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Auto verkauft will aber zurück geben,??!!

Frage von rtaaan rtaaan

hallo ich habe fast 2 wochen mein auto verkauft. der sagt mir nun er will es mir zurück geben,da er einen Unfall hat vorne , wovon ich selbst nichts weiß. ich hatte das auto vor 7 monaten von einem Händler gekauft gehabt. Im kaufvertrag steht unfallfrei gekauft wie gesehen.

die Kaufabwicklung geschah von privat zu privat.!

wer ist im Recht?

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Antworten (16)

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    Antwort von Ruedi Ruedi

    Entsprechend dessen, was Du geschildert hast: Sofern das Auto unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft wurde - dazu reicht die Klausel "gekauft wie gesehen" grundsätzlich nicht aus - und das Wort "unfallfrei" nicht als Garantie zu werten ist, kann der Käufer das Fahrzeug nicht zurückgeben.

    Anderfalls muss geklärt werden, ob der Unfallschaden derart bedeutend war, dass er einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt. Sollte dies der Fall sein, hätte der Käufer zumindest das Anrecht auf eine Preisminderung und auf Schadensersatz.

    In seltenen Fällen hat der Käufer zunächst nur einen Anspruch auf Nachbesserung in Form von Neulieferung. Das hängt aber von den Umständen des Einzelfalles ab.

    Und um den Halbwissenden zuvor zu kommen: Eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung käme nur in Frage, wenn man Dir nachweisen könnte, dass Du über den Unfall Bescheid wusstest.

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    wenn Unfallfrei steht,und es hatte einen Unfall,selbst wenn Du davon nichts weiss,kann er zurücktreten wegen Täuschung,

    Kommentar von kieljo kieljokieljo

    So einfach wie Du es schreibst ist es nicht. Siehe auch @Ruedi

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    Antwort von davo555 davo555

    ICH SAGE NUR KAUFVERTRAG!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Du hast eine Eigenschaft unfallfrei zugesichert, also hat der Käufer recht, wenn das Fahrzeug wirklich einen Unfallschaden gehabt hat.

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    da hast du gegenüber dem käufer schlechte karten. allerdings kannst du das fahrzeug auch an den händler wieder zurückgeben, da er dich getäuscht hat.

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    Antwort von AALFI AALFI

    Wenn im Kaufvertrag gekauft wie gesehen steht und der Händler Dir Unfallfreiheit bescheinigt hatte wird er den Wagen behalten müssen. Ansonsten bei Rückabwicklung ist gegenseitiger Nutzen zurück zu erstatten. Pro gefahrenen KM 0,40 ct :-)))

    Kommentar von fleppenweg fleppenwegfleppenweg

    der käufer hatt nicht von dem Hänler gekauft,er hatt die Ansprüche gegen den Verkäufer,und unwissenheit schützt nicht vor Strafe,er hätte nicht unfallfrei in den Vertrag schreiben dürfen,selbst wenn er davon keine Kenntnis hatte

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Was das Verhältnis Käufer-Verkäufer anbelangt hast Du Recht. Aber was die testierte Unfallfreiheit angeht, kommt es auf den Einzelfall an.

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    Antwort von jochi1985 jochi1985

    Bei Privatverkauf gilt keine Gewährleistung. Wichtig ist nur, dass du ihm nichts verschwiegen hast, als er danach fragte. Das wäre dann Betrug. Wenn er nicht nach etwaigen Schäden gefragt hat und du auch nichts Gegenteiliges behauptet hast, bist du aus dem Schneider. Andernfalls gib ihm die Kohle zurück, denn dann hast du ihn beschissen. Wenn du aber selbst nicht von dem Schaden wusstest, kannst du die Schuld zurückweisen. Dann muss der Händler dafür aufkommen. Mein Tipp: Fahrt zusammen zum Händler. Zu zweit seid ihr stärker.

    Kommentar von AALFI AALFIAALFI

    Wenn es einen Kaufvertrag gibt glaubt der Richter genau dem Kaufvertrag. Bei mündlicher Absprache muss bewiesen sein das es so war. (Zeugen) Ohne Beweis keine Absprache.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    unfallschäden muss man auch ungefragt angeben, alles andere gilt als arglistige täuschung.

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Diese Antworten hier sind sowas von falsch, das graust doch ‘ne Sau!

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    Antwort von sternchen31280 sternchen31280

    wenn du ein reines Gewissen hast und es selbst so gekauft hast und auch kein Unfall damit hattest würde ich sagen das du im Recht bist. Will er das Fahrzeug zurück geben oder hat er auch gefragt ob du ihm von dem Kaufpreis noch was zurück geben sollst ? Habe schon oft gehört das es eine Masche ist damit die Leute noch mal profit draus schlagen wollen

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    Antwort von moosmutzelchen moosmutzelchen

    Wenn er nachweisen kann, dass das Fahrzeug einen Unfall hattem, musst du den Kauf rückabwickeln.
    Anschließend kannste zum Händler gehen und es dort ebenfalls zurückgeben.

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    Antwort von MaF2111 MaF2111

    Du kannst das Fahrzeug bei dem Verkäufer wo du es her hast auch noch reklamieren...das geht 12 Monate.

    Ich würde mir mal belegen lassen wie der Käufer darauf kommt, dass das Fahrzeug einen Schaden hat... war er in der Werkstatt, hat er selbst "entdeckt" usw.

    Wenn er einen Schaden tatsächlich hatte...hm ich weiß nicht, ich glaube dann musst du ihn zurück nehmen, aber das würde ich auf jeden Fall mit einem Anwalt abklären.

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    Antwort von schlaubert schlaubert

    Dein Käufer ist im Recht wenn Du keinen Unfall angegeben hast.Du kannst dann den Händler von dem Du das Auto gekauft hast verklagen.Nimm den Wagen zurück,Du verlierst jeden Rechtsstreit.

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    Antwort von fiatvwmb fiatvwmb

    Zeig Dich hilfsbereit und geh zusammen mit Deinem Käufer zu dem Händler. Denn der müsste es ja auch von Dir zurück nehmen. Vielleicht kann man dort ja eine Lösung finden

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    Antwort von binpleite binpleite

    Du bist im Recht. Gib ihm deinen Kaufvertrag den du mit dem Händler gemacht hast. Oder: Nimm das Auto zurück, geh zum Händler und lass den Kaufvertrag rückabwickeln. Vorausgesetzt du kannst beweisen das es ein Unfallwagen ist. Ich denke da machst du das beste Geschäft.

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    Antwort von rabenfresser rabenfresser

    nicht zurücknehmen, auf keinen Fall, Du bist im Recht

    Kommentar von stesta stesta

    NEIN

    Kommentar von schlaubert schlaubertschlaubert

    Totaler Unsinn !

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    Antwort von Rehbilein Rehbilein

    Er muß dir beweisen das du ihm einen Unfallwagen verkauft hast.

    Kann er das nicht, mach dir keine Gedanken.

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    Antwort von stesta stesta

    er hat das Recht es sei denn ihr habt es im Kaufvertrag festgehalten das es KEINERLEI Garantie gibt.

    ist lt. gesetz so auch bei privat privat muss man garantie geben wenn mans nicht ausschließt

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    "Garantie" und fehlerhafte Angaben über das Kfz sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Garantie, sondern nur Gewährleistung!

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Wie man das Kind nennt, ist doch überhaupt nicht relevant - was soll der Klugschiss also?!

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