hallo
ich lebe in Berlin und mein vater in Frankfurt... kann ich die Versicherung trotzdem über meinem vater machen?
mfg

Ja habe ich auch getan obwohl mein Vater an einem anderen Ort wohnt ich wurde dann als Halterin eingetragen und er ist nur der Versicherungsnehmer
könntest du mir erklären wie das gehtß wenn ich jetzt auto kaufe muss ich dann die Papiere zu der versicherung faxen? oder muss das mein vater machen?
Lole1987 am 3. Februar 2009 11:34 also mein vater hat das mit den daten alles alleine gemacht gib ihm alles durch also die daten vom auto und so und die versicherung schickt ihm dann die Papiere, die er dir dann per post zusenden kann
gamasche am 3. Februar 2009 11:35 Deckung von der Versicherung des Vaters anfordern mit Dir als Halter und bei der Zulassung des Autos einreichen. Machen aber nicht alle Versicherungen, dass der VN nicht der Halter zu sein braucht.
Lole1987 am 3. Februar 2009 11:42 Also bei mir klappt das ohne probleme und wenn man fragen hat kann man auch einfach selber bei der gewünschten versicherung sich informieren

beim meiner Nachberin wohnt der Sohn in HH und hat es auch über sie versichert hat aber Kennzeichen von hier
thomas37 am 3. Februar 2009 11:34 natürlich haben wir auch habe nicht dranngedacht

Wenn das Auto als Zweitwagen Deines Vaters angemeldet ist, geht das sehr gut! Allerdings musste Dich dann als Wessi outen, mit Deinem Wessi-Nummernschild... ;)
Man kann die billigere Versicherungsklasse uebrigens nach ein paar Jahren auf einen selbst uebertragen lassen - jedenfalls ging das vor Jahren (besser bei der Versicherung erfragen)
hi omeriko
du must dir von der versicherung bzw. dein vater eine EVB elektronische Versicherungs Bestätigung holen, diese kannst auch per SMS auf dein Handy bekommen, diese brauchst du auch für die Zulassungsstelle!
Bei manchen Versicherung kostet dass wenig Zuschlage wenn du fährst bei manchen zahlst viel mehr aufgrund von dem Beitragszuschlag für abweichender halter (des fahrzeugs) und fahrer, VN entweder du selbst fängst als fahranfänger an oder als zweitwagen bei deinem vater! dein vater kann dir die prozente übertragen, allerdings ist hier zu beachten dass du erst die jahre übertragen bekommst ab deinem führerscheindatum und die sonderregelung des zweitwagens entfällt dann auch d.h. wenn mit SF2 eingestuft wirst bei deinem vater dann bekommst nicht sf2 übertragen weil das eine sondereinstufung ist!!!!
Er kann dein Auto als Zweitwagen anmelden, dann wird es für dich sehr günstig. Tarife kannst du unter http://www.topkfzversicherung.de vergleichen.