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Auto wurde 2009 an Autohändler verkauft und von mir am gleichen Tag abgemeldet,jetzt Probleme!

Frage von MimiJura MimiJura

Guten Tag,

ich habe im Jahre 2009 mein altes Auto an einen Autohändler verkauft, auf anraten meiner Familie habe ich dieses Auto noch am selben Tag abgemeldet, damit ich keine Probleme bekomme, wenn dieser Käufer es nicht ummeldet.

Nun bekomme ich von der Polizei ein Schreiben, dass das Auto mit nicht bestehendem TÜV und AU angehalten wurde und ich erhielt ein Mängelschreiben.

Mit Rücksprache mit diesem besagten Autohändler, habe er das Auto an einen Käufer weiterverkauft, das angeblich nach Afrika gehen sollte.

Wie verfahre ich nun ? Es ist nun schließlich über 2 Jahre her, dass ich das Auto abgemeldet habe und verkauft habe, ohne Papiere kann ich es ja nun jetzt nicht mehr ummelden bzw. habe keine handhabe, außer den Kaufvertrag.

Was ratet ihr mir ?

Ist alles ein wenig verwirrend für mich!

Lieben Gruß

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Antworten (7)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Mit dem Kaufvertrag und der Abmeldung zur Polizei gehen und denen sagen, dass einem das Auto nicht mehr gehört und der Händler der nächste Ansprechpartner ist. Der Händler muss dann daraufhin beweisen dass er das Auto weiter verkauft hat oder es trifft ihn. So oder so, man ist aus der Sache raus.

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    kopie vom kaufvertrag , gegebenen falls kopie der stilllegung , an die zulassungsstelle oder das anschreibende amt senden , und ruhe ist .

    gruss mike

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    Antwort von face7777 face7777

    Wende Dich an Dein zuständiges Straßenverkehrsamt. Die haben die Abmeldung in Ihren Unterlagen. Es kann auch sein das Du die Abmeldebestätigung noch in Deinen Unterlagen hast. Damit gehe zur örtlichen Polizeidienststelle und kläre den Sachverhalt.

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    Antwort von HAKINOM HAKINOM

    Da kannst Du doch der Polizei den Kaufvertrag und die Abmeldung vorlegen. Das würde doch beweisen das Du nicht mehr der Halter bist.

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    Antwort von HobbyTfz HobbyTfz

    Wenn du das Auto abgemeldet hast und das Auto wurde nach deiner Abmeldung angehalten bist du aus dem Schneider.

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    Antwort von Krause1962 Krause1962

    Kaufvertrag, Abmeldebescheinigung kopieren einmal bei der Polizei abgeben und das Strassenverkehrsamt über den Sachverhalt informieren. Dann müsstest du eigentlich Ruhe haben, denn Du bist Deinen Pflichten als ehemaliger Halter eigentlich schon nachgekommen und aus der Beweispflicht entlassen.

    Eigentlich hat die Polizei hier auch geschlafen, über ein Amtshilfeersuchen hätte sie die fraglichen Daten direkt über Computer abfragen können!

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    Antwort von PatrickLassan PatrickLassan

    auf anraten meiner Familie habe ich dieses Auto noch am selben Tag abgemeldet,

    Mit der Abmeldebestätigung kannst Du doch nachweisen, dass Du nicht mehr der Halter des Fahrzeugs bist (wobei ich mich ein wenig wundere, wieso die Polizei Dich überhaupt anschreibt - ist da jemand mit Deinen alten Kennzeichen herum gefahren ? )

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