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Auto zulassen obwohl man im Ausland ist möglich=?

gefragt von laikeshlaikesh am 15.08.2009 um 0:51 Uhr

Meine Freundin ist im Ausland 2 Monate lang. WIr wollen aber einen Wagen in der Stadt anmelden in der sie wohnt da es günstiger ist. Muss sie dann ebi der zulassungsstelle dabei sein? Weiß das jemand? Thanks


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Dory1
beantwortet von Dory1 am 15. August 2009 00:52
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wenn du ihn fährst ist er auch auf dich versichert. von daher nein...

Kommentar von hundini am 15. August 2009 00:54

Der Fahrzeughalter versichert das Fahrzeug. Halter und Fahrer müssen nicht ein und dieselbe Person sein.

Kommentar von 1da013680736e6766e253eb1fa4d4866smallDory1 am 15. August 2009 01:05

äh richtig.. also was ich eigentlich meinte war derjenige der ihn angemeldet hat muss ihn auch fahren sonst ist der wagen nicht versichert. sorry


user7
beantwortet von user7 am 15. August 2009 00:52
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Ich glaube du braucht ihren Ausweiß und eine Vollmacht. dann dürfte das klappen. Ruf mal beim Verkehrsamt an.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 15. August 2009 00:53
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Laß dir von ihr einen Vollmacht schicken!


altlira123
beantwortet von altlira123 am 15. August 2009 00:55
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Was soll der Unsinn? Alle Kosten die dafür entstehen, sind teurer als was ihr dort einspart. Außerdem ist die nur "Gast" in diesem Land und kann mit der BRD-Zulassung dort fahren!


anonym
beantwortet von hundini am 15. August 2009 00:55
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Wenn der Wagen auf den Namen deiner Freundin angemeldet werden soll, muß sie entweder dabei sein oder du benötigst eine Vollmacht zusammen mit dem Personalausweis.

Kommentar von 05c71c4e4842aecff32ed17b839e82f3smalllaikesh am 15. August 2009 00:57

er wird auf sie angelmeldet und beide fahren wir damit - also 2 Fahrzeughalter. Ausweis wird schwierig, Vollmacht kann sie ja schicken. Mist

Kommentar von hundini am 15. August 2009 01:14

Wenn das Auto auf deine Freundin angemeldet wird, ist sie auch Fahrzeughalter, du bist nur Fahrer, nicht Halter. Also- 1 Halter und 2 Fahrer. Du kannst ja mal bei der Zulassungsstelle anrufen, aber bei mir war es so, daß auch der Ausweis benötigt wurde.


anonym
beantwortet von Thunder1262 am 16. August 2009 09:26
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Das Fahrzeug soll hier in Deutschland zugelassen werden, auf den Namen deiner Freundin und die ist im Ausland?? Wenn ich das so richtig sehe, geht dieses. Du benötigst ihren Personalausweis, eine Einverständniserklärung von ihr, für den der das Fahrzeug zuläßt und eine Einzugsermächtigung. Zudem benötigst du die EVB Nummer der Versicherung bei der das Fahrzeug Versichert wird. Damit kannst du das Fahrzeug hier zulassen.


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