Hi, wollte mal wissen wie das ist. Bei uns ist folgende Situation eingetreten. Wir haben einen Gebrauchtwagen gekauft und schon 2/3 des Kaufpreises abbezahlt. Nun sind wir in einer Zinanzellen Missere geraten und konnten die letzten 3 Raten nicht Zahlen. Nun will der Verkäufer das Auto zurück. Wie sieht es nun aus, wir haben mittlerweile neuen TÜV, neue Reifen und sonstige kostspielige Reparaturen an dem Auto machen lassen. Kann der Verkäufer einfach das Auto zurückverlangen oder steht uns ein Teil des bezahlten Betrages wieder zu.
LG
Stefie
Für die angebliche Wertverbesserung kann er gar nichts verlangen.
Ich denke, hier greifen 812 und 818 BGB.