Blacky2006 am 28.03.2008 um 12:21 Uhr
Wir haben das Auto für 1000,00 € verkauft. Der Käufer hat 150,00 € angezahlt, wir haben es ihm gegeben. Nun kommt er ständig zu uns, wegen Verschleißteile, das ist kaputt, jenes ist kaputt. Das kann doch nicht sein. Was können wir dagegn tun, außer es ihm zu sagen, dass es Verschleißteile sind?
Habt Ihr keinen Kaufvertrag gemacht??? Mit Ihnhalt, Auto gekauft wir gesehen und Probe gefahren? Ohne Garantie und Gewährleitungsansprüche? Hat er den den Fahrzeugbrief schon?
Wir sind in Deutschland und wie jeder weiss, bzw. wissen sollte, ohne schriftliche Vertragsvereinbarung ist nichts geregelt und somit habt Ihr wohl Pech und er geht Euch weiterhin auf den Keks!

Besteh auf den Vertrag, gib ihm eine Frist zur Zahlung des Restbetrages und geh bei Nichteinhaltung zum Rechtsanwalt.

Macht ihm in aller Ruhe mal klar, daß er einen alten Wagen für 1.000,-- EUR gekauft hat. Wenn er einen neuen Wagen mit Garantie haben wollte, dann hätte er eben 20-30.000,-- EUR ausgeben müssen. Dann bekäme er auch defekte Teile ersetzt. Viel Glück!!!
Warum gehst du nicht zu einem Anwalt und läßt dich professionell beraten.

Die Türen und Fenster zulassen. Was sollen wir denn noch raten?
ich gehe davon aus, dass du kein händler bist - von daher handelt es sich einen vertrag zwischen zwei privatpersonern. bei einem privatverkauf gibt es weder gewährleistung (gesetzlich) noch garantie (freiwilliges versprechen). von daher kann der käufer keine ansprüche geltend machen, solange es sich dabei um normale dimensionen und keine arglistige täuschung handelt. mein tipp: sofort schriftlich anmahnen und notfalls forderungen auf dem rechtsweg geltend machen.

Vertrag ist Vertrag! Er hat das Auto gekauft und angezahlt. Er hätte es vor dem Kauf ja in der Werkstatt angucken lassen können. Und Verschleißteile sind eben Verschleißteile, bei jedem Auto fallen diese Reparaturen an und es gibt keine Garantie darauf. Was erwartet er denn für ein Auto von 1000 Euro? Im übrigen: Wie kann er Ansprüche stellen, wenn er das Auto noch nicht mal voll bezahlt hat?? Er muß erstmal seine Schulden bei euch begleichen, und soll mall ganz still sein! Setzt ihm eine Frist für den Restbetrag und lasst euch auf keine weiteren Disskussionen mit ihm ein. Eine Gebrauchtwagengarantie müssen übrigens nur Händler geben und keine Privatverkäufer!

Nur wenn ein Mangel am Fahrzeug wissentlich verschwiegen wurde, kann eine Privatperson dafür Haftbar gemacht werden. Im beschriebenen Fall, würde ich sofort das Auto zurückverlangen. Ihm die 150 geben, und gut. Auf nichts weiter einlassen. Entweder das Gelg kommt sofort, oder Fahrzeug zurück. Ansonsten würde ich das Fahrzeug als gestohlen melden !
gute idee - dabei bitte nur darauf achten, dass sich der käufer vor zeugen damit einverstanden erklärt...
DerAufbereiter am 29. März 2008 16:40 WARUM ? Das Auto gehört ihm doch gar nicht !
DH - genau so sehe ich es auch, es bedarf keinem formblatt nur der satz "Haftung ausgeschlossen"
naja - so einfach ist das auch in deutschland nicht... wenn man nicht gerade ein haus kauft, reicht auch die mündliche form mit sog. faktischem handeln für einen rechtsgültigen vertrag aus. wichtiger ist, dass man den vertrag dann nicht alleine abschließt.