Die ewig gleiche Geschichte: Wir haben unser Auto verkauft, Käufer schuldet uns noch immer 550,00 € (hat aber bereits 2007 seine e. V. abgegeben, von daher ist er zahlungsunfähig, was er uns aber hätte sagen müssen). Gestern sind wir bei einem Autohändler vorbeigefahren. Und was sehen wir da: Unser Auto. Kann der Käufer das Auto einfach so verkaufen, obwohl es noch immer unser Eigentum ist?
Antworten (7)
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IBenjaminFGIBenjaminFG
Naja es ist ja sogesehen nicht mehr euer Eigentum,wenn ihr es Verkauft habt.Ob er es gleich bezahlen kann spielt keine Rolle.Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist,und ihr nicht vermerkt habt,dass das Auto nur mit Komplettzahlung den Eigentümer wechselt,habt ihr Pech gehabt.Aber das Geld selbst steht auch natürlich trotzdem zu.
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pegolinapegolina
Ihr müßt ihn anzeigen. Das ist Betrug und wenn jemand weiß, daß er etwas nicht mehr bezahlen kann, es aber trotzdem noch kauft, nennt man es Insolvenzbetrug. Das wird hart bestraft.
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wyssmarketingwyssmarketing
Der Autohändler hat das Auto sicher nur mit Papieren gekauft. Also kannst Du überhaupt nichts machen als dem Käufer einen Mahnbescheid senden, denn jetzt hat er ja Geld, vom Auto verkauf. Will er nicht bezahlen dann gibt es nur eine Betrugs anzeige , denn nichts anderes als betrug ist so was.Und das sogar Vorsätzlicher.wird mit mind.6 Monaten Haft bestraft.
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russelianarusseliana
geh zu deinem Rechtsanwalt und lass dich erst mal über deine Rechte beraten, dann kannst du ja klagen.
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MietnormadeMietnormade
Du hast ja sicherlich noch den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I) und somit kannst Du einfach die Herausgabe fordern. Wenn es Dein Auto ist hast Du den Brief.
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Blacky2006Blacky2006 Der Brief liegt in der Zulassungsstelle hier beim LRA.
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ichwuesstegernichwuesstegern
Wenn Ihr den KFZ-BRIEF schon abgegeben habt, stehen die Chancen schlecht. Habe ich auch schon so erlebt. Vielleicht kann ein Anwalt noch helfen. Oder Ihr redet mit mit Autohändler, bei dem Euer Auto jetzt zum Verkauf steht. VIelleicht nimmt er das Auto zumindest nicht mit in den Verkauf.
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Blacky2006Blacky2006 Der Brief liegt bei der Zulassungstelle hier beim LRA.
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ichwuesstegernichwuesstegern Soviel ich weiss, ist der Besitzer des Briefes auch der Besitzer des Fahrzeugs.
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hanna2908hanna2908 Der Brief kann ruhig beim Käufer sein, solange im Vertrag steht es bleibt bis zur entgültigen Bezahlung Eigentum des Verk. Bestes Beispiel: Auto verkauft, Anzahlung (60% der Summe) erhalten und Brief etc für die Anmeldung rausgegeben. Habe Ihn nicht wieder gesehen. Also kein Brief kein Restgeld. Bin dann einfach zum RA gegangen und habe das Restgeld eingeklagt. Problemlos.
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GoldenSilenceGoldenSilence
Ich hoffe Du hast einen Kaufvertrag? Dann schnellstens zu einem Anwalt...
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Blacky2006Blacky2006 Wir haben einen Kaufvertrag gemacht.
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Im KV steht drin, bis zur vollständigen Bezahlung ist das Auto unser Eigentum.
Na dann,nichts wie zum Anwalt!
Werden wir sofort machen, danke.
is selten, aber endlich hat mal jemand erst gedacht und dan gehandelt. Demnach ist der Vertrag so auch Rechtsgültig. Also ist es noch immer euer Auto.
achja, da der Käufer ja verkauft hat, müsste er ja den nötigen Betrag für die Restzahlung bekommen haben. Somit wäre er zur Zahlung verpflichtet gewesen. Da er vermutlich insolvent ist, hätte er die einnahme angeben müssen. Könnte teuer für den guten Mann werden.