Auto während Urlaub abschleppt, da zwischenzeitlich Baustelle errichet wurde, muss ich Kosten tragen?

gefragt von sansibar am 05.12.2007 um 11:25 Uhr

Mein Wagen wurde während meines Urlaubs abgeschleppt, schon 2 Tage nach meinem Abflug wurde an dieser Stelle eine Baustelle errichtet und ein Parkverbot eingerichtet. Jetzt soll ich die Abschleppkosten und vor allem auch die Kosten der Aufbewahrung des Wagens für 7 Tage bezahlen. Das kann doch nicht rechtens sein, als ich den Wagen da abgestellt haben, stand dort noch kein Parkverbotsschild und auch kein Hinweis auf eine Baustelle. Was kann ich jetzt tun?

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Recht x 38.327 Auto x 26.605 Urlaub x 10.460 Kosten x 4.502 Parkverbot x 39

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 5. Dezember 2007 11:31
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Wer sein Auto auf öffentlichem Straßenland abstellt, muss sich leider darum kümmern. Abschleppen – Wird ein Halteverbot eingerichtet, können zuvor dort zulässig geparkte KFZ nach Ablauf von 3 Tagen ab Einrichtung abgeschleppt werden auf Kosten des Halters. (VGH Mannheim NJW 07,2058) http://www.greeve.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=95&Itemid=119

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 5. Dezember 2007 13:44

Verwaltungsgerichte lassen ein unbeaufsichtigtes Abstellen auf öffentlichem Straßenrand für eine Zeitspanne von 48 bis 72 Std. zu. Danach muss der Halter sich schon mal wieder um sein Fahrzeug kümmern. Ein über diese Zeitspanne hinaus unbeaufsichtigtes Abstellen stellt eine Sondernutzung dar und bedarf der Genehmigung durch die Gemeinde.


anonym
beantwortet von justefix am 5. Dezember 2007 11:34
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Die Gerichte fordern nur, dass die Straßenverkehrsbehörde eine angemessene Zeit (über 48 Std.) mit dem Abschleppvorgang gewartet haben muss. Wenn bis dahin der Fahrer eines zunächst rechtmäßig abgestellten Fahrzeuges nicht auftaucht, sei die Anordnung der Beseitigung des störenden Fahrzeuges durchaus angemessen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss nach Meinung der Rechtsprechung z.B. wegen plötzlich notwendig werdender Rettungseinsätze oder Bauarbeiten mit einer Änderung der Verkehrsregelung rechnen. Du wirst die Kosten daher tragen müssen.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 5. Dezember 2007 12:58

Ja so ist es !

Im öffentlichen Bereich stellt man das KFZ im eigentlichen Sinne nur ab ! Wenn auch die Zeichen, Parken geboten heißt ist das kein Parken auf unbestimmte Zeit !

Man muss damit rechnen das z.Bsp. die Gasleitung defekt ist,und gerade im Bereich des abgestellten Fahrzeuges gearbeitet werden muss !


anonym
beantwortet von Slartibartfas am 5. Dezember 2007 11:29
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Vor langer Zeit habe ich von einem ähnlichen Fall gehört. Da war auch ein Parkverbotschild aufgestellt worden, nachdem jemand sein Auto geparkt hatte. Ein Gericht entschied das er die Strafe zahlen musste.

Ein normaler Mensch kann so etwas nicht verstehen.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 6. Dezember 2007 21:22

Vielleicht bin ich ja schon betriebsblind. Aber wieso kann das ein normaler Mensch nicht verstehen? Wer soll denn sonst die Kosten tragen, wenn nicht der Fahrzeughalter? Wer, wenn nicht der Halter, hat denn die Kosten verursacht? Soll der Bau um 2 Wochen verschoben werden, weil einer der Anwohner gerade im Urlaub ist? Was soll die Behörde denn noch mehr tun, als 3 Tage vorher ein Parkverbot aufstellen? Es ist keine Strafe, sondern eine reine Kostenerstattung. Wenn der Halter sein Fahrzeug unbegrenzt irgendwo stehen lassen will, muss er sein Privatgrundstück nehmen oder einen privaten Stellplatz mieten.

Kommentar von Slartibartfas am 8. Dezember 2007 13:59

Man kann unterschiedlicher Meinung sein und andere Sichtweisen und Einschätzungen haben. Unverständnis für ein anderes Verständnis der Dinge ist das einzige was ich wirklich nicht verstehen kann.

Diskutieren darüber ist gut, aber einfach als doof darstellen scheint mir unangebracht.

Es ging in meinem Beitrag um Strafe, nicht um Kosten. Kosten konnten in dem Falle gar nicht anfallen, da bei dem Fall damals gar keine Baustelle der Grund für das Parkverbot war.


bohnie
beantwortet von bohnie am 5. Dezember 2007 11:28
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nein... die kosten musst du nicht tragen.. wenn du bei der abschleppenden stelle glaubhaft nachweisen kannst.. wann du deinen urlaub angetreten hast.(FLUGTICKET;UND SO SACHEN VORLEGEN)falls die sich querstellen.. anwalt einschalten ein parkverbot muss laut gesetz einige tage vor errichtung der baustelle aufgestellt werden,damit sich autofahrer darauf einrichten können

Kommentar von anjanni am 5. Dezember 2007 11:34

Was heißt denn "einige tage vor errichtung der baustelle"?

Angenommen, Du fliegst am 1. in Urlaub. Am 2. stellen die ein Schild auf, daß ab 9. da Baustelle ist. Du kommst aber erst am 14. zurück...

Das ist jetzt mal erst nicht realistisch, daß die dann mit der Baustelle warten.

Ich glaube, man muß schon jemandem erzählen, wo das Auto steht, damit er sich ein wenig drum kümmert - falls mal was ist. Kann auch wichtig sein bei Parken im öffentlichen Verkehrsraum, falls dem Auto mal was passiert (Unfall, Einbruch...).

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 5. Dezember 2007 12:04

@bohnie: Stell Dir vor, Dir gehört ein Stück Land. Du erlaubst jemandem darauf zu parken. Nun kommt es zu einem Rohrbruch und die Stelle liegt unter diesem Auto, welches Du umsetzen lassen musst. Bezahlst Du das aus eigener Tasche oder lässt Du Dir den betrag vom Autobesitzer erstatten? Natürlich hättest Du den Autobesitzer über den bevorstehenden Rohrbruch informieren müssen, wird er Dir vorwerfen. Er wird nun zum Anwalt gehen, denn er kann anhand des Flugtickets belegen, dass er wirklich wegen Urlaubs sein Auto nicht selbst umsetzen konnte. Und Du würdest einsehen, dass Du selbstverständlich die Kosten trägst!? Deiner Logik kann ich nicht wirklich folgen ...

Kommentar von 03b1117691baca836f52e8c3a26e4c1dsmallbohnie am 5. Dezember 2007 13:20

dann muss nur dafür gesorgt werden,dass ein abschleppfahrzeug das auto gegebenenfalls umsetzt.. nicht aber abschleppt,man kann nicht verlangen dass ein anwohner aus dem urlaub kommt,um sein ordnungsgemäss geparktes auto wegzufahren,und die kosten für diese umsetzung muss der veranlasser tragen

Kommentar von 03b1117691baca836f52e8c3a26e4c1dsmallbohnie am 5. Dezember 2007 13:35

noch einn zusatz... wenn das ordnungsamt hinzugezogen wird.. und man den urlaubsaufenthalt nachweisen kann... dann übernimmt meisst die stadtkasse die kosten,bei deinem beispiel ist das durch einen schaden verursacht,der nicht planbar war,logisch dass das auto dann von der zu errichtenden baustelle entfernt werden muss, aber halt nur.. woanders hingestellt, diese kosten fürs umsetzen sind dann nämlich auch geringer ,und .. ja... auf einem privatgrundstück muss der vermieter die kosten selber tragen wenn er wegen rohrbruch ein erlaubt abgestelltes auto entfernen lassen muss

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 5. Dezember 2007 13:45

@bohnie: Da irrst Du Dich gründlich. Siehe meine Antwort.

Kommentar von 03b1117691baca836f52e8c3a26e4c1dsmallbohnie am 5. Dezember 2007 15:33

das gerichtsurteil aus mannheim ist nicht zwangsläufig bindend für alle anderen sondern nur.. für den fall.und,, jedes bundesland hat gewisse richtlinien die dafür in frage kommen. in frankfurt lassen wir nicht zwangsläufig abschleppen,sondern... wenn nachgeprüft wurde, wer der halter ist,und es stellt sich heraus er ist anwohner.. dann wird das auto nur an eine andere stelle versetzt. wäre doch irrsinn.. wenn derjenige schwer erkrankt im krankenhaus liegt und garnicht die möglichkeit hat, das auto zu entfernen... aber... ämter handeln ja wie man weiss ... alle unterschiedlich. (schönen gruß von einem mitarbeiter des freiwilligen polizeidienst frankfurt am main)


Benjy
beantwortet von Benjy am 14. Dezember 2007 11:39
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Das mußt Du auf keinen Fall zahlen. Wenn Dein Auto da stand, ohne dass HV-Schilder aufgestellt waren, muss der Auftraggeber zahlen.

Das ist immer das Gleiche. Entweder nicht abschleppen, oder die Kosten selbst tragen (aus Sicht der Auftraggeber)

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Dezember 2007 11:46

Lach, Du hast offensichtlich Deine eigene Gesetzgebung? Nichts für ungut ;-)

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 14. Dezember 2007 12:31

Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Unsere Firma richtet auch HV-Zonen ein. Es wird notiert, welche Fahrzeuge schon da standen. Steht das Auto dann immer noch an derselben Stelle, kann es nicht abgeschleppt werden...


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