laikesh am 15.08.2009 um 0:51 Uhr
Meine Freundin ist im Ausland 2 Monate lang. WIr wollen aber einen Wagen in der Stadt anmelden in der sie wohnt da es günstiger ist. Muss sie dann ebi der zulassungsstelle dabei sein? Weiß das jemand? Thanks

wenn du ihn fährst ist er auch auf dich versichert. von daher nein...

Ich glaube du braucht ihren Ausweiß und eine Vollmacht. dann dürfte das klappen. Ruf mal beim Verkehrsamt an.
Was soll der Unsinn? Alle Kosten die dafür entstehen, sind teurer als was ihr dort einspart. Außerdem ist die nur "Gast" in diesem Land und kann mit der BRD-Zulassung dort fahren!
Wenn der Wagen auf den Namen deiner Freundin angemeldet werden soll, muß sie entweder dabei sein oder du benötigst eine Vollmacht zusammen mit dem Personalausweis.
laikesh am 15. August 2009 00:57 er wird auf sie angelmeldet und beide fahren wir damit - also 2 Fahrzeughalter. Ausweis wird schwierig, Vollmacht kann sie ja schicken. Mist
Wenn das Auto auf deine Freundin angemeldet wird, ist sie auch Fahrzeughalter, du bist nur Fahrer, nicht Halter. Also- 1 Halter und 2 Fahrer. Du kannst ja mal bei der Zulassungsstelle anrufen, aber bei mir war es so, daß auch der Ausweis benötigt wurde.
Das Fahrzeug soll hier in Deutschland zugelassen werden, auf den Namen deiner Freundin und die ist im Ausland?? Wenn ich das so richtig sehe, geht dieses. Du benötigst ihren Personalausweis, eine Einverständniserklärung von ihr, für den der das Fahrzeug zuläßt und eine Einzugsermächtigung. Zudem benötigst du die EVB Nummer der Versicherung bei der das Fahrzeug Versichert wird. Damit kannst du das Fahrzeug hier zulassen.
Der Fahrzeughalter versichert das Fahrzeug. Halter und Fahrer müssen nicht ein und dieselbe Person sein.
äh richtig.. also was ich eigentlich meinte war derjenige der ihn angemeldet hat muss ihn auch fahren sonst ist der wagen nicht versichert. sorry