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Auto zuparken...

Frage von flowerly77 flowerly77

Hallo,ich hatte vor einem Jahr schonmal das Problem und möchte jetzt ganz einfach wissen,wie ich mich diesmal verhalten soll.Mein Auto steht unter einem Carpot,zu diesem Carpot führt eine ca.20m lange Zufahrt von der Straße ab.(Ich zahle Miete für den Stellplatz)Sprich,wenn jemand in der Zufahrt steht,komme ich nicht raus.Letztes Jahr wurde ich von 2 Nachbarn zugeparkt und dieses Jahr wollen sie, lt. Hausmeister, es wieder so machen.Im letzten Jahr hatten wir(ich,ein Bekannter) es im Guten versucht und sie gebeten,dochdie Autos wegzufahren,da ich mein Auto brauchte.Darauf hagelte es Beleidigungen,Beschimpfungen und er bekam eine sinnlose Anzeige.Nun geh ich von aus,das morgen mein Auto wieder zugestellt ist.Was soll ich tun?Habe gehört,die Polizei fährt wegen sowas nicht raus?!(Privatgelände)Darf der Hausmeister es ihnen erlauben mich zuzuparken?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von parisien parisien

    das ist sogar eine strafbare handlung. natürlich darf der hausmeister das nicht erlauben. er leistet dadurch u.u. beihilfe zur nötigung. auf jeden fall fotos machen und anzeigen. die polizei muss normal sich das ansehen. nur gibt es viele andere und wichtigere aufgaben für die polizei. auch würde ich anteilig die miete für die garage kürzen und den vermieter informieren.

    Kommentar von flowerly77 flowerly77

    danke!!

  • 2
    Antwort von davo555 davo555

    ordnungsamt

    Kommentar von flowerly77 flowerly77

    also wieder fotos machen und als Ordnungswidrigkeit "anzeigen"?

  • 1
    Antwort von galeika galeika

    zeig die Zuparker wegen Nötigung an. Du kannst es ihnen ja ankündigen mit einem Zettel hinter der Scheibe

  • 1
    Antwort von setus setus

    Nein, darf er nicht. Ausserdem ist das absichtliche Zuparken keine Privatangelegenheit, sondern erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

    Aber mach nicht den Fehler, einen Abschleppdienst zu rufen. Die wollen das Geld erst mal von Dir. Du kannst es zwar dann einklagen, aber das geht ewig bis sowas mal bei Gericht durch ist.

    Polizei muss kommen, wenn der "Zuparker" auf öffentlicher Strasse steht, und die dürfen dann auch abschleppen lassen.

    Kommentar von flowerly77 flowerly77

    danke. Abschlepper wollte ich eh nich rufen,wegen den Kosten.Also Polizei anrufen?

    Kommentar von setus setussetus

    Ja.

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