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Auto zum dritten

Frage von Blacky2006 Blacky2006

Wir haben das Auto für 1000,00 € verkauft. Der Käufer hat 150,00 € angezahlt, wir haben es ihm gegeben. Nun kommt er ständig zu uns, wegen Verschleißteile, das ist kaputt, jenes ist kaputt. Das kann doch nicht sein. Was können wir dagegn tun, außer es ihm zu sagen, dass es Verschleißteile sind?

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Antworten (9)

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    Antwort von kaischrodt kaischrodt

    Habt Ihr keinen Kaufvertrag gemacht??? Mit Ihnhalt, Auto gekauft wir gesehen und Probe gefahren? Ohne Garantie und Gewährleitungsansprüche? Hat er den den Fahrzeugbrief schon?

    Wir sind in Deutschland und wie jeder weiss, bzw. wissen sollte, ohne schriftliche Vertragsvereinbarung ist nichts geregelt und somit habt Ihr wohl Pech und er geht Euch weiterhin auf den Keks!

    Kommentar von america americaamerica

    DH - genau so sehe ich es auch, es bedarf keinem formblatt nur der satz "Haftung ausgeschlossen"

    Kommentar von johnson007 johnson007

    naja - so einfach ist das auch in deutschland nicht... wenn man nicht gerade ein haus kauft, reicht auch die mündliche form mit sog. faktischem handeln für einen rechtsgültigen vertrag aus. wichtiger ist, dass man den vertrag dann nicht alleine abschließt.

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    Antwort von Kairofan Kairofan

    Besteh auf den Vertrag, gib ihm eine Frist zur Zahlung des Restbetrages und geh bei Nichteinhaltung zum Rechtsanwalt.

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    Antwort von mitra54 mitra54

    Warum gehst du nicht zu einem Anwalt und läßt dich professionell beraten.

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    Antwort von HelmutRn HelmutRn

    Macht ihm in aller Ruhe mal klar, daß er einen alten Wagen für 1.000,-- EUR gekauft hat. Wenn er einen neuen Wagen mit Garantie haben wollte, dann hätte er eben 20-30.000,-- EUR ausgeben müssen. Dann bekäme er auch defekte Teile ersetzt. Viel Glück!!!

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    Antwort von DerAufbereiter DerAufbereiter

    Nur wenn ein Mangel am Fahrzeug wissentlich verschwiegen wurde, kann eine Privatperson dafür Haftbar gemacht werden. Im beschriebenen Fall, würde ich sofort das Auto zurückverlangen. Ihm die 150 geben, und gut. Auf nichts weiter einlassen. Entweder das Gelg kommt sofort, oder Fahrzeug zurück. Ansonsten würde ich das Fahrzeug als gestohlen melden !

    Kommentar von johnson007 johnson007

    gute idee - dabei bitte nur darauf achten, dass sich der käufer vor zeugen damit einverstanden erklärt...

    Kommentar von DerAufbereiter DerAufbereiterDerAufbereiter

    WARUM ? Das Auto gehört ihm doch gar nicht !

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    Antwort von moon73 moon73

    Vertrag ist Vertrag! Er hat das Auto gekauft und angezahlt. Er hätte es vor dem Kauf ja in der Werkstatt angucken lassen können. Und Verschleißteile sind eben Verschleißteile, bei jedem Auto fallen diese Reparaturen an und es gibt keine Garantie darauf. Was erwartet er denn für ein Auto von 1000 Euro? Im übrigen: Wie kann er Ansprüche stellen, wenn er das Auto noch nicht mal voll bezahlt hat?? Er muß erstmal seine Schulden bei euch begleichen, und soll mall ganz still sein! Setzt ihm eine Frist für den Restbetrag und lasst euch auf keine weiteren Disskussionen mit ihm ein. Eine Gebrauchtwagengarantie müssen übrigens nur Händler geben und keine Privatverkäufer!

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    Antwort von johnson007 johnson007

    ich gehe davon aus, dass du kein händler bist - von daher handelt es sich einen vertrag zwischen zwei privatpersonern. bei einem privatverkauf gibt es weder gewährleistung (gesetzlich) noch garantie (freiwilliges versprechen). von daher kann der käufer keine ansprüche geltend machen, solange es sich dabei um normale dimensionen und keine arglistige täuschung handelt. mein tipp: sofort schriftlich anmahnen und notfalls forderungen auf dem rechtsweg geltend machen.

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    Antwort von kiralee kiralee

    Scheint ja ein immerwiederkehrendes Vehikel zu sein

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    Antwort von justika justika

    Die Türen und Fenster zulassen. Was sollen wir denn noch raten?

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