Guten Tag,
ich habe im Jahre 2009 mein altes Auto an einen Autohändler verkauft, auf anraten meiner Familie habe ich dieses Auto noch am selben Tag abgemeldet, damit ich keine Probleme bekomme, wenn dieser Käufer es nicht ummeldet.
Nun bekomme ich von der Polizei ein Schreiben, dass das Auto mit nicht bestehendem TÜV und AU angehalten wurde und ich erhielt ein Mängelschreiben.
Mit Rücksprache mit diesem besagten Autohändler, habe er das Auto an einen Käufer weiterverkauft, das angeblich nach Afrika gehen sollte.
Wie verfahre ich nun ? Es ist nun schließlich über 2 Jahre her, dass ich das Auto abgemeldet habe und verkauft habe, ohne Papiere kann ich es ja nun jetzt nicht mehr ummelden bzw. habe keine handhabe, außer den Kaufvertrag.
Was ratet ihr mir ?
Ist alles ein wenig verwirrend für mich!
Lieben Gruß
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