Hallo an euch und einen schönen Abend. Ich bin neu hier und hab auch gleich mal ein Frage dabei. Wir haben Anfang des Jahres unser 3 Jahre altes Auto verkauft. Das Auto war unfallfrei. Da ich es auch betrieblich nutzte, kam die Firma bei allen Belangen dafür auf. Letztes Jahr schliff ich mit der Stoßstange einen Blumenkübel an. Der Lack war etwas abgeschliffen und da der Wagen schwarz, natürlich auch gut zu sehen. Ich ab zu Mercedes und die meinten, ok, müsste lackiert werden. Wird aber teuer wegen dem Parktronicsystem. Haben dann, da die Firma eh zahlte, gleich ne neue anbauen und lackieren lassen. Alles also wieder tiptop. Beim Verkauf hab ich das auch gesagt, da es ein Bagatellschaden war. Beim Kaufvertrag wurde unfallfrei angekreuzt. Hatte mich extra noch mal schlau gemacht und bestätigt bekommen, dass das ein Bagatellschaden ist. BEi den Werkstääten werden solche Sachen in der Fahrzeughistorie eingetragen, was auch gut ist. Heut bekomm ich nun einen Anruf von der Käuferin des Wagens. Sie meint, sie wäre irgendwo gewesen, hab nicht ganz verstanden wo und in der Historie steht, dass das Auto ein Unfallfahrzeug ist und sie 2000 Euro zurück haben will. Lackschaden ist doch Bagatelle und das Auto kein Unfallfahrzeug. Wie verhalte ich mich nun. Das ich die Reparatur angab, davon weiß sie angeblich natürlich nichts mehr. So puh, ich hoffe, ich könnt helfen. Danke schön :)
Antworten (12)
-
3Antwort von
wordupwordup
der wagen ist unfallfrei ! als unfallschaden gilt ein schaden der nicht reparierbar ist, oder ein schaden an einem fahrzeugteil, das nicht austauschbar ist.
natürlich auch ein nicht reparierter schaden. eine lackierte stoßstange ist definitiv KEIN unfallschaden.
-
2Antwort von
Lilli36Lilli36
das hätte die Käuferin vor dem Kauf überprüfen lassen müssen; so heißt es gekauft wie gesehen (sinngemäß)
Kommentar von
RuediRuedi Nein, so ist das leider nicht. Gekauft wie gesehen gibt es derart pauschal gesagt nicht!
-
2Antwort von
GabrielBlackGabrielBlack
Zuerst einmal solltest du von der Käuferin einen Beweis in Form eines Gutachtens vorbringen lassen.
Wenn ich ein angeblich unfallfreies Auto kaufe und dann Rudi in seiner Werkstatt um die Ecke 50 Euro in die Hand drück, bezeugt der mir auch, dass die Karre schon dreimal Totalschaden hatte ;)
Lass dir also ein Gutachten zeigen und, wenn nötig, hole selbst eines ein. Ggf. lässt du dir den Auszug aus der Fahrzeughistorie von MB geben, das sollte kein Problem sein.
Kommentar von
NordlerNordler Bekomme ich von MB trotzdem noch die Historie, acuh wenn ich den Wagen verkauft hab?
Kommentar von
GabrielBlackGabrielBlack Das weiss ich ehrlichgesagt nicht genau. Ich würde es aber einfach mal versuchen, der Vorbesitzer, sprich du, sollte in der Historie ja erfasst sein. Schilder ihnen einfach den Fall - mehr als nein sagen können sie nicht.
-
-
1Antwort von
jbinfojbinfo
Mach dir da keine Gedanken. Es ist KEIN Unfallschaden. sondern ein nachträgliche Preisminderung wird vom Käufer unangemessen beansprucht.
-
1Antwort von
millionairemillionaire
Also, du kannst doch bestimmt die Reperatur belegen.(Oder deine Firma)... Ansonsten würde ich abwarten wie weit die Käuferin geht. Informiere dich nochmal bei einer Werkstatt und lass dich vielleicht bei deiner Versicherung beraten. Die kennen solche Fälle...
-
1Antwort von
ziuwariziuwari
ich würde ihr das noch mal schreiben, dann abwarten...
unfälle sehen anders aus !
-
1Antwort von
RamsesIIRamsesII
Hol Dir einen Nachweis von der Werkstatt das es nur ein Lackschaden war.
Kommentar von
NordlerNordler Die Rechnung hatte ich der ja gezeigt und die hab ich auch hier gerade vor mir liegen.Wie reagiere ich denn nun weiter?
Kommentar von
RamsesIIRamsesII Die Rechnung kopieren und sie der Frau zuschicken.
-
-
0Antwort von
NordlerNordler
Das ist jetzt mein aktueller Wissensstand lt. meinem Anwalt.
Sei im schriftlichen Kaufvertrag vereinbart, dass das Fahrzeug keine Unfallschäden aufweise, bedeute dies nach Ansicht der Richter, dass das Fahrzeug keinen Schaden erlitten habe, der als erheblich anzusehen sei. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimme sich nach der Verkehrsauffassung. Danach würden nur geringfügige, ausgebesserte Blech- oder Einfachschäden aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausgeklammert. Auch wenn mehrere ordnungsgemäß reparierte Bagatellschäden vorlägen, würde dies nicht zu einem Unfallschaden führen (OLG Karlsruhe, 7 U 111/07).
Ein Privatmann, der seinen gebrauchten Pkw verkauft und im Vertrag die Formulierung gebraucht "Das Kfz ist unfallfrei", gibt keine umfassende Garantie der Unfallfreiheit des Wagens. Er will nicht für nicht bekannte Unfallschäden des Vorbesitzers sowie Bagatellschäden einstehen. Wer bei einem Gebrauchtwagenkauf unter Privaten ganz sichergehen will, muss sich daher eine ausdrückliche Garantie der Unfallfreiheit geben lassen
-
0Antwort von
MGMGMGMGMGMG
Bei Gebrauchtwagenkauf ist der Grad zwischen Bagatellschaden und Sachmangel iSd § 434 BGB sehr schmal. Die letzte (mir bekannte) Entscheidung des BGH findest Du dazu auf deren Homepage. AZ.:VIII ZR 330/06. Aber auch hier ist vieles vom Einzelfall abhängig.
-
0Antwort von
NordlerNordler
Danke für eure super schnellen Antworten :) Also dann ruf ich die morgen an und sage dann, das sie gern die Kpoie der Rechnung und darauf aufgeführten Leistungen bekommen kann und nochmals daruaf hinweisen, dass das unter Bagatell- und nicht Unfallschaden zählt. Und das sie gern einen geprüften Gutachter beauftragen kann. Richtig?!
Kommentar von
DonBrushDonBrush Genau. Ich persönlich würde mir nicht mal diese Mühe machen, sondern einfach der Käuferin nochmals mitteilen, dass es definitiv kein Unfallauto ist. Das sollte reichen.
Es gibt leider immer wieder Leute, die nette und gutmütige Menschen ausnutzen (zu versuchen).Kommentar von
NordlerNordler Ja und sowas nervt und versaut den ganzen Abend. Erst erscheinen die nett und seriös und dann 4 Monate später.....nerven.
-
0Antwort von
moewiemoewie
privat wird ein Auto doch verkauft wie besehen - wenn also kein Unfallschaden vorliegt lass den Käufer ruhig drohen, der zieht bestimmt den kürzeren
Kommentar von
RuediRuedi Deine Auffassung ist leider falsch und zum Anderen handelt es sich hier um einen Verkauf eines Unternehmers im Sinne des BGB. Also kein Privatverkauf. Das spielt hier aber nach dem, was der Fragesteller geschrieben hat, keine Rolle.
-
0Antwort von
TrilobitTrilobit
Die versucht vielleicht nachträglich den Preis zu drücken und droht eventuell demnächst mit ihrem Anwalt. Eine ganz miese Masche...
@wordup, "als unfallschaden gilt ein schaden der nicht reparierbar ist, oder ein schaden an einem fahrzeugteil, das nicht austauschbar ist", wo hast du das denn her ?