Milka

    PS.: Die Polizei ist schon total abgenervt von mir und die Verkehrsrechtschutzversicherung macht auch Zicken, also lieber nicht nachmachen mit der Kamera, wenn Ihr Eure Ruhe haben wollt ;-)

  • 1
    Antwort von diroda diroda

    Ja er ist erlaubt, zusätzlich muß noch genügent Sicherheitsabstand eingehalten werden.

  • 0
    Antwort von cat64k cat64k

    das ist erlaubt, sofern du weit genug weg bist. Auch darfst du eine Kurze Lichthupe geben, wenn du genügend abstand hast.

    Wenn du dicht auffährst und das machst, hast du allerdings eine Nötigung gemacht.

  • 0
    Antwort von TheTruePacFan TheTruePacFan

    Dürfen tust du das immer aber es ist unhöflich.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    also - da passiert mir aber deutlich unhöflicheres....

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    Antwort von xXxVinBenzinxXx xXxVinBenzinxXx

    jedenfalls besser als Lichthupe. Ob es aber 100% legal ist, weiss ich nicht.

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