Auto verkauft und nun eidesstattliche Versicherung

6 Antworten

Du hast seit 5 Monaten mit diesem Auto nichts mehr zu tun. Der TÜV braucht auch keine EV von dir. Wofür überhaupt ? Das einzige was er vielleicht braucht um neue Papiere bei der Zulassungsstelle zu beantragen ist ein Kaufvertrag. Er muss eine EV abgeben, dass er sie verloren hat.

Also du brauchst garnichts zu tun., Wofür auch? Der Käufer kann sich eine Transaktionsübersicht von Ebay ausstellen lassen.

Eine eidesstattliche Erklärung muß er gegenüber dem Straßenverkehrsamt leisten, dass er den Fahrzeugbrief verlegt, verloren oder verschlampt hat.

Keine Ahnung was der Käufer unseriöses im Schilde führt, ich jedoch würde hier garnichts machen.

Im übrigen wird vom TÜV nicht gefordert.

Reagiere also nicht auf seine Anfragen und lasse dich zu nichts ein.

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: eine eidesstattliche versicherung kannst du nur vor einer behörde oder einem notar abgeben. hast du dir denn nicht im kaufvertrag bestätigen lassen, dass kfz-brief und kfz-schein übergeben wurden? wennja, musst du keine eidesstattliche versicherung abgeben. wenn nein, musst du nur eidesstattlich versichern, dass du dem käufer kfz-brief und kfz-schein übergeben hast, er muss dann eidesstattlich versichern, dass er sie verloren hat. die eideststatt kostet bei der behröde 30,80 euro.

Das kannst Du nicht selber machen, denn eine Versicherung unter Eid bedeutet, dass DU einen Eid lkeisten musst, das geht nur über eine Behörde oder vor einem Richter.

Wenn der die Papiere verloren hat, dann kann der neue beantragen. Hatte er sich noch nicht als neuer Besitzer umgemeldet, dann kann der ein sogenanntes "Aufgebot" beantragen, dann wird festgestellt ob jemand Ansprüche an das Fahrzeug hat und nach Ablauf einer Frist werden neue Papiere ausgestellt. Das kostet und dauert lange, aber nicht Dein problem!

Das kommt mir merkwürdig vor.

Wenn Fahrzeugpapiere verlorengehen, wird eine eidesstattliche Versicherung verlangt, um Ersatzpapiere zu bekommen, das ist schon richtig. Diese EV muß aber vor der Zulassungsbehörde und nicht beim TÜV abgegeben werden. Der Halter erhält dann eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung. Meines Erachtens braucht er diese Zulassungsbescheinigung auch, um das Fahrzeug überhaupt beim TÜV / Dekra / GTÜ und wie sie alle heißen, vorführen zu können.

Wozu der TÜV angeblich eine EV haben will, ist mir schleierhaft.