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Auto verkauft - Käufer will es nicht mehr...

Frage von lutzemaus lutzemaus

Hallo, wir haben bei ebay ein Auto verkauft. Der Käufer hat und kontaktiert und wir hatten uns preislich geeinigt. Wir haben die Auktion, nachdem der Käufer den Mindestpreis geboten hat, vorzeitig beendet. Der Käufer wollte das Auto vorher werder sehen, noch Probe fahren. Wir haben es eingestellt als Bastlerfahrzeug, mir erheblichen Mängeln. Das Auto wurde von uns sofort abgemeldet und noch am selber Tag kam der Käufer um es anzuholen. Eigentlich hätte es besser nicht laufen können. Dann sagte der Käufer, er wolle das Auto doch nicht und ist davon gefahren. Jetzt habe ich ein abgemeldetes Auto, mir fehlt das Geld und der Käufer geht nicht mehr ans Telefon. Ebay sagt, es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und der Käufer muß seinen Pflichten nachkommen. Was soll ich nun tun? Danke für zahlreiche Antworten.

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Antworten (15)

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    Antwort von anjanni anjanni

    Ihr habt doch seine Adresse. Also verklagt ihn auf Vertragserfüllung.

    Das macht jeder Anwalt gerne für Euch. Und Ihr seid im Recht. (Außer: Ihr habt in der Auktion nicht ausdrücklich ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen...)

    Alternativ: Auto noch mal bei ebay reinsetzen und von dem "flüchtigen" Käufer nur noch die Differenz verlangen.

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    Antwort von maiki01 maiki01

    Melde ihn bei ebay, er wird von denen ermahnt und aufgefordert den Artikel zu bezahlen und abzuholen. Notfalls kannst Du einen Anwalt einschalten. Der Käufer hat das Fahrzeug verbindlich gekauft

  • 3
    Antwort von andreas48 andreas48

    stelle es erneut ein und gut isses..alles anderte bringt nichts und kostet nur Zeit und nerven...und es bestätigt mich immer mehr in meiner Meinung, dass Ebay nur noch ein Tummelplatz für eigenartige Gestalten ist..

    ich möchte das aber nicht Verallgemeinern. aber zu Gründerzeiten hat ebay Spaß gemacht, es lief alles und niemand musste restriktive Gesetze, anwälte etc. einschalten und seit der restlosen Kommerzialisierung ist es nur noch.......

  • 3
    Antwort von wildcat53 wildcat53

    Du meldest einen nichtbezahlten Artikel bei "Unstimmigkeiten melden" und bekommst dadurch die Einstellgebühr und die Provision rückerstattet, wenn der Käufer sich darauf innerhalb von 8 Tagen nicht meldet.

    Du kannst dann Auto nochmals reinsetzen.

  • 1
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Was willst Du da denn großartig machen ? Wieder rein stellen und gut. Alles Andere (Anwalt und Co) ist Blödsinn und bringt nur dem Anwalt etwas.

    Und Du hast auch etwas dazu gelernt. Ebay und Autoverkaufen bringt nichts.

  • 1
    Antwort von RicoH79 RicoH79

    Tja er hat natürlich dem Kauf zugestimmt (auch mündlich) also ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

    Wenn Du seine Adresse hast, würde ich Ihm einen Brief zukommen lassen und ihn darauf hinweisen und auch drohen weitere Schritte einzuleiten.

    Allerding muss es sicher sein, das der Zustand genau der Beschreibung bei Ebay entspricht!

    Ich würde Ihm keine Mail schreiben wenn ich seine Adresse kenne denn ein Brief wirkt mehr als eine Email.

    Ja das Thema Anwalt ist so eine Sache der kostet natürlich erstmal Geld...

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Ich gehe da immer von mir aus: ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die erst mal einspringt.

    Kommentar von RicoH79 RicoH79RicoH79

    Aber die hat eine Selbstbeteiligung und da stellt sich die Frage ob es sich da finanziell lohn?

    Kommentar von Ontario OntarioOntario

    Auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, so alle Angaben die bei ebay über das Fahrzeug eingestellt wurden, auch stimmen. Zusätzlich die Kosten für die Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung mit einfordern, so du einen Anwalt nimmst. Ärgerlich wäre, wenn bei dem Käufer nichts zu holen ist. Dann sitzt Du bei Inanspruchnahme eines Anwaltes auf den Selbstbeteiligungskosten. Wäre zu überlegen, ob sich das lohnt. Wenn die Selbstbeteiligungskosten evtl. höher sind, als der Verkaufspreis würde ich das Fahrzeug nochmals über ebay anbieten und auf Rechtsmittel verzichten.

  • 1
    Antwort von Elster79 Elster79

    Du kannst den Käufer bei ebay melden und darauf bestehen, das er dem Vertrag folge leistet. Nutzt das nichts, kannst du ihn verklagen. Oder du kannst das Auto wiedereinstellen und hoffen, das der nächste Käufer den Wagen dann mitnimmt. Bei Ebay melden würde ich den Käufer aber so oder so.

  • 1
    Antwort von Knabberstange Knabberstange

    Anwalt einaschalten..anderst wird es der Käufer nicht mehr verstehen.

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    Antwort von FridaGT FridaGT

    Hat der Käufer Euch schriftlich kontaktiert und hast Du somit auch die Einigung über den Kauf schriftlich? Wenn ja, kannst Du ihm ja nachweisen, dass er den Kauf zugesagt hat. Notfalls zum Anwalt gehen, Ebay wird Dir da nicht weiterhelfen.

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    Antwort von sabine411967 sabine411967

    Da hilft eigentlich nur noch ein Anwalt

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    Antwort von JackBauerCTU JackBauerCTU

    Den Wagen nocheinmal reinsetzen. Man kann zwar dagegen vorgehen, aber bis du von dem Herren Geld siehst, sind mittlerweile 2000 Autkionen abgeschlossen ;-)

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    Antwort von blumenfrau blumenfrau

    Gekauft ist gekauft und eigentlich müßte...aber mir wäre der Aufwand zu groß(um welche Summe geht es denn???), zB. einen Anwalt einzuschalten; ich würde einen "nicht bezahlten Artikel" bei eBay melden und gegebenenfalls anschließend das Auto nochmal einstellen....

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    Antwort von RedFred RedFred

    Rechtsanwalt (immer gut, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat), Daten des Käufers von ihm bei ebay ermitteln lassen. Den Käufer anschreiben und die Vertragserfüllung verlangen, geht er dem nicht nach, Klage einreichen.

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    Antwort von Berggarten Berggarten

    Nicht weil ich denke auch bei Ebay hat man das recht von ein Kaufvertrag zurückzutreten!?

    Kommentar von Elster79 Elster79Elster79

    Mann kann ein gebot zurückziehen. Gekauft ist gekauft, wenn der Verkäufer kein Rücktrittsrecht einräumt. Allerdings muss er auch in der Artikelbeschreibung angeben, das Rücktritt nicht möglich ist, ansonsten könnte ein Schuh daraus werden. Einfach so beschliessen, das Ersteigerte dann doch nicht zu wollen, geht nicht

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    Antwort von Zensor Zensor

    Ein Auto sollte man erst bei ebay rausnehmen und abmelden, wenn man einen schriftlichen Kaufvertrag hat. Ohne den hast Du keine Chance.

    Versuche es nochmal!

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