Hallo, bin etwas ratlos... habe ca vor 2 Monaten mein Auto an einen Freund verliehen...dabei ist ihm folgender Unfall passiert: das Garagentor ist ihm beim auspacken aus der Garage, auf das Autodach gefallen, bzw gerollt, es handelt sich hier um ein mechanisches Rolltor...mein Freund wohnt zur Miete und hat diese Garage zur Wohnung mitgemietet... Die Frage ist, wer haftet für den Schaden, denn jeder zieht sich der Verantwortung. Danke im Vorraus für hilfreiche Infos.
Auto verliehen und beschädigt vom Garagenetor, wer kommt für den Schaden auf ???
Antworten (8)
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Automatik1Automatik1
Zusätzlich zu den richtigen Kommentaren der anderen Teilnehmer wäre noch anzumerken, dass 2 Monate eine sehr sehr lange Zeit sind. Wenn der Fall nicht bereits bei der Versicherung gemeldet wurde und zwar zeitnah, zahlt keiner was und es bleibt Fahrlässigkeit über.
Bei harter Vorgehensweise deinerseits wäre Dein Freund zahlfällig, was er es ist, sogar Verschleierung läßt sich unterstellen, wenn er es Dir 2 Monate lang nicht gesagt hat warst Du fahrlässig und Deine Versicherung wird abwinken.
Eine spannende Frage wäre, wer das Tor geöffnet hat. Dein Freund oder eine andere Person. Hat eine andere Person das Tor evtl. nicht korrekt bzw. fahrlässig geöffnet.
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3Antwort von
FlitzpiepjeFlitzpiepje
Den Schaden an Deinem Auto wird Dir der Besitzer der Garage bezahlen müssen(der Vermieter). Ansonsten muss Dein Freund Dir gegenüber privat bezahlen, da Du ihm ja den Wagen ausgeliehen hast. Es gibt einige Privathaftpflichtversicherungen, die diesen Schaden auch abdecken würden, die müsste Dein Freund aber dann auch haben.
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2Antwort von
rolbrawurolbrawu
Der Verursacher des Schadens, in diesem Fall also Dein Freund. Sollte aber das Garagentor defekt gewesen sein, haftet der Vermieter. Aber Du musst Dich an Deinen Freund halten.
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1Antwort von
understeeringundersteering
Die Fahrlässigkeit Deines Freundes, das Garagentor richtig zu sichern beim Ausparken, machen ihn eindeutig zum Schuldigen.
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steini1steini1
Du musst dich nur an deinen Freund wenden . Er hat das Auto geborgt und von ihm willst du es wieder in einem ordentlichen Zustand zurück haben .
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norbi22norbi22
ich denke mal die Haftpflicht des Vermieters wenn dein Kumpel nichts falsch gemacht hat am Tor.
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rovercraftrovercraft
wenn er eine hat, seine haftpflichtversicheriung, sonst muss du ihn verklagen...
Hallo, danke für die Antwort...habe erst jetzt wieder reingelesen... werde den Fall wohl verloren haben, weil der Freund, der mir den Schaden angetan hat, weder seine Versicherung, noch die Vermieterin zahlen wollen...ich hätte es nach anderer Info über einen Anwalt laufen lassen sollen, aber der Freund kann dann nur den Finger heben und es wäre in einer Schlammschlacht geendet... wollte es meiner Versicherung als Vollkaskoschaden melden, das mein Freund ein Unfall passiert ist...aber jetzt denke ich nach deinem Rat das es zu spät ist oder habe ich noch ne andere möglichkeit, bin echt verzweifelt, ... Danke