Hallo, bitte helft mir mit Eurem Rat. Meine Freundin (Thai mit Wohnsitz in Deutschland) verkaufte letzte Woche in München ihren Opel Corsa für 250.- Euro an einen Bulgaren aus Sofia. Im Kaufvertrag versichert der Käufer das Kfz unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche abzumelden/ umzuschreiben. Die Ausweisnummer des Käufers steht im Vertrag. Im Vertrag steht auch der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe mit Papieren. Der Bulgare hat das Auto mit anderen #Billigautos auf dem Transporter schon nach Sofia transportiert, ist also nicht mehr erreichbar. Meine Freundin schickte gleich nach dem Verkauf eine Veräußerungsmitteilung an die Zulassungsstelle zusammen mit der Kopie des Vertrages. Jetzt kam ein Schreiben mit Vordruck zum Ausfüllen von dem Kreisverwaltungsreferat daß. ..."die Angaben entsprechen leider nicht § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung, die Richtigkeit der Angaben muß vom Käufer gesondert bestätigt werden". Was kann meine Freundin unternehmen damit sie nicht weiter Kfz-Steuern bezahlen muß? Danke schon mal...
Auto verkauft und Stress mit Zulassungsbehörde
Antworten (3)
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anjannianjanni
Anwalt fragen.
Ganz schöner Mist, da sie ja nur 250 Euro für das Auto bekommen hat...
Sie kann natürlich auch noch mal bei der Zulassungsbehörde nachfragen, wo denn das Problem sei. Anscheinend hat sie ja alles "richtig" gemacht, zumindest wenn sie die Formulare benutzt hat, die z.B. beim ADAC und anderen zum Autoverkauf empfohlen werden.
Ich habe das damals jedenfalls genau so gemacht - und war ab der Fahrzeug- und Papiere-Übergabe raus aus der Steuernummer.
Was in dem Vordruck zum Ausfüllen, den sie bekommen hat, ist denn problematisch?
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1Antwort von
maikel196maikel196
Hallo
Das ist nicht korrekt , es reicht die Mitteilung mit Kaufvertrag an die Zulassungsstelle
Das ist gesetzlich so festgelegt , und von uns seit 20 Jahren so praktiziert .
Gruß Mike
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0Antwort von
fs112fs112
Der Kaufvertrag reicht der Zulassungsbehörde eigentlich aus, dort sind ja auch beide Unterschriften drauf. Wozu das Fahrzeug allerdings angemeldet auf den Anhänger aufgeladen wurde verstehe ich nicht so ganz...
Ist doch klar, dass der reisende Bulgare das Fahrzeug nicht mehr abmeldet, weil es ihm schlichtweg egal ist^^
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Greiz nein es ist so daß der Bulgare gesagt hat er geht gleich mit den Kennzeichen zur Zulassungsstelle um das Auto abzumelden. Auf dem Transporter sind lauter abgemeldete Altwagen. Das glaube ich dem sogar, er machte einen vertrauenswürdigen Eindruck und hat kein Interesse daran angemeldete Schrottautos zu transportieren, da hätte er an der Grenze bestimmt Probleme.
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Quickys1Quickys1 Ein vertrauenswürdiger, bulgarischer Altwagenaufkäufer... so, so!?!?!
Entschulfige bitte,
...aber wozu ist das Fahrzeug überhaupt angemeldet übergeben worden?
Ich fürchte, dass fs112 Recht behalten wird.
Gruß, der Quicky
Kommentar von
Greiz na ja, der Bulgare hat gleich die Kennzeichen abmontiert und wollte gleich zur Zulassungsstelle zum Abmelden. Meine Freundin sah keine Veranlassung selbst das Auto abzumelden, sie war froh die Kiste los zu sein. Üblicherweise gibt man doch dem Käufer eine Woche Zeit zum Ab/ Ummelden, das wurde auch im Vertrag festgehalten und der Käufer hat dies schriftlich zugesichert.
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ja das Problem ist daß der Bulgarenochmal unterzeichnen soll daß das seine Richtigkeit hat. Der Bulgare ist aber längst weg.
Hm, okay - diese Formulare, die ich benutzt hatte, sahen schon vor, daß der Käufer auch unterschreibt. Darauf hatte ich damals natürlich bestanden.
Der Bulgare hat vermutlich auch keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Da hätte ich vermutlich darauf bestanden, mit ihm zusammen zur Behörde zum Abmelden zu fahren...
"Hätte" und "müßte" hilft jetzt nicht weiter. Da muß man sich wohl mit der Behörde auseinandersetzen, wie man das Problem jetzt lösen kann. Immerhin gibt es ja eine Ausweisnummer, die hoffentlich auch richtig ist...
Also auf zum Straßenverkehrsamt und mit denen so lange reden, bis das Problem vom Tisch ist!
Ausweisnummer und Adresse gemäß Ausweis habe ich selbst gesehen und im Vertrag festgehalten. Wir haben jetzt an die Behörde geschrieben daß dem Vertrag die Zusicherung des Käufers zu entnehmen ist daß er innerhalb einer Woche das Auto abmeldet, und hinzugefügt daß dies im Umkehrschluss bedeutet daß die dazu notwendigen Papiere und Kennzeichen übergeben wurden. Schaun ma mal was dabei rauskommt.