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Auto wird abgeschleppt

Frage von andimu andimu

hallo, ich habe mein auto ordnungsgemäß in einer nebenstraße abgestellt und war dann eine woche im urlaub. nach rückkehr war das auto weg - von der stadt abgeschleppt (nicht von der polizei). es wurden nachträglich halteverbotsschilder für einen zeitraum von 24 stunden aufgestellt. nun habe ich nicht nur die abschleppgebühr zu zahlen, sondern auch noch den strafzettel + "bearbeitungs"gebühr. also alles sehr teuer. nun meine frage: mir wurde gesagt, ich habe eine sorgfaltsplicht u muss alle 48 std. nach dem auto gucken. stimmt das? und - hätte die stadt mich nicht einfach "umsetzen" können - dh. ein paar felder weiter, wo die schilder nicht standen? das hätte mir eine menge geld erspart. welche rechte habe ich und könnte ich das abschleppen evlt. beanstanden?

ich freue mich auf eure antworten. danke, a.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Chris1009 Chris1009

    Wenn die Verkehrsschilder mindestens 48 Stunden vor der Gültigkeit aufgestellt wurden sind diese gültig. Das Du im Urlaub warst entbindet Dich nicht von der Sorgfaltspflicht.

    Mit anderen Worte: Ja. Man muss regelmäßig nach seinem Auto schauen, oder schauen lassen wenn man im Urlaub ist.

    Wenn also die Schilder korrekt aufgestellt wurden, wovon man ausgehen muss, dann hast Du leider keine Chance um die Kosten herum zu kommen.

    Und bezüglich des Umsetzen... die Kosten für den Abschlepper wären auch angefallen, weil der extra für Dich kommen musste. Strafzettel + Bearbeitungsgebühr auch, weil Du eindeutig im Halteverbot geparkt hast.

    So ist die rechtliche Lage halt.

    Wer in den Urlaub fährt bzw. fliegt und aufs Auto nicht aufpassen kann muss sich da wen suchen der regelmäßig nach dem Rechten sieht und notfalls das Auto umsetzt, oder sich einen sicheren Parkplatz suchen. Das ist dann z.B. das eigene Privatgelände, Oder auch Langzeit-Parkhäuser etc.

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    Antwort von schlaubert schlaubert

    Die Stadt hat recht,es gibt mehrere Urteile dazu.

    Kommentar von KanDoo91 KanDoo91KanDoo91

    Aber doch nicht wenn das Schild aufgestellt wurde während der Halter im Urlaub ist. Wo soll man den sein Auto abstellen wenn man in den Urlaub fährt wenn man angeblich alle 48 Stunden nach dem Auto schauen muss.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Dann muß man halt jemanden beauftragen, der sich darum kümmert. Man sorgt ja auch dafür, daß die Haustiere gefüttert, die Blumen gegossen und der Briefkasten geleert wird.

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    Antwort von rovercraft rovercraft

    leider haben die kommunen die verordnungen sich zurecht so gebogen, dass der autofahrer der dumme ist. es bleibt dir leider nur eines übrig: zahlen und vergessen. ja, es wird empfohlen jemanden den autoschlüssel zurückzulassen für solche angelegenheiten, dass dies nicht immer sinn macht, interessiert oft in unsere geselschaft niemanden...

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    Antwort von volker3329 volker3329

    Da hast du keine Chance. Ich hab in so einem Fall schon mal versucht mich zu wehren und durfte dann 840€ bezahlen.

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    RatgeberHelden Antwort von hiphoptiptop hiphoptiptop

    Mit den Zähnen knirschen, akzeptieren und zahlen. Tröste Dich damit, dass Du dann Dein Auto wieder hast und auch was gelernt hast für den Rest Deines Lebens.

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    Antwort von KanDoo91 KanDoo91

    Ich würde mich wehren. Normal setzen die dich einfach um bei sowas. Man kann ja prüfen wann das Schild aufgestellt wurde und wann du in den Urlaub gefahren bist. Mit den 48 Stunden kann ich mir nicht vorstellen.

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    Antwort von Paechfogel Paechfogel

    Die Sorgfaltspflicht existiert tatsächlich, ausgenommen sind Wohnwagen und Anhänger.

    Warum ist es dir nicht möglich gewesen, dein Auto auf deinem Privatgrundstück zu parken oder wohnst du in einer Strasse, wo die Parkflächen vor den Häusern für die Anwohner gedacht sind ?

    Leider wirst du die gesamten Gebühren bezahlen müssen, nächstes mal würde ich einen Autoschlüssel einer Person deines Vertrauens geben, damit gerade in solchen Fällen das Auto ein paar Meter bewegt werden kann.

    Kommentar von andimu andimu

    hi, danke für die antwort. ich hätte das aute gerne auf mein privatgrundstück gestellt - habe aber keines. nächstes mal frage ich vor dem urlaub bei der stadt nach, ob schilder geplant sind.

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    Antwort von MsPuschkinRed MsPuschkinRed

    sorry pech gehabt! es besteht tatsächlich eine sorgfaltspflicht!

    bzw meistens weiß man ja ne gewisse zeit vorher wenn aus bestimmten gründen ein parkverbot erteilt wird! vorm urlaub einmal freundlich bei de stadt nachfragen ;)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ja, das stimmt, Du mußt regelmäßig nach dem Wagen schauen und dafür sorgen, daß er nicht im Weg steht. Und ja, sie hätten Dich einfach "umsetzen" können - das hätte die Sache aber nicht wesentlich billiger gemacht, weil sie ja trotzdem den Abschlepper gebraucht hätten. Oder glaubst Du, sie hätten ihn sonst einfach 50 m geschoben?

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    Antwort von Anifin Anifin

    Zähneknirschend bezahlen

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