christiane05 am 12.05.2009 um 21:41 Uhr
Hallo
Hab einen neuen Job angefangen und beim Amt ein Auto für 1500€ bekommen! Nun wurde mir aber nach 2 Wochen gekündigt wegen schlechter Auftragslage.
Was passiert nun mit dem Auto? Will das Amt das Geld wieder haben?

>>> und beim Amt ein Auto für 1500€ bekommen
Halte ich für ein Gerücht. Das Amt muss erst noch eingerichtet werden.
Dachte immer, die vermitteln Jobs und nicht Autos...Kein Wunder, dass die mit der Antragsbearbeitung nicht hinterher kommen...

Frag mal hier, die haben echt Ahnung und beantworten solche fragen ganz kompetent

die kündigung hast du ja nicht zu verantworten, also würde ich sagen nein. aber die arge macht oft, was sie will. frag einfach nach

wie auto vom amt??? ein glück bin ich von deutschland weg,kopfschüttel....

Mann bekommt vom Arbeitsamt, als Sonderzahlung zur Unterstützung, 1500€ für ein Auto, wenn dies erforderlich ist. Um halt zur Arbeit zu gelangen. Nun ist die Frage ob sie dies wieder haben wollen weil man ja nun 2 Wochen nur gearbeitet hat.
Da steht nix vom zurückgeben oder anderes wie lange mann Arbeiten muss. Halt nur, dass das Amt bis zu 1500€ übernimmt.
Stehen da irgendwelche Pargrafen drin? § X SGB Y?
Könnte es sich viell.um ein zinsloses Darlehen handeln? Also unsere Ämter sind nicht helle, aber dass sie dir 1500€ für's Auto zuschießen, kann und will ich nicht glauben. Morgen melde ich mich auch Hartz4!
Ist kein Darlehen sondern ein Zuschuß oder Sonderzahlung ohne was zurückzuzahlen. Früher gab es ein Darlehen bis zu 2500€
Na da hast du dir doch die Frage selbst beantwortet.
Ja aber nun bin ich ja gekündigt und ich kann mir nicht vorstellen das mir das Amt für 2 Wochen Arbeit ein Autobezahlen.
Du beantwortest ja die Frage nach Paragrafen nicht, die einen Hinweis geben könnten.
Da steht nur was von Bedingungen bzw. Auflagen ( §32 Abs 2 Nr. 2 und Nr. 4 des SGB X) aber ich werde aus diesen § nicht schlau.
Viell.sollte man das im Internet mal nachgooglen?
http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43305.htm
Sorry, aber das wird hier nichts.
Frag bitte in dem elo-Forum. Vielleicht kannst du da auch den Schriebs hochladen, damit ihn sich dort einer anschauen kann.
Oder frag ganz einfach den zuständigen Sachbearbeiter.