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auto vs fußgänger

Frage von schnubbilicious schnubbilicious

hallo, hatte heute eine blöde situation: ich bin mit meinem auto rechts in eine kleine seitenstraße eingebogen. da es sehr glatt ist bin ich sehr langsam gefahren. ich habe auf der gegenüberliegenden straßenseite einen "laufenden" fußgänger gesehen. da war ich bereits im "abbiegevorgang".dieser ältere herr wollte wohl die straße, in die ich gerade einbiege, überqueren. wissen konnte ich dies allerdings nicht, da er ja noch auf dem bürgersteig lief. ich bin also abgebogen (war schon halb rum) und der herr läuft einfach weiter. bremsen wäre unsinnig gewesen, dann hätte er mir in der tür gehangen, er hatte aber auch ein tempo drauf ;o). hab dann in der seitenstraße geparkt und da stand der herr auch schon mit zettel und stift am auto und hat sich mein kennzeichen notiert. er brüllte er mich nur an, dass wir "aus dem osten wohl alle kein auto fahren könnten" (ich hab ein brandenburger kennzeichen). ausserdem wolle er mich anzeigen. ich weiss ja, dass fußgänger "vorfahrt" haben, aber hier war nicht für mich ersichtlich, dass er über die straße will (und es war extrem glatt). ich habe diesen herrn weder gefährdet noch beschädigt. zeugen gibt es keine. kommt man mit so einer anzeige durch?

vielen dank und grüße

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von askrenegade askrenegade

    So etwas hatte ich auch mal...

    Wenn er dich angezeigt hat, dauert es normalerweise nicht lange, bis eine Streife bei deiner Meldeadresse aufschlägt. Wenn dich die Polizisten nicht vor Ort antreffen, wirst du schriftlich dazu aufgefordert dich dazu zu äußern.

    Da du in der Situation der Angezeigte bist musst du nichts dazu sagen. Das empfehle ich dir auch, denn das habe ich damals auch gemacht (die Polizisten hatten mich 20 Minuten später zuhause aufgesucht). Nach ca. 6 Wochen kam ein Schreiben, dass das Verfahren gegen mich mangels Beweisen eingestellt worden sei...

    Wenn du also in der nächsten Zeit nichts hörst hat er es eh gelassen...

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    Antwort von sunpoint sunpoint

    Wenn ein Anhörungsbogen kommt dann schreibst Du einfach;
    er hätte Dir zur Durchfahrt gewunken
    (Dann steht Aussage gegen Aussage)

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    Antwort von django09 django09

    warte erst mal ab, was da kommt und dann lass dich anwaltlich beraten-je nachdem was der dir vorwirft... er muss es ja auch beweisen können, und wenn er keine zeugen hat wirds schwer

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    Antwort von Lousyl Lousyl

    das denk ich nicht ,das er durch kommt ,er scheint wohl ein alter grantler zu sein. abwarten und wenn dann kommt immer noch deine gegendarstellung zum tragen und hier steht dann aussage gegen aussage ,was meistens nichts bringt und in dem fall bin ich mir sagar sicher

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    Antwort von link0485 link0485

    wenn er auch keine Zeugen hat, wird es wohl auf Aussage gegen Aussage rausgehen. Das ist oft Auslegungssache. Las dich nicht verrückt machen. Kostet nur Nerven. Wirst schon nicht den "Lappen" abgeben müssen.

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ohne Zeugen keine große Chance ..

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