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Auto weg - Hilfe

Frage von Rico67 Rico67

Hallo hab vor 6 Monaten mein BMW an einen bekannten verkauft er hat die Hälfte vom geld bezahlt un nahm dass Auto mit die Papiere und ein Schlüssel hab ich behalten da er den rest vom Geld nicht zahlte wollte ich das Auto wieder holen jezt hörte ich das Auto wurde abgeschleppt was soll ich tun Hilfe MfG ben

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Antworten (3)

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    Antwort von chiliheadz chiliheadz

    Zeige ihn an! Betrug | § 146 Strafgesetzbuch (StGB) Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Des weiteren: § 263 Betrug: (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter: 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder 5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend. (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. Dein "Freund" ist keiner! Er hat dich ausgenutzt und das Fahrzeug mißbräuchlich verwendet. Er hat eine 'Anzeige verdient, damit er wieder auf die "gerade Spur" kommt. Ob es nun "abgeschleppt oder von ihm verkauft wurde spielt keine Rolle. Er hat dich um dein Geld betrogen! Chiliheadz.

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    Antwort von mercedes mercedes

    anzeige erstatten!

     

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    Antwort von Fussibart Fussibart

    Das Auto beim Parkplatz abholen wo abgeschleppte autos hingebracht werden. Infos bei der Polizei. 

    Wenn du den Fahrzeugschein bereits umgeschrieben hast (also auf den Namen deines Freundes), bekommst du ihn jedoch nicht wieder! Dann: Anzeige wegen vertragsbruch und lass dir neue Papiere ausstellen auf deinen Namen sodass du ihn Abholen kannst. 

     

    Die Abschleppgebühren musst  du wohl zahlen!

    Kommentar von Rico67 Rico67

    Habe kein Kaufvertrag papiere habe ich Auto wurde 7 Jahre schon nicht mehr angemeldet

    Kommentar von Fussibart FussibartFussibart

    Auch Mündlich kann ein Vertrag geschlossen werden. Muss nicht zwingend unterschrieben werdeN! Handschlag oder alleine das er das Geld "angezahlt" hat ist eine Zustimmung des Vertrags!

    Wenn du die Papiere hast, hol dir das Auto ab und sag deinem Freund er Kriegt die Karre erst wieder wenn er den Rest bezahlt.

     

    Wenn er nicht bezahlt, schlösser Tauschen, die Kosten von seiner Anzahlung runterrechnen, ihm den Rest zurückgeben und das Auto wiederverkaufen!

    Kommentar von Rico67 Rico67

    Ok ich hab nur Angst das die ganzen kosten auf mir sitzen bleiben und ich noch eine Anzeige bekomme da er es ohne Schilder irgend wohin Stelle das wird hoffentlich nicht sein oder ????

    Kommentar von Rico67 Rico67

    Un was ist wenn das Auto versteigert wurde da es schon 6-7 Monata her ist

    Kommentar von chiliheadz chiliheadzchiliheadz

    Falsch! Die Abschleppkosten sind "Verursacherabhängig" und dürfen lt. Gesetz auch nicht dem Halter angelastet werden, wenn der Verursacher bekannt und benennbar ist. Chiliheadz.

    Kommentar von chiliheadz chiliheadzchiliheadz

    Falsch! Es gilt das "Verursacherprinzip"! Der Schadenverurwsacher( hier Käufer) muss für alle Schäden aufkommen. Ist das Fahrzeug inzwischen versgteigert, hat der "Käufer" alle entstandenen Schäden zu begleichen, d.h. die Re3stschuldsumme zu zahlen und alle durch ihn verursachten Kosten wie Abschleppen, .... bis hin zu den Kosten der Versteigerung.Chiliheadz.

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