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Auto Versicherungsschutz

Frage von sedido sedido

Mein Stiefvater ist vor 4 Wochen gestorben. Darf ich Auto nutzen, es ist noch auf sein Name angemeldet, besteht versicherungsschutz wenn ich damit fahre?

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Antworten (2)

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    Antwort von carleone carleone

    Wenn die Versicherungsbeiträge bezahlt wurden und Vers-Schutz besteht, kannst Du das.

    Es sei denn, er ist als Einzelfahrer eingetragen. Kannst dann zwar damit fahren, könnte aber im Schadensfall Probleme bereiten.

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    Antwort von FilmFilm FilmFilm

    Das kommt auf den Versicherungsvertrag an, normal ist ja jetzt wo der Versicherungsnehmer nicht mehr lebt, die Versicherung hinfällig. Ich würde auf jeden Fall zur Versicherung gehen und den Umstand schildern.

    Kommentar von carleone carleonecarleone

    nicht mehr lebt, die Versicherung hinfällig

    Stimmt nicht. Fahrzeug ist ja nicht abgemeldet.

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    Aber der Besitzer und Versicherungsnehmer ist doch tot !?

    Kommentar von Andice AndiceAndice

    Das Fahrzeug kann aber trotzdem noch andere schädigen, auch wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr lebt.

    Der Versicherungsschutz läuft also weiter und endet erst, wenn das Kfz abgemeldet wird.

    Ob, der Fragesteller mit dem Fahrzeug fahren darf, hängt von der Vertragskonstellation ab. Das sollte man also mit dem Versicherer klären.

    Bzgl. Ummeldung des Fahrzeugs hilft das Straßenverkehrsamt.

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