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Auto Zulassungsbescheinigung teil II ?

Frage von marleah marleah

Also folgendes: Wir wollen unser Auto verkaufen und müssen dem Käufer dann ja den Zulassungsschein teil II mitgeben, dieser Schein ist aber erneuert worden, da wir eine Gasanlage haben einbauen lassen. Der alte Schein wurde entwertet und ist auch in unserem Besitz, die Frage ist jetzt händigen wir jetzt den alten, ungültigen Schein auch mit aus? Bitte Frage sorgfälltig lesen und nur ernst gemeinte Antworten, Danke.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Du kannst den ungültigen Schein auch wegwerfen. Damit kann sowieso keiner mehr was anfangen.

    Und der Zeitpunkt der Änderung ist ja im neuen Schein ersichtlich. Könntest ihn aus Nostalgiegründen aufheben oder es auch lassen.

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    Antwort von schlaubert schlaubert

    Du händigst beide aus.Das macht es auch für den Käufer transparenter.

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    Antwort von seefrank seefrank

    Ja, ich würde den alten Schein auch mitgeben. Zum einen braucht Ihr den ja nicht mehr und zum zweiten könnte es ja sein, dass der neue Eigentümer ihn irgendwann doch mal benötigt (auch wenn es unwahrscheinlich ist).

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    Antwort von Sofa91 Sofa91

    Nein immer die Aktuelle Bescheinigung

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