Dreifamilienhaus, 3 Garagen nebeneinander an der Grundstücksgrenze mit viel Platz davor. Zusammenhängender Stellplatz auf dem Grundstück (für jeden Mieter 1) vorhanden. Nun meine Frage: Ist es gestattet, den PKW vor der eigenen (mittleren) Garage zu parken, wenn die Garage nicht nutzbar ist? Kann der rechte Garagen-Nachbar, der seit 1 Jahr hier wohnt, von dem Mieter, der seit 2 Jahren hier wohnt, verlangen, den PKW statt vor der Garage auf dem Stellplatz abzustellen? Er behauptet, er könne mit seinem PKW (großer Mercedes) nicht an dem Auto vorbei. Soll man lieber den Vermieter fragen? Wer kennt sich aus? Danke für konstruktive Antworten.
Wenn du die Garage gemietet hast, gehört zwangsweise der Stellplatz davor auch dazu. Ihr könntet ja 3 Autos haben: 1 in Garage, 1 davor, 1 auf dem Stellplatz.
Evtl. sind die zusätzlichen Stellplätze auch für Besucher nutzbar, die freuen sich auch über einen Parkplatz.
Normtechnisch muss eigentlich alles so gebaut sein, dass ein Pkw hin passt. Der Mercedes Fahrer soll ein bisschen üben, dann klappt das auch, oder man tauscht evtl. wenn der Platz bei dir besser ist.

Mercedes hat so einen kleinen Wendekreis, der soll sich nicht so anstellen!

Und warum ist Deine Garage nicht nutzbar? das ist kein Abstellraum, sondern für das Auto gedacht.
in eine Garage muss - wenn außerdem genügend Platz vorhanden ist - nicht zwangsweise ein Auto.
Wenn er nicht in seine Garage kommt, darfst Du nicht. Warum willst Du denn den Stellplatz nicht benutzen?
ich hoffe mal du überschaust die sache....
gehe mal davon aus, so ist es jedenfalls bei unseren Mietern gehandelt. Hast du Zweifel? Dann äussere dich bitte...