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Auto versichern zum 2.

Frage von cat64k cat64k

Hi nochmal. Wie lange hat man zeit den Versicherungsvertrag im Detail abzuschließen, nachdem man das Auto zugelassen hat.

die elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB), mit der man das auto angemeldet hat, habe ich mir bereits über die Telefonhotline besorgt.

Mein Versicherungsvertreter ist diese woche leider im Urlaub und ich ab heute dann auch.

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Antworten (5)

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    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Meist erinnern die Versicherer an die Antragsaufnahme oder senden Dir ein entsprechendes Formular zu, wenn ihnen nicht innerhalb 4 bis 6 Wochen der Antrag vorliegt. Achtung: Kaskodeckung besteht erst ab Antragstellung oder ab Einholen einer vorläufigen Deckungszusage für Kasko. Wenn Du also nur eine Haftpflichtdeckung wünschst, kannst Du erstmal stressfrei den Urlaub antreten und danach die Formalitäten erledigen. Willst Du auch Kaskoschutz, mußt Du noch schnell aktiv werden und anrufen...

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Du hast normalerweise 14 Tage vorläufigen Schutz. Wenn du der Gesellschaft mitteilst, dass der Vermittler nicht zu erreichen ist, verlängert diese den vorläufigen Schutz.

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    Antwort von SoSchro87 SoSchro87

    Also bei mir war es auch so. Mein Versicherungsvertreter meines Vertrauens ging in den Urlaub, als ich das Auto angemeldet habe.

    So weit ich weis hast du 4 Wochen Zeit einen genauen Antrag abzugeben. Also meiner war 3 Wochen im Urlaub und ich hab erst in der 4ten Woche nach Anmeldung des Kfz die Details an die Versicherung gesendet.

    Wg. einer Woche brauchst du dir keine Sorgen machen. Soweit ich weis, kündigen die dich auch nicht gleich, sondern rufen dich erst einmal an und sagen, dass du doch bitte alle Daten durch geben sollst.

    Du musst aber beachten, dass du bis zum kompletten Abschlusses des Vertrages NUR MIT DEM HAFTPFLICHTSCHUTZ fährst.

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    Antwort von Werther Werther

    Garnicht. Du kannst das KFZ nur mit einer Versicherungskarte anmelden, die bestätigt dass Du / Dein KFZ versichert ist. Sonst wird das mit der Anmeldung nüscht.

    Kommentar von cat64k cat64kcat64k

    es gibt keine versicherungskarten mehr.

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    Antwort von rovercraft rovercraft

    wenn du die eVB hast, brauchts du den versicherungsvertreter nicht mehr, du kannst dein auto dann zulassen. inzwischen ist es so, dass die zulassungsstelle mit dieser eVB arbeitet, sie gilt als bestätigung einer abgeschlossenen versicherung. wann du dass vorhenmen möchtest/kannst, bleibt es dir überlassen, die eVB ist ein jahr lang gültig. bei der zulassungstelle halt diese eVB nennen, es muss kein amtliches papier sein, die geben diese nummer in den coputer ein und das wars..

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