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auto-versicherung, wann bezahlen?

Frage von iciwiner iciwiner

wenn ich mir jetzt ein auto kaufe, dann muss ich die steuern/haftpflicht ja sofort für das jahr 2012 bezahlen wann rechnet die versicherung denn im normalfall dann für 2013 ab? gehen die ende 2012 hin und wollen dafür geld oder erst ende 2013?

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Antworten (5)

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    Antwort von GenLeutnant GenLeutnant

    Immer zum Anfang des Jahres für das laufende Jahr.

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    Antwort von zsuzsi14 zsuzsi14

    der Tag der Zulassung ist auch der Beginn der Versicherung und der Steuer..

    Die Steuer musst Du ja für ein Jahr zahlen, wenn Du also Dein Auto morgen zulassen würdest, ist die Steuer jedes Jahr am 17.02. fällig.

    Bei der Versicherung kommt es darauf an, wann die Hauptfälligkeit ist. Also wie bei der Steuer immer der 17.02. jeden Jahres. Bei der Versicherung kommt es jetzt darauf an, wie Du bezahlst, also 1/4., 1/2. oder jährlich.

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    Antwort von Versichfachwirt Versichfachwirt

    Bei der Kfz-Versicherung ist die Besonderheit, dass die Hauptfälligkeit meist der 01.01. ist. Bei Gesellschaften, wo das nicht der Fall ist, ist die Fällikeit dann das Zulassungsdatum.

    Zahlen kannst Du, wie schon beschrieben, monaltich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus.

    Ratenzahlungszuschläge gibt es rechtlich streng genommen zwar nicht mehr, aber dafür gibt es so Art Nachlass, wenn Du jährlich zahlst, was letzlich auf das Gleiche hinausläuft.

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    Antwort von Midgarden Midgarden

    Bei der Versicherung kannst Du zwischen 1/4jährlicher und jährlicher Zahlung wählen - erstere ist unterm Strich etwas teurer

    Und den Beitrag wollen sie immer zum Ende des laufenden Versicherungszeitraumes, also eines Jahres - die nächste Rate wäre (wenn Du am 1.2. angefangen hättest) dann am 30.1. des Folgejahres fällig

    Kommentar von siola55 siola55siola55

    Falsch! Der Versicherungsbeitrag ist grundsätzlich im Voraus zu bezahlen! Also bei 1/4-jährlicher zahlweise jeweils zum 1.1. / 1.4. / 1.7. / 1.10, bei 1/2-jährlicher zw jeweils zum 1.1. und zum 1.7. jeden Jahres.

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Quatsch mit Soße!

    Richtig ist lediglich die Vorauszahlung, aber der Zahlungstermin richtet sich nicht nach dem Kalender, sondern dem Verischerungsbeginn

    Versicherungsjahr ist nicht das Kalenderjahr, sondern vom Beginn der Versicherung an wird gezählt!!!

    Kommentar von Treiber12 Treiber12

    Vielleicht ist das bei deiner Versicherung so. Bei den meisten Kfz.-Versicherungen ist das Versicherungsjahr an das Kalenderjahr angepasst. So zahltst du den Erstbeitrag ab Zulassung, die Folgebeiträge dann immer zu Monats-/Quartals-/Halbjahres- oder Jahreswechsel (je nach Zahlungsweise).

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Also ich habe für 3 Fahrzeuge Versicherungen bei 3 unterschiedlichen, großen Versicherern und alle 3 haben die gleichen Modalitäten. Und monatliche Raten bieten die gar nicht an - nur Quartal, halbjählich und jährlich

    Und das Versicherungsjahr als Zahlungsjahr habe ich bei Hausrat, Rechtschutz, Lebensversicherung, Brandkasse und und und

    Vielleicht ist es doch eher bei Deiner Versicherung so "speziell" ;-)

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Vielleicht ist es doch eher bei Deiner Versicherung so "speziell" ;-)

    Eher bei Deiner.

    Die meisten Kfz-Versicherungen beginnt das "neue" Versicherungsjahr ab dem 01.01., völlig unabhängig wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
    Also bei Vertragsabschluss im Septemper, wird ab 01.01 eine neue Jahresrechnung erstellt, danach richtet sich auch die Einstufung der SF-Klassen.

    Und das Versicherungsjahr als Zahlungsjahr habe ich bei Hausrat, Rechtschutz, Lebensversicherung, Brandkasse und und und

    Hier ist aber gerade die Rede von der Kfz-Versicherung, und da beginnt im Regelfall das Versicherungsjahr am 01.01, es gibt zwar auch Ausnahmen, dies ist aber nicht die Regel.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das Versicherungsjahr wird sinnvoller Weise immer mit der Hauptfälligkeit 1. Januar abgeschlossen. Dadurch wird die Neueinstufung der Rabattklasse immer zum 1. Januar mit dem neuen Versicherungsjahr fällig.

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    Antwort von Fincher Fincher

    Das liegt dran was Du mit der Versicherung vereinbarst. Du kannst monatliche Zahlung vereinbaren oder halbjährlich oder jährlich. Also brauchst du auf keinen Fall die gesamte Summe auf einen Schlag zu bezahlen. Such dir einfach mal eine Versicherung raus und frag, welcher Zahlungsrhythmus möglich ist und dann werden die Dir Deine Möglichkeiten schon aufzeigen. Der Vorteil bei sofortiger Zahlung in einer Summe ist in den meisten Fällen ein kleiner Rabatt.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    das ist so leider fast alles Käse.

    Kommentar von siola55 siola55siola55

    Rabatt gibt es nicht! Die jährliche Zahlung der Prämie ist Standard. Wünscht man eine andere zahlweise dann kostet dies einen Aufschlag von ca 3% (bei vierteljährlicher zahlweise) bis ca 5% bei halbjährlicher zahlweise!

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