Auto verkauft Nun will Käufer es zurückgeben oder geld zurück

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zrücknehmen müsst ihr das fahrzeug, wenn ihr mängel am fahrzeug verschwiegen habt. das müsste euch der käufer nachweisen. wenn er z.b. zur werkstatt geht und der dortige mitarbeiter sagt: "ich habe dem vorbesitzer schon gesagt, dass das fahrzeug ein neues getriebe benötigt" habt ihr schlechte karten.

Erzählt ihm mal, was ein werksneues Fahrzeug kostet und das es sich hier um ein Gebrauchtwagen handelt. So würde ich erst einmal argumentieren. Und nicht gleich das Auto zurücknehmen.

also meinst du wir müssen ihn nicht zurücknehmen und auch nix zaheln ? der hat nämlich grad angerufen und sagte das er den wagen heut noch bringen will...

Danke für die schnellen antworten . Also nein vermekt haben wir nicht das wir ihm neuen TÜV angeboten haben . Das hat mein mann am telefon gemacht , als der Käufer dies verneinte sagte mein mann gut dann nimm ihn so wie er ist für die 3500 die er ausgeben wollte.

Also im vertrag steht: Das KFz wird unter ausschlussd er schmängelhaftung verkauft-soweit nicht nachfolgend garantie übernommen wird.Dieser ausschluss gilt nicht für schadenersatzansprüche aus sachmängelhaftung,die auf einer grobfahrlässigen oder einer vorsätzlichen verletzung von pflichten des verkäufers beruhen sowie bei der veletzung von leben,körper und gesundheit..

Also ich dachte damit wärs getan...Vorallem weil wir ihm ja neuen TÜV angeboten haben .wir haben den wagen im November 2010 gekauft und hatten ihn seither in keiner werkstatt weil wir keine probleme damit hatten .konnten also auch nicht wissen das wohl laut TÜV jetzt irgendwas an den Bremsen ist ..geschweige dem von dem Getriebeschalter..keine ahnung

also müssen wir nichts zahlen oder den wagen zurücknehmen ?

Kommt drauf an was im Kaufvertrag steht. Normalerweise sind Privathändler von einer Rücknahme ausgeschlossen wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wenn natürlich im Vertrag steht das ihr den zurücknehmt dann müsst ihr das auch tun.

Der Käufer hat die Wahl ja gehabt mit dem neuen TÜV und abgewählt. Wenn er den jetzt machen lässt und Mängel festgestellt werden ist das nicht euer Verschulden und das ist meines Erachtens kein Rückgabegrund.

Aber erstmal den Vertrag genau durchlesen und dann evtl. mal beim ADAC nachfragen, vielleicht können die ja helfen.

Hallo chrissy2468, ich kenne mich da leider nicht besonders gut aus, aber ich würde mal sagen, dass ein Gebrauchtwagen von Privatpersonen immer auf eigene Gefahr gekauft wird. Der Käufer war sich darüber im klaren, dass der TÜV nicht mehr lange gültig ist und du hast ja auch angeboten das gegen Aufpreis zu übernehmen. Meiner Meinung nach habt ihr überhaupt keine Verantwortung mehr gegenüber dem Käufer. Wenn überhaupt würde ich darauf bestehen das Auto zur Werkstatt eures Vertrauens bringen zu lassen. Aber ich würde mich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Es gibt Rechtsanwaltskanzleien, die Telefonberatung machen oder als erstes kann man sich auch bei der Verbraucherschutzzentrale beraten lassen. Eventuell kann sogar der ADAC Hinweise geben. Aber der Käufer hat den Kaufvertrag unterschrieben und das Auto genommen, obwohl ihm klar war, dass Mängel vorliegen könnten. Deshalb würd ich sagen, da hat er keine Ansprüche mehr zu erheben. Wünsch die noch viel Glück mit dem Kerl. Liebe Grüße