Blacky2006 am 05.07.2008 um 11:15 Uhr
Wir haben im März d. Jahres unser Auto verkauft. Anzahlung hat er geleistet, die Raten kamen nur stotternd zu uns. Es ist immer noch Geld offen. Heute kam er, sagte, dass er das Auto abmelden müsse, das Auto ist nicht mehr durch den TÜV gekommen und dgl. Wir hätten ihm angeblich was verschwiegen, was alles kaputt ist. Wir haben selbst nicht gewusst, was (noch) alles kaputt ist, da wir schon selbst Reparaturkosten reingesteckt haben. Das kann doch nicht sein. Nun will er uns das Auto zurückgeben und will sein Geld zurück. Im Kaufvertrag steht drin: "Wie gesehen,so gekauft". Er drohte uns sogar mit seinem Anwalt. Er sagte, wir bekommen in den nächsten Tagen Post von seinem Anwalt. Das kann doc

setzt ihm eine schriftliche Frist zur Bezahlkung der Raten, einen Tag später bei Nichtzahlung auf zum Amtsgericht und Mahnschreiben absenden lassen
dem angedrohten Anwalt könnt ihr gelassen ins Auge blicken..unter Privatpersonen gibt es keine Garantie und wenn da steht, gekauft , wie gesehen, ist das rechtlich dicht
PS;: wer kein Geld hat das Auto zum Bezahlen hat, hat auch kein Geld für den Anwalt

Hunde die bellen, beissen nicht.
Lass dich nicht ins Bockshorn jagen, und freue dich, dass er dich vor Gericht zerren möchte.
Vlt. bekommst du dann sogar den Rest des Geldes.

Wenn ihr ihm nicht bewußt etwas verschwiegen habt, dann ist der Kauf so rechtmäßig. "Gekauft wie gesehen" heißt, er muß euch nachweisen, daß ihr von einem Mangel wußtet und ihn bewußt vertuscht oder zumindest verschwiegen habt. Und das muß er euch nachweisen. Wenn er meint, er muß dafür einen Antwalt bemühen, soll er die Kosten ruhig dafür tragen. Ich an eurer Stelle würde ruhig bleiben und erst einmal auf den Brief warten und dann auf dessen Inhalt Punkt für Punkt eine Stellungnahme schreiben und dann zu dem Fazit kommen, daß der Kauf rechtswirksam ist. Und wenn der Käufer dann keine Ruhe gibt und euch verklagen sollte, würde ich mir an eurer Stelle überlegen, ob ihr euch vielleicht auch einen Anwalt nehmt.
VidCicious am 5. Juli 2008 11:25 Richtig. Ich würde sogar, wenn Rechtschutzversicherung vorhanden, sofort zum Anwalt und Zahlungsaufforderung verfassen lassen, da ja noch ein Betrag offen ist.
DerTroll am 5. Juli 2008 11:28 Naja, wenn man einiger Maßen der deutschen Sprache mächtig ist und sich auch gut ausdrücken kann, würde ich den Anwalt erst hinzuziehen, wenn ich wirklich jemanden brauche, der juristisch etwas bewanderter ist.

Keine Panik! Wenn Du ihn nicht arglistig getäuscht hast, geht der Verkauf in Ordnung! Als Privatperson mußt Du ja keine Garantie geben! Gehe selber zum Gericht und erwirke einen Mahnbescheid! Und lasse ihn zu einem Anwalt rennen, der wird ihm das Gleiche sagen.
vollkommen richtig gekauft ist gekauft und man schreibt ja nicht ohne grund "gekauft wie gesehen" damit hat er keine garantie wäre er mal lieber in eine werkstatt gefahren aber das kann dir ja egal sein

Das kann doch nicht sein. Erst wollte er das Auto unbedingt haben, egal um welchen Preis, und nun kommt er so?? Was können wir da jetzt tun?