Habe von der Fa. Auto-Scherer in Bad Neuenahr ein BMW-Cabrio gekauft. Zugesichert wurde mündlich alles in Ordnung und das Fahrzeug wurde regelmäßig von BMW gewartet. Dann wurde mir ein Kaufvertrag ohne Gewährleistung mit dem Vorbesitzer als Verkäufer unterschrieben mit i.A. Scherer untergeschoben. Nach 300 km ist nun die Kupplung kaputt und schwere Rotschäden sind vorhanden. Beim Abschleppen riss beim ADAC-Abschleppter dann der Abschlepphaken samt Stoßstange raus. Im TÜV - Bericht wurden schwere Rostschäden und Ölverlust notiert. Ist das nun ein Grund für eine "arglistige Täuschung und Grund zur Wandlung" Ist da gegen den Händler der das Fahrzeug als völlig OK bezeichnet hat noch etwas zu machen oder gegen die Vorbesitzerin??
Auto vom Händler verkauft mit Vertrag ohne Gewährleistung vom Vorbesitzer
Antworten (10)
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WolpertingerWolpertinger
Den TÜV Bericht hast Du doch gezeigt bekommen und ist dir doch beim Verkauf auch übergeben worden.
Warum hast Du ihn nicht gelesen?
Außerdem hast Du doch die Möglichkeit den Wagen, vor kauf von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen.
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Du hast den Vertrag mit einer Privatperson (Vorbesitzer) geschlossen, damit entfällt jegliche Garantie.
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MongerMonger
Soetwas nennt man ein "Agenturgeschäft" - Händler verkauft im Auftrag eines Kunden das Auto - Vertrag wird somit zw. Vorbesitzer und Käufer geschlossen - Mängel ect. sind somit mit dem Vorbesitzer zu klären. Wartungen laufen über den Bordcomputer spricht Wartungslampe leuchtet auf - Kunde geht in die Werkstatt - die macht den Kundendienst und gibt dies in den Bordcomputer ein. Wie kann ein Vertrag untergeschoben werden, man muss sich doch durchlesen was man unterschreibt vorallem wenn es sich um einen Kauf von mehreren tausend € handelt. Kupplung ist ein Verschleißteil. Rost sieht man doch oder ?? TÜV-Bericht kann man lesen! Schwerer Sachverhalt - würde mal zum Anwalt gehen - arglistige Täusching liegt meiner Meinung nach allerdings nicht vor, aber vielleicht kann ein Anwalt was drehen.
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JuergenWBJuergenWB
Hast Du Zeugen für die mündliche Zusicherung? Ansonsten steht als einziger Hoffnungsschimmer, dass Du das Fahrzeug in einem Fachbetrieb gekauft hast, der Dich als Laien auf die Mängel hätte hinweisen müssen. Aber ohne Anwalt sehe ich da schwarz.
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freakman88 Hallo User,
ein Ausschluss der Gewährleistung ist nur bei Verkäufen zwischen Privatleuten möglich. Darüber hinaus könntest du darüber nachdenken, dass du getäuscht wurdest vom Verkäufer. Schwierig wird es aber sein, ihm einen Vorsatz dazu nachzuweisen. Letztlich solltest du mögliche Kosten, die durch die Täuschung entstanden sind, auch versuchen zurück zu fordern (http://automobilkanzlei.de/wandlung-kfz).
Gruß freakman88
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gerstenlauer Sehr wichtig wäre noch die Angabe, wann das Auto gekauft wurde und welches Baujahr es hat. Es kann ja nicht sein dass Ihnen erklärt wird, alles ei in Ordnung und der TÜV-Bericht weis erhebliche Mängel auf. Dann allerdings hätte das ahrzeug ja auch keinen TÜV-Stempel mehr beommen dürfen. Ich würde auf jeden Fall mal die Fachwerkstatt die den Kauf vermittelt hat ansprechen und auf ihre Machenschaften hinweisen. Auch wenn diese das Fahrzeug nur im Auftrag verkauft hat sie eine gewisse Sorgfaltspflicht. Ich würde es mal mit arglisitscher Täuschung und Anfechtung probieren.
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sane82sane82
wurde hat im kundenauftrag vrkauft.ist also privatkauf, somit leider keine garantie! war auch so blöd beim audi, ging der rückwärtsgang nicht. sorry, aber nächstes mal genau durchlesen
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WelfensammlerWelfensammler
Kaufvertrag ohne Gewährleistung ist Kaufvertrag ohne Gewährleistung.
Hast du Zeugen für die mündlichen Zusicherungen ?
Ansonsten: Pech gehabt. Du hättest dir die Karre vor dem Kauf besser anschauen sollen. "Schwere Rostschäden" kommen nicht von heute auf morgen und lassen sich nur schwer verstecken...
Die defekte Kupplung hätte man auch vor 300km schon bemerkt. Das ist ein Verschleißteil und Verschleiß kündigt sich an.
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enrico1979enrico1979
Ohne Anwalt wird es schwer. Wenn Du von der Firma gekauft hättest, müsste diese auf jeden Fall zumindest 1 Jahr Gewährleistung geben (auch wenn im Vertrag etwas anderes steht) - wenn die Privatperson offiziell verkauft, gibt es keinerlei Garantie- oder Gewährleistungsansprüche.
Für mich klingt das aber, als wärst Du arglistig getäuscht worden. Setze Dich wenn es geht mit einem anwalt zusammen. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, gibt es auch eine ganz gute Seite dafür, wo Deine Fragen aber Geld kosten (dann jedoch von einem Anwalt beantwortet werden - daher frage in dem Fall GENAU nach, was Du tun kannst/musst, welche Fristen einzuhalten sind etc.)
Ich habe damit ganz gute Erfahrungen gemacht, wenn ich mal nicht meine Rechtsschutzversicherung belästigen möchte **lach
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Thommy123tv ja, kannst klagen und solltest recht bekommen. er muss dich darauf hinweisen, er darf nicht die katze im sack verkaufen.
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