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Auto verkauft wie melde ich es um ?

Frage von LRWoitke LRWoitke

Hey leute will mein auto verkaufen, käufer möchte jetzt wissen wie wir vorgehen also ich will so günstig wie möglich das auto umelden auf ihn, oder überschreiben keine ahnung wie ich das jetzt anstellen soll ich könnte es ja abmelden und er wieder anmelden aber das ist zu teuer meint er... schlagt mir bitte den günstigsten weg vor

danke im voraus

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Antworten (10)

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    Antwort von randy2201 randy2201

    kannst auto zugelassen übergeben, im vertrag frist zur ummeldung setzen und den kaufvertrag an deine versicherung faxen. ist sicher, hab ich auch schon gemacht.

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    Antwort von Rasthaus01 Rasthaus01

    Hallo.Du willst am falschen Ende sparen. Eine Abmeldung kostet ca. 20€. Würde schon aus Rechtssicherheit auf eine Abmeldung bestehen. Bei der Anmeldung muss der neue Käufer aber AU und TÜV von denem Auto vorlegen, da nur dadurch die vorherige TÜV-Abnahme nachgewiesen werden kann. Gruß Hubert

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    Antwort von vanbick vanbick

    um und abmelden is quatsch, du verkaufst ihm dein auto, er fährt mit dem kaufvertrag und den anderne auto Papieren zur zulassungsstelle und er meldet es um basta.

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    Antwort von Prinz67 Prinz67

    Du musst mit dem Kaufvertrag zum Verkehrsamt und das Fahrzeug abmelden. Der Käufer muss es dann wieder anmelden! Bei den ADAC-aufverträgen sind immer schon solche Mitteilungskarten dran. Mitteilung an Deine Versicherung nicht vergessen!

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    Kaufvertrag ist für Ummeldung überflüssig,der braucht nur Zulassung und KFZ Brief

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    Antwort von romar1581 romar1581

    Was erzählt der dir für einen Scheiß! Um es auf deutsch zu sagen.

    Er muß zur Zulassungsstelle und das Auto auf seinen Namen ummelden. Das ist seine , und ausschließlich seine, Pflicht. Ihm gehört ja dann das Auto. Wie man das macht, soll er gefälligst selbst bei der Zulassungsstelle rausfinden.

    Du informierst die Zulassungsstelle und deine bisherige Versicherung mit einer Kopie des Kaufvertrages vom Verkauf. Zu mehr bist du nicht verpflichtet.

    Kommentar von Prinz67 Prinz67Prinz67

    Hast ja recht! ;-)

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Man macht eine Veräußerungsanzeige bei seiner Versicherung, und beim Verkehrsamt. Das ist meist eine vorgedruckte Karte (im Internet downloadbar) die unterschreiben beide.

    Der Käufer meldet das Fahrzeug dann bei der Zulassungsstelle um.

    Er muss natürlich vorher eine Deckungskarte seiner Versicherung haben.

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    Antwort von tourero tourero

    Also oft läuft das so, daß sich der Käufer im Kaufvertrag verpflichtet, den Wagen innerhalb von 3 Werktagen umzumelden. In den Verträgen steht auch, daß er für sämtliche Schäden incl. Folgeschäden aufkommt, falls er in der Zeit einen Unfall baut... (Der Wagen ist ja noch auf Dich zugelassen und versichert!)

    Wenn Dir das zu unsicher ist, geh einfach mit ihm zusammen zur Zulassungsbehörde!

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    Antwort von PoisonLily PoisonLily

    Geht doch zusammen zur Zulassungsstelle.

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    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag festhalten. Käufer fährt zur Zulasungsstelle und läßt es umschreiben. Nicht ganz gefahrlos, aber so gehts wohl am günstigsten.

    Kommentar von fleppenweg fleppenwegfleppenweg

    genau richtig!

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