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Auto vom Ordnungsamt "gestohlen"

Frage von lachnich lachnich

Hallo, anfang Januar ging ich mittags aus dem Haus - und mein Auto war weg. Ich hatte es wie jeden Tag auf dem Seitenstreifen zwischen anderen Autos geparkt. Ich ging natürlich von Diebstahl aus und meldete dies bei der Polizei. Die erkundigten sich auch, ob der Wagen vieleicht abgeschleppt wurde, und teilten mir mit, dass dies nicht der Fall sei - wieso auch, er stand ja (eigentlich) nicht im Halteverbot. Also hab ich das Auto abgemeldet, mir eine Fahrkarte gekauft und angefangen, einen neuen zu suchen. Jetzt, am Montag (knapp 2 Monate nach dem Verschwinden) bekam ich einen Anruf von einem Abschleppunternehmen, ob ich denn mein Auto nicht abholen wolle, es stände schon so lange auf dem Autohof! Das Ordnungsamt es abschleppen lassen, weil ich in einem temp. Halteverbot (wg. Umzug) parkte, und hatte schlicht VERGESSEN, mich oder die Polizei über das Abschleppen zu informieren (von dem aufgestellten Schild hatte ich abends im Dunklen nichts gemerkt, und als ich mittags das Fehlen meines Autos bemerkte, waren die Schilder schon wieder weg). Soweit so gut, das Auto hab ich wieder, aber anstatt der 180 € Strafe/Gebühr, hab ich nun fast1000€ Kosten am Hals, wegen Neuzulassung, Bus-/Zugfahrkarten, 52 Tage Standgebühr auf Autohof. Lohnt sich eine Klage? Geld hab ich jetzt keins mehr (für den Anwalt) Ordnungsamt sagt "Pech gehabt"..

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Antworten (12)

  • 5
    Antwort von steakhouse steakhouse

    Es könnte sich eine Klage gegen das Ordnungsamt lohnen. Wenn Du nachweisen kannst, dass das Ordnungsamt tatsächlich versäumt hat Dich zu verständigen hat und Du ja sogar noch bei der Polizei warst, dann brauchst Du nur die regulär entstandenen Kosten zu bezahlen. Alles was hier darüberhinaus geht kann Dir nicht angelastet werden.

    Suche zunächst einen Anwalt zum Zwecke eines Beratungsgesprächs auf. Das Geld sollte es Dir Wert sein. Von alleine wird Dir das Ordnungsamt das Geld sicherlich nicht erstatten.

    Kommentar von Olly206 Olly206Olly206

    Meine ich auch...

    Kommentar von lachnich lachnich

    hm, ich werds wohl riskieren müssen.

  • 3
    Antwort von Nellina Nellina

    Du hast doch sicherlich noch die Anzeige wegen Diebstahls und deshalb auch noch den Namen des Beamten, der ihn aufgenommen hat. Gehe zu einer Rechtshilfe und lasse Dich beraten, was Du machen kannst.

  • 1
    Antwort von Malkia Malkia

    Normalerweise wird das Abschleppunternehmen von der Polizei beauftragt ein verkehrswidrig abgestelltes Auto abzuschleppen, ohne dem geht gar nichts. Niemand kann ein Auto abschleppen lassen, ohne Polizei, demzufolge musste ja die Polizei davon Kenntnis haben. Bei der Polizei haben die doch für deine Anzeige eine Fallnummer, damit kannst du doch belegen, das du das Auto als gestohlen gemeldet hast und eine Nachfrage wegen einer Abschleppung erfolglos war.

    Kommentar von lachnich lachnich

    Doch, das Ordnungsamt kann auch abschleppen lassen - müsste dann aber die Polizei informieren, und das haben die vergessen.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Na denn, dann ist das doch nicht dein verschulden.

    Kommentar von lachnich lachnich

    nein, aber mein Geld... :(

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Zu dem eigentlichen Abschleppen und dem Auslöser dazu, möchte ich micht nicht äussern, aber Deine Nachfrage bei der Polizei, wg. des Abschleppens und der Verneinung ist es anders. Dein Vorsprechen und die negative Nachforschung seitens der Polizei ist schlamperei. Der Vorgang müsste ja im Tagebuch auf der Dienstelle notiert sein. Also ist die Polizei für die Einstellungskosten auf dem Autohof ersatzpflichtig. Lass da mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde los. Besser wäre allerdings , dies würde ein Anwalt machen. Wen Du das selbst machst wird´s unter den Tisch gekehrt. So müsstest Du den grössten Teil des Geldes wieder bekommen.

    Kommentar von lachnich lachnich

    Ich glaube, das Ordnungsamt war schlampig. Wenn die der Polizei sagen, das Auto wurde nicht abgschleppt, wird die Polizei sich nicht die Mühe machen, alle städtischen Autohöfe nach einem "gestohlenen" Auto zu durchkämmen...

  • 1
    Antwort von josysue josysue

    ich weiß, daß die sich jetzt genauso wie du es beschrieben hast verhalten, aber ich würde jetzt trotzdem nicht locker lassen.....man müsste ja pausenlos sich erkundigen, ob irgendwo gebaut oder umgezogen wird.........und ich weiß nicht ob so eine kurzfristige bekanntgabe rechtens ist, soviel ich weiß muß die mindestens 24 std vorher sichtbar sein.........ich würde auf jeden fall eine beratung beim anwalt investieren, so kann es ja wohl nicht gehen..kämpfe dich durch ! ich wünsche dir viel glück........... auch behörden haben nicht immer recht.......das denken die nur.......

    Kommentar von lachnich lachnich

    ich werds versuchen, obwohl ich befürchte, die Aufstellung der Schilder war rechtens und ich hab sie im Dunkeln einfach übersehen... ich park in der Strasse jeden Tag, und schau nicht immer nach, ob plötzlich Schilder aufgestellt wurden. die normale Strafe und Abschleppgebühr find ich ja auch gerchtfertigt, aber die ganzen Folgekosten...

  • 1
    Antwort von auchmama auchmama

    Das ist ja wohl eine absolute Lachnummer!!! Sind denn eigentlich Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht Haftpflichtversichert??? Hast Du Dich mal an den Chef vom Amt gewandt? Denen würde ich die Hölle heiss machen...LG

    Kommentar von lachnich lachnich

    Die wimmeln mich ab, sagen die müssten das untersuchen wieso man mich nicht informiert hat, Geld bekäme ich keins, wörtlich: "Da haben sie Pech gehabt, das Auto stand im Parkverbot"

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    ...dann sollen die Dir das beweisen. Mach an schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde mit allem was dazu gehört. ...LG

  • 1
    Antwort von chmoti88 chmoti88

    eigentlich stimmt es was das Ordnungsamt sagt, du kannst dich nur nochmal an die Polizeidienststelle weden, wo du sie Anzeige gemacht hast

  • 1
    Antwort von jobi07 jobi07

    Wow! Das ist ja ein Kabinettstückchen sondersgleichen. Auf alle Fälle mit einem Anwalt reden, Rechtschutz hast Du ja hoffentlich?

    Kommentar von lachnich lachnich

    Nein, hab ich nicht, sonst wär ich schon zum Anwalt gegangen.

  • 1
    Antwort von Exotime Exotime

    so einfach ist das nicht aber ich würde es schon mal anfragen bei einen anwalt:-) Das Ordnungsamt muss zumindest nachweißen das die schilder auch mal Standen...also schnell zum rechtsschutz und nachharken:-)

    Ps: Bürgertelefon tuts auch erstmal:-)

  • 1
    Antwort von badewasser badewasser

    weist du noch wie der polizist hies der sich da erkundigt hatte? wenn ja würde ich klaken wenn nei, wirst du keine chancen denke ich haben. anwalt befragen

    Kommentar von lachnich lachnich

    na klar, der Name steht im Diebstahlmeldeprotokoll. ABer der hat sich wirklich erkundigt, ich war bei dem Telefonat im Raum. Das Ordnungsamt hat gesagt, der Wagen sei nicht abgeschleppt worden.

    Kommentar von badewasser badewasserbadewasser

    ja aber so mit hast du ja einen zeugen

  • 1
    Antwort von duwieich duwieich

    da hast du warscheinlich richtig pech gehabt

    wenn die schilder da standen ist das ordnungsamt berechtigt dein wagen abzuschleppen

    und die gebühren gehen zu deinen lasten

    Kommentar von lachnich lachnich

    die "normalen" Gebühren seh ich ja auch ein, aber das 5fache, weil DIE mich nicht informiert haben...?

    Kommentar von Olly206 Olly206Olly206

    Schilder müssen 3 Tage vor dem Termin aufgestellt werden ! wegen der Rechtswirksamkeit! Also ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen!

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    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Genau - wer sich gar nicht kümmert, zahlt zu Recht.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    ..."meldete dies bei der Polizei. Die erkundigten sich auch, ob der Wagen vieleicht abgeschleppt wurde, und teilten mir mit, dass dies nicht der Fall sei..."

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