Also folgendes: Wir wollen unser Auto verkaufen und müssen dem Käufer dann ja den Zulassungsschein teil II mitgeben, dieser Schein ist aber erneuert worden, da wir eine Gasanlage haben einbauen lassen. Der alte Schein wurde entwertet und ist auch in unserem Besitz, die Frage ist jetzt händigen wir jetzt den alten, ungültigen Schein auch mit aus? Bitte Frage sorgfälltig lesen und nur ernst gemeinte Antworten, Danke.
Antworten (4)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
sonnenladysonnenlady
Du kannst den ungültigen Schein auch wegwerfen. Damit kann sowieso keiner mehr was anfangen.
Und der Zeitpunkt der Änderung ist ja im neuen Schein ersichtlich. Könntest ihn aus Nostalgiegründen aufheben oder es auch lassen.
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1Antwort von
schlaubertschlaubert
Du händigst beide aus.Das macht es auch für den Käufer transparenter.
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1Antwort von
seefrankseefrank
Ja, ich würde den alten Schein auch mitgeben. Zum einen braucht Ihr den ja nicht mehr und zum zweiten könnte es ja sein, dass der neue Eigentümer ihn irgendwann doch mal benötigt (auch wenn es unwahrscheinlich ist).
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