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Auto vom Ordnungsamt "gestohlen"

gefragt von lachnich am 25.02.2009 um 8:10 Uhr

Hallo, anfang Januar ging ich mittags aus dem Haus - und mein Auto war weg. Ich hatte es wie jeden Tag auf dem Seitenstreifen zwischen anderen Autos geparkt. Ich ging natürlich von Diebstahl aus und meldete dies bei der Polizei. Die erkundigten sich auch, ob der Wagen vieleicht abgeschleppt wurde, und teilten mir mit, dass dies nicht der Fall sei - wieso auch, er stand ja (eigentlich) nicht im Halteverbot. Also hab ich das Auto abgemeldet, mir eine Fahrkarte gekauft und angefangen, einen neuen zu suchen. Jetzt, am Montag (knapp 2 Monate nach dem Verschwinden) bekam ich einen Anruf von einem Abschleppunternehmen, ob ich denn mein Auto nicht abholen wolle, es stände schon so lange auf dem Autohof! Das Ordnungsamt es abschleppen lassen, weil ich in einem temp. Halteverbot (wg. Umzug) parkte, und hatte schlicht VERGESSEN, mich oder die Polizei über das Abschleppen zu informieren (von dem aufgestellten Schild hatte ich abends im Dunklen nichts gemerkt, und als ich mittags das Fehlen meines Autos bemerkte, waren die Schilder schon wieder weg). Soweit so gut, das Auto hab ich wieder, aber anstatt der 180 € Strafe/Gebühr, hab ich nun fast1000€ Kosten am Hals, wegen Neuzulassung, Bus-/Zugfahrkarten, 52 Tage Standgebühr auf Autohof. Lohnt sich eine Klage? Geld hab ich jetzt keins mehr (für den Anwalt) Ordnungsamt sagt "Pech gehabt"..


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steakhouse
beantwortet von steakhouse am 25. Februar 2009 08:17
5x
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Es könnte sich eine Klage gegen das Ordnungsamt lohnen. Wenn Du nachweisen kannst, dass das Ordnungsamt tatsächlich versäumt hat Dich zu verständigen hat und Du ja sogar noch bei der Polizei warst, dann brauchst Du nur die regulär entstandenen Kosten zu bezahlen. Alles was hier darüberhinaus geht kann Dir nicht angelastet werden.

Suche zunächst einen Anwalt zum Zwecke eines Beratungsgesprächs auf. Das Geld sollte es Dir Wert sein. Von alleine wird Dir das Ordnungsamt das Geld sicherlich nicht erstatten.

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 25. Februar 2009 08:26

Meine ich auch...

Kommentar von lachnich am 25. Februar 2009 08:27

hm, ich werds wohl riskieren müssen.


Nellina
beantwortet von Nellina am 25. Februar 2009 08:19
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Du hast doch sicherlich noch die Anzeige wegen Diebstahls und deshalb auch noch den Namen des Beamten, der ihn aufgenommen hat. Gehe zu einer Rechtshilfe und lasse Dich beraten, was Du machen kannst.


anonym
beantwortet von duwieich am 25. Februar 2009 08:13
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da hast du warscheinlich richtig pech gehabt

wenn die schilder da standen ist das ordnungsamt berechtigt dein wagen abzuschleppen

und die gebühren gehen zu deinen lasten

Kommentar von lachnich am 25. Februar 2009 08:19

die "normalen" Gebühren seh ich ja auch ein, aber das 5fache, weil DIE mich nicht informiert haben...?

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 25. Februar 2009 08:24

Schilder müssen 3 Tage vor dem Termin aufgestellt werden ! wegen der Rechtswirksamkeit! Also ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen!


badewasser
beantwortet von badewasser am 25. Februar 2009 08:13
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weist du noch wie der polizist hies der sich da erkundigt hatte? wenn ja würde ich klaken wenn nei, wirst du keine chancen denke ich haben. anwalt befragen

Kommentar von lachnich am 25. Februar 2009 08:32

na klar, der Name steht im Diebstahlmeldeprotokoll. ABer der hat sich wirklich erkundigt, ich war bei dem Telefonat im Raum. Das Ordnungsamt hat gesagt, der Wagen sei nicht abgeschleppt worden.

Kommentar von E8156beefaaa80558e7f23ff98c7c963smallbadewasser am 25. Februar 2009 08:43

ja aber so mit hast du ja einen zeugen


Exotime
beantwortet von Exotime am 25. Februar 2009 08:14
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so einfach ist das nicht aber ich würde es schon mal anfragen bei einen anwalt:-) Das Ordnungsamt muss zumindest nachweißen das die schilder auch mal Standen...also schnell zum rechtsschutz und nachharken:-)

Ps: Bürgertelefon tuts auch erstmal:-)



jobi07
beantwortet von jobi07 am 25. Februar 2009 08:14
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Wow! Das ist ja ein Kabinettstückchen sondersgleichen. Auf alle Fälle mit einem Anwalt reden, Rechtschutz hast Du ja hoffentlich?

Kommentar von lachnich am 25. Februar 2009 08:21

Nein, hab ich nicht, sonst wär ich schon zum Anwalt gegangen.


anonym
beantwortet von chmoti88 am 25. Februar 2009 08:14
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eigentlich stimmt es was das Ordnungsamt sagt, du kannst dich nur nochmal an die Polizeidienststelle weden, wo du sie Anzeige gemacht hast


auchmama
beantwortet von auchmama am 25. Februar 2009 08:15
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Das ist ja wohl eine absolute Lachnummer!!! Sind denn eigentlich Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht Haftpflichtversichert??? Hast Du Dich mal an den Chef vom Amt gewandt? Denen würde ich die Hölle heiss machen...LG

Kommentar von lachnich am 25. Februar 2009 08:26

Die wimmeln mich ab, sagen die müssten das untersuchen wieso man mich nicht informiert hat, Geld bekäme ich keins, wörtlich: "Da haben sie Pech gehabt, das Auto stand im Parkverbot"

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 25. Februar 2009 08:36

...dann sollen die Dir das beweisen. Mach an schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde mit allem was dazu gehört. ...LG


josysue
beantwortet von josysue am 25. Februar 2009 08:22
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ich weiß, daß die sich jetzt genauso wie du es beschrieben hast verhalten, aber ich würde jetzt trotzdem nicht locker lassen.....man müsste ja pausenlos sich erkundigen, ob irgendwo gebaut oder umgezogen wird.........und ich weiß nicht ob so eine kurzfristige bekanntgabe rechtens ist, soviel ich weiß muß die mindestens 24 std vorher sichtbar sein.........ich würde auf jeden fall eine beratung beim anwalt investieren, so kann es ja wohl nicht gehen..kämpfe dich durch ! ich wünsche dir viel glück........... auch behörden haben nicht immer recht.......das denken die nur.......

Kommentar von lachnich am 25. Februar 2009 08:46

ich werds versuchen, obwohl ich befürchte, die Aufstellung der Schilder war rechtens und ich hab sie im Dunkeln einfach übersehen... ich park in der Strasse jeden Tag, und schau nicht immer nach, ob plötzlich Schilder aufgestellt wurden. die normale Strafe und Abschleppgebühr find ich ja auch gerchtfertigt, aber die ganzen Folgekosten...


anonym
beantwortet von jockl am 25. Februar 2009 08:26
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Zu dem eigentlichen Abschleppen und dem Auslöser dazu, möchte ich micht nicht äussern, aber Deine Nachfrage bei der Polizei, wg. des Abschleppens und der Verneinung ist es anders. Dein Vorsprechen und die negative Nachforschung seitens der Polizei ist schlamperei. Der Vorgang müsste ja im Tagebuch auf der Dienstelle notiert sein. Also ist die Polizei für die Einstellungskosten auf dem Autohof ersatzpflichtig. Lass da mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde los. Besser wäre allerdings , dies würde ein Anwalt machen. Wen Du das selbst machst wird´s unter den Tisch gekehrt. So müsstest Du den grössten Teil des Geldes wieder bekommen.

Kommentar von lachnich am 25. Februar 2009 08:40

Ich glaube, das Ordnungsamt war schlampig. Wenn die der Polizei sagen, das Auto wurde nicht abgschleppt, wird die Polizei sich nicht die Mühe machen, alle städtischen Autohöfe nach einem "gestohlenen" Auto zu durchkämmen...


Malkia
beantwortet von Malkia am 25. Februar 2009 08:46
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Normalerweise wird das Abschleppunternehmen von der Polizei beauftragt ein verkehrswidrig abgestelltes Auto abzuschleppen, ohne dem geht gar nichts. Niemand kann ein Auto abschleppen lassen, ohne Polizei, demzufolge musste ja die Polizei davon Kenntnis haben. Bei der Polizei haben die doch für deine Anzeige eine Fallnummer, damit kannst du doch belegen, das du das Auto als gestohlen gemeldet hast und eine Nachfrage wegen einer Abschleppung erfolglos war.

Kommentar von lachnich am 25. Februar 2009 08:50

Doch, das Ordnungsamt kann auch abschleppen lassen - müsste dann aber die Polizei informieren, und das haben die vergessen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 25. Februar 2009 08:53

Na denn, dann ist das doch nicht dein verschulden.

Kommentar von lachnich am 25. Februar 2009 08:55

nein, aber mein Geld... :(


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 25. Februar 2009 08:12
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Genau - wer sich gar nicht kümmert, zahlt zu Recht.

Kommentar von Auskunft am 25. Februar 2009 08:15

..."meldete dies bei der Polizei. Die erkundigten sich auch, ob der Wagen vieleicht abgeschleppt wurde, und teilten mir mit, dass dies nicht der Fall sei..."


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