Mein Stiefvater ist vor 4 Wochen gestorben. Darf ich Auto nutzen, es ist noch auf sein Name angemeldet, besteht versicherungsschutz wenn ich damit fahre?
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Auto Versicherungsschutz
Frage von
sedido
Antworten (2)
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1Antwort von
carleonecarleone
Wenn die Versicherungsbeiträge bezahlt wurden und Vers-Schutz besteht, kannst Du das.
Es sei denn, er ist als Einzelfahrer eingetragen. Kannst dann zwar damit fahren, könnte aber im Schadensfall Probleme bereiten.
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1Antwort von
FilmFilmFilmFilm
Das kommt auf den Versicherungsvertrag an, normal ist ja jetzt wo der Versicherungsnehmer nicht mehr lebt, die Versicherung hinfällig. Ich würde auf jeden Fall zur Versicherung gehen und den Umstand schildern.
Diese Frage
nicht mehr lebt, die Versicherung hinfällig
Stimmt nicht. Fahrzeug ist ja nicht abgemeldet.
Aber der Besitzer und Versicherungsnehmer ist doch tot !?
Das Fahrzeug kann aber trotzdem noch andere schädigen, auch wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr lebt.
Der Versicherungsschutz läuft also weiter und endet erst, wenn das Kfz abgemeldet wird.
Ob, der Fragesteller mit dem Fahrzeug fahren darf, hängt von der Vertragskonstellation ab. Das sollte man also mit dem Versicherer klären.
Bzgl. Ummeldung des Fahrzeugs hilft das Straßenverkehrsamt.