hallo, ich habe mein auto ordnungsgemäß in einer nebenstraße abgestellt und war dann eine woche im urlaub. nach rückkehr war das auto weg - von der stadt abgeschleppt (nicht von der polizei). es wurden nachträglich halteverbotsschilder für einen zeitraum von 24 stunden aufgestellt. nun habe ich nicht nur die abschleppgebühr zu zahlen, sondern auch noch den strafzettel + "bearbeitungs"gebühr. also alles sehr teuer. nun meine frage: mir wurde gesagt, ich habe eine sorgfaltsplicht u muss alle 48 std. nach dem auto gucken. stimmt das? und - hätte die stadt mich nicht einfach "umsetzen" können - dh. ein paar felder weiter, wo die schilder nicht standen? das hätte mir eine menge geld erspart. welche rechte habe ich und könnte ich das abschleppen evlt. beanstanden?
ich freue mich auf eure antworten. danke, a.
Aber doch nicht wenn das Schild aufgestellt wurde während der Halter im Urlaub ist. Wo soll man den sein Auto abstellen wenn man in den Urlaub fährt wenn man angeblich alle 48 Stunden nach dem Auto schauen muss.
Dann muß man halt jemanden beauftragen, der sich darum kümmert. Man sorgt ja auch dafür, daß die Haustiere gefüttert, die Blumen gegossen und der Briefkasten geleert wird.