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Auto verkauft...Geld zurück?

Frage von Sukru Sukru

Liebe Community folgendes Problem,

Mein Bruder hatte vor 2 Monaten sein Auto ( Ein sehr alter Renault ) an einen Freund verkauft. Er selber hat es für 350 € bekommen UND DAS AUTO IST NATÜRLICH TOP IN ORDNUNG GEWESEN. Nun ja da er ein anderes Auto dazu gekauft hat, war er der Meinung den Renault zu verkaufen, denn er hatte ja jetzt den Neuen.

Nun ja der Freund, der das Geld auch schon dirket gegeben hatte, fuhr das Auto auch mal kurz um ein '' GEFÜHL '' schonmal zu bekommen wie sein '' Neues '' Auto ist und meinte er hole das Auto in einem Monat ab. Aus einem Monat wurden aber 2 lange Monate wo das Auto einfach mal da stand.

Vorgestern hat er endlich mal das ding abgeholt und war tanken.

Jetzt aber: Das Auto fuhr nur 3 KM und blieb auf einmal ganz stehen. Er kam heulend zu MIR an, da mein kleiner Bruder nicht da war. Jetzt möchte er sein Geld wieder haben, obwohl es ja seine Schuld war. Er meint beim Atuo geht garnichts mehr, noch nicht mal Motor geräusche kommen.

Mein Vater jedoch meint es hätte was mit der Elekztizität zu tun.

Aufjedenfall regt mich das voll auf, da der dumme Junge ja selber schuld ist und es nicht abgeholt hat. Vorher funktionierte alles problemlos nun kam er aufeinmal mit 1000 Problemen an und meint , bei dem Auto ist nichts mehr zu retten und eine Reperatur wäre zu teuer für dieses Auto.

Was ist denn jetzt richtig? muss ich Ihm das Geld zurück geben oder nicht?

Danke und sorry ist viel zu lesen.

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gerwitt gerwitt

    Bist du der Vertragspartner? - Wenn nicht, dann brauchst du sowieso das Geld nicht zurück geben. - Wenn deinen Bruder das Auto gehörte und er auch das Geld bekommen hat, dann muss sich der Freund an ihn wenden und nicht an dich!

    Die Frage ist, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist? - Wenn kein schriflticher Vertrag vorliegt, dann kann ein Vertrag auch mündlich oder durch 'schlüssiges Handeln' zustande kommen.

    Als schlüssiges Handeln gilt, wenn ein Vertragsvereinbarung geschlossen wurde und der Vertrag Zug um Zug erfüllt wurde, also

    1. der Vertragsgegenstand übergeben und
    2. der Kaufpreis ausgehändigt wurde.

    Für Gebrauchwagenkäufe zwischen privat und privat gelten nicht so strenge Gewährleistungspflichten wie bei gewerblichen (Ver-)Käufen.

    Nötigenfalls würde ich bei einem Anwalt eine Rechtsberatung einholen.

    Kommentar von r0x726f6f74 r0x726f6f74r0x726f6f74

    denke da ist der anwalt teuerer als das auto ^^ je nachdem was er macht

    Kommentar von gerwitt gerwittgerwitt

    Das muss man natürlich abwägen!

    Aber: wenn man rechtschutzversichert ist, dann übernimmt meist die Versicherung diese Rechtsberatung. - Vorher dazu aber das Okay der Versicherung einholen, bevor man die Rechtsberatung durchführen lässt!

  • 2
    Antwort von helrich helrich

    UND DAS AUTO IST NATÜRLICH TOP IN ORDNUNG GEWESEN....

    Mein Vater jedoch meint es hätte was mit der Elekztizität zu tun......

    Aufjedenfall regt mich das voll auf, da der dumme Junge ja selber schuld ist und es nicht abgeholt hat......

    Was denn? Taugt ein verkauftes Auto Deines Bruders nur was für 4 Wochen? Deine Ausführungen widersprechen sich ein wenig. Und wie Du den Käufer titulierst, ist ja wohl alles andere als in Ordnung, nach dem Motto: "Hauptsache, die Schrottkarre los geworden, soll der Dumme doch sehen, wie er damit fertig wird" Denn genau diesen Eindruck macht Deine Schilderung auf mich. Ein Fahrzeug, das TOP in Ordnung ist, bleibt nicht einfach so stehen.

    Kommentar von Sukru SukruSukru

    ja das auto war 2monate da und der hats einfach nicht abgeholt. Ich war doch selber zeuge, wie gut das Auto war.

    Wir haben dem Immerwieder gesagt er solle es abholen aber er hätte keine Zeit gehabt...In 2 Monaten keine Zeit das auto mal für 10 minuten abzuholen´?

  • 2
    Antwort von CharlesWaldorf CharlesWaldorf

    Du willst uns jetzt weiß machen, daß ein Auto, welches „völlig in Ordnung“ war, nach 3 Monaten Standzeit stehen bleibt und keinen Mucks mehr von sich gibt?

    Sei froh wenn man den Verkäufer des Schrotthaufens nicht noch wegen Betruges belangt. Nehmt die Karre zurück, legt noch mal 100 Eus drauf und gebt ihn in die Autoverwertung. Dann habt Ihr die Menschheit von dem Gefahrenherd befreit und noch ein gutes Werk getan.

  • 1
    Antwort von amigo06 amigo06

    Also ich bezweifle mal, das wenn das Auto schon nach 3km den Löffel abgibt, jeder Richter nur dem Verkäufer Recht gibt. Zum weiteren läßt sich schon einiges erahnen, wenn das Auto nur vom stehen schon kaputt geht.

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    batterie tot ?? 15-28 € bei tip

    gruss mike

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    Antwort von blablub7 blablub7

    Abgesehen von der rechtlichen Seite (die ja schon zur Genüge hier erklärt wurde), sollte man sich unter FREUNDEN doch einigen können, vor Allem wenn es um so kleine Beträge <350 € geht!

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    Antwort von Luardya Luardya

    Neiin. Zu dieser Zeit war es bereits sein Eigentum und er trug die Verantwortung (:

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    Antwort von mig112 mig112

    Na, wenn 60 EUR für eine neue Batterie zu teuer für die Schleuder sind, dann ist euch gar nicht mehr zu helfen!

    Übrigens hat Baban völlig recht!

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    Antwort von r0x726f6f74 r0x726f6f74

    naja es ist doch ein gültige kaufvertrag von privatpesonen. auch mündlich geschlossen gilt er v.a. wenn ein zeuge dabei ist (vermutlich du) guck ins BGB da dürfte das genau drinnen stehen. wie es mit privater garantie, ... ist, ob die explizit ausgeschlossen werden muss.

    wiederrufsrecht, ... gibts meiner meinung nach nicht in diesem fall. sprich dein bruder freut sich übers geld und der freund hat pech. vll ist einfach nur die batterie leer, da er so lang gestanden ist und nicht richtig geladen wird ... mess mal die spannung, vll lässt sich es leicht beheben, in dem man sie einfach wieder aufläd

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    Antwort von key112 key112

    ein klares nein da es sich ja um einen privat kauf handelte musst du nichts erstatten wen es nachweiss bar ist das der PKW top wa und alleine durch den stand kaputt ging aber du den PKW geschützt hast unterbau plane carport usw ist es nicht mehr deine sache

    da muss sich der käufer selbst drumm kümmern

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    Antwort von caro1964 caro1964

    ich würd erst mal gucken, ob er den richtigen sprit getankt hat. wenn nicht ist er selber schuld und bekommt kein geld zurück.

    Kommentar von Sukru SukruSukru

    ja er meinte er habe richtig getankt

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    Antwort von Sukru Sukru

    axh ja schriftlich gab es eben keinen Vertrag, da wie das auto sozusagen ja IHM also den Freund übergeben haben.

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